Autor Thema: Wechsel von TVÖD VKA in TV-L  (Read 742 times)

TiHa

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Wechsel von TVÖD VKA in TV-L
« am: 02.12.2023 08:34 »
Guten Morgen,

ich bin aktuell noch beschäftigt und nach TVÖD VKA in EG 5 Stufe 4 bezahlt. Nun habe ich ein interessantes neues Jobangebot erhalten, allerdings TVL, E5 Stufe 3 - schon ein (für mich) deutlicher finanzieller Unterschied.

Zusätzlich zur Information, welche Gehaltseinstufung für die Stelle vorgesehen ist, habe ich folgende Information erhalten: "In der Betriebsvereinbarung gibt es eine Öffnungsklausel, die besagt, dass z. B. zur Deckung des Personalbedarfes (wenn eine Stelle nicht besetzt werden kann) eine Abweichung von der tarifvertraglichen Einstufung in den Erfahrungsstufen zugunsten eines Beschäftigten erfolgen kann. Hier bedarf es einer Begründung und der Zustimmung des Betriebsrates, was auch ein Grund ist, warum der BR an den Bewerbungsgesprächen teilnimmt."

Wie könnte ich hier weiter argumentieren, um ggf. doch noch eine bessere finanzielle Situation für mich zu schaffen? Leider fehlt mir jegliche Erfahrung, was tarifvertragliche Fragen angeht, da ich vor der Stelle im TVÖD 18 Jahre ohne Tarifbindung beschäftigt war.

Viele Grüße und im Voraus herzlichen Dank für jegliche hilfreiche Informationen!

MoinMoin

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Antw:Wechsel von TVÖD VKA in TV-L
« Antwort #1 am: 02.12.2023 08:42 »
Wie könnte ich hier weiter argumentieren, um ggf. doch noch eine bessere finanzielle Situation für mich zu schaffen?
Das Argument ist: Ich habe förderliche Zeiten (gemäß TV-L §16 Absatz 2 Satz 4) und will sie anerkannt haben, wahlweise kann man aber auch meine aktuelle Stufe gemäß §16 Absatz 2a anerkennen.
Ansonsten siehst du dich nicht imstande die Stelle wegen den finanzielle Einbußen anzunehmen.

Zur Info:
Wenn dein neuer AG am TV-L gebunden ist, dann ist die Betriebsvereinbarung Bullshit, da es keine Abweichung vom Tarifvertrag ist, sondern die Anwendung von tariflichen Kann Regelungen.