Autor Thema: Schwanger Beschäftigungsverbot Einmalzahlung?  (Read 1746 times)

Gnabsi

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Ich bin schwanger und möglicherweise erhalte ich in den nächsten 1-2 Monaten ein BV von meiner Frauenärztin. Derzeit sind ja Tarifverhandlungen. Angenommen es kommt zu einer Einmalzahlung, erhalte ich diese dann trotz BV, oder nur wenn ich normal noch arbeite? Ich habe Angst, dass ich diese dann nicht mehr erhalten würde.

FearOfTheDuck

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Antw:Schwanger Beschäftigungsverbot Einmalzahlung?
« Antwort #1 am: 01.12.2023 21:27 »
Das kann dir keiner sagen, da ein 1. ein Abschluss noch aussteht, damit 2. die Inhalte noch nicht feststehen und 3. erst recht nicht die einzelne Ausgestaltung.

Sollte eine IAP kommen und analog zum TVÖD geregelt werden, könntest du in BV und Mutterschutz die jeweilige Prämie erhalten.

RsQ

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Antw:Schwanger Beschäftigungsverbot Einmalzahlung?
« Antwort #2 am: 01.12.2023 22:16 »
Ich habe Angst, dass ich diese dann nicht mehr erhalten würde.
Sorry, off-topic: "Angst" ist hier doch irgendwie das falsche Wort, oder? Angst muss man vor etwas haben, das einem widerfährt. Es gibt ja nun wahrlich Schlimmeres, als möglicherweise (!) einen Zusatzeffekt zu verpassen, den man ohnehin nicht einplanen konnte.

florena

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Antw:Schwanger Beschäftigungsverbot Einmalzahlung?
« Antwort #3 am: 03.12.2023 14:33 »
Gnabsi ist schwanger, bekommt ein Kind, großartig, Herzlichen Glückwunsch.

Ich weiß, Kinder kosten Geld, viel Geld.

Was ich nicht weiß ist:

1. Was verdient Gnabsi, ist Gnabsi entfristet, was arbeitet sie?
2. Wie ist die Situation von Gnabsi?
3. Ist Gnabsi alleinerziehend?
4. Wieviel Stunden wird sie in Zukunft arbeiten?

Ich verstehe Gnabis's Angst vor der Zukunft absolut und es ist eine berechtigte Frage in diesem Forum.

Ihre Bemerkung, Herr RsQ finde ich hier absolut daneben, sehr von oben herab! Hier fehlt mir der Respekt.
Und 3.000€ zu haben oder nicht, macht eine Menge aus, es ist sehr viel Geld!



Gnabsi

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Antw:Schwanger Beschäftigungsverbot Einmalzahlung?
« Antwort #4 am: 04.12.2023 07:33 »
Danke für die Antworten :)! Genau, für mich sind 3000 Euro oder auch wenn es „nur“ 1500 Euro werden eine Menge Geld, welches man gerade in der Elternzeit gut gebrauchen kann. Dann warte ich mal ab, ob diese Woche etwas rauskommt… aber sollte es bspw. den gleichen Abschluss geben wie beim Tvöd, wo die zunächst einmal 1240 Euro erhalten, dann würde ich die noch erhalten wenn ich im BV bin? Und sobald ich in Mutterschutz bzw dann Elternzeit bin, erhalte ich dann aber nichts mehr von diesen Zahlungen, oder?

cyrix42

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Antw:Schwanger Beschäftigungsverbot Einmalzahlung?
« Antwort #5 am: 04.12.2023 08:35 »
Wieso erwartest du, dass hier irgendjemand etwas weiß, was die Verhandler noch gar nicht beschlossen haben? Warte doch einfach mal ab; ändern kannst du daran ja sowieso nichts — und darauf reagieren auch nicht; die Gesundheit geht ja eh vor.

Im TVöD war jedenfalls geregelt, dass man Anspruch auf die Inflationsausgleichszahlung hat, wenn im entsprechenden Zeitraum Anspruch auf Entgelt, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall oder zumindest Krankengeldzuschuss besteht (selbst wenn dieser nur 0€ betragen sollte). Damit sollten auch Zeiten des Berufsverbots und Mutterschutzes abgedeckt sein, Elternzeit dagegen nicht.

Aber, wie gesagt, im Fall des TV-L ist dies alles Kaffeesatz-Leserei. Ob die im TVöD vereinbarten Regelungen ähnlich auch für den TV-L beschlossen werden, für dich also Relevanz haben, oder nicht, wird sich Ende der Woche, oder irgendwann später, zeigen. Nicht jetzt, nicht vorher.

flip

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Antw:Schwanger Beschäftigungsverbot Einmalzahlung?
« Antwort #6 am: 04.12.2023 08:36 »
Während des Beschäftigungsverbots in der Schwangerschaft besteht weiterhin ein voller Lohnanspruch. Dieser wird vom Arbeitgeber und der gesetzlichen Krankenversicherung als Mutterschutzlohn gezahlt.

Im TVÖD wäre demnach der Inflationsausgleich zu zahlen.

Für die Elternzeit ist das für den TVÖD so geregelt:
Werdende Mütter erhalten das vereinbarte Inflationsausgleichsgeld bis 8 (max. 12) Wochen nach der Geburt des Kindes, vgl. §§ 3, 19 MuSchG. Für die weitere Elternzeit erfolgt keine weitere Zahlung.

Gnabsi

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Antw:Schwanger Beschäftigungsverbot Einmalzahlung?
« Antwort #7 am: 04.12.2023 17:17 »
Wieso erwartest du, dass hier irgendjemand etwas weiß, was die Verhandler noch gar nicht beschlossen haben? Warte doch einfach mal ab; ändern kannst du daran ja sowieso nichts — und darauf reagieren auch nicht; die Gesundheit geht ja eh vor.

Im TVöD war jedenfalls geregelt, dass man Anspruch auf die Inflationsausgleichszahlung hat, wenn im entsprechenden Zeitraum Anspruch auf Entgelt, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall oder zumindest Krankengeldzuschuss besteht (selbst wenn dieser nur 0€ betragen sollte). Damit sollten auch Zeiten des Berufsverbots und Mutterschutzes abgedeckt sein, Elternzeit dagegen nicht.

Aber, wie gesagt, im Fall des TV-L ist dies alles Kaffeesatz-Leserei. Ob die im TVöD vereinbarten Regelungen ähnlich auch für den TV-L beschlossen werden, für dich also Relevanz haben, oder nicht, wird sich Ende der Woche, oder irgendwann später, zeigen. Nicht jetzt, nicht vorher.


Verstehe nicht, warum man so unfreundlich antworten muss. Ich habe ja gefragt, wenn es so kommt wie beim TVöd ob dann eine Zahlung stattfinden würde, was ja anscheinend der Fall wäre und das kann man auch in einem normalen Umgangston erklären und nicht so pampig werden. Und wenn du dich durch meine Frage getriggert fühlst, dann lieber keine Antwort als so eine Antwort. Danke.

cyrix42

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Antw:Schwanger Beschäftigungsverbot Einmalzahlung?
« Antwort #8 am: 04.12.2023 17:34 »
Wenn du den Hinweis, dass deine Frage nicht zielführend ist, als unfreundlich empfindest, solltest du an deiner Kritikfähigkeit arbeiten...