Autor Thema: Pflicht, einen Lebenslauf vorzulegen? Am besten doch ohne Lebenslauf für den AG?  (Read 1169 times)

carriegross

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Hallo,

mein Arbeitgeber führt seit einiger Zeit eine Online-Bewerbungsplattform.

Bewerber müssen Zeugnisse hochladen, dazu aber noch immer einen Lebenslauf ausfüllen. Von bis Arbeitgeber.

Dabei sind jetzt, auch von so vielen Bewerbern mit besserem Abschluss und/oder Ausbildung und/oder Studium, so viele Angaben gemacht wurden, die einfach nicht mit den Daten aus den entsprechenden Zeugnissen übereingestimmt haben.

Daher wird überlegt, ob wir nur noch Zeugnisse hochladen lassen sollen und das mit dem Lebenslauf einfach sein lassen sollen.

Bei schriftlichen und E-Mail-Bewerbungen wird der Lebenslauf eh eher sekundär betrachtet, sondern sich die Zeugnisse angeschaut. In dieser Form kann zwar der Bewerber noch ein wenig mehr im Lebenslauf schreiben, z. B. drunter so stichwortmäßig, was er da gemacht hat, was aber wiederum auch viele nicht machen.

Lange Rede, kurzer Sinn, besteht überhaupt die Pflicht, einen Lebenslauf einzusenden?

Letztlich sollten ja Zeugnisse und Lebenslauf übereinstimmend sein!

Können wir also rechtlich gesehen, ruhigen Gewissens auf einen Lebenslauf verzichten?

Auf der anderen Seite, wenn uns jemand einen Lebenslauf nicht, sondern nur Zeugnisse zuschickt, ist dieser wiederum rechtlich auch sicher? Man kann ihn also als Arbeitgeber nicht dazu verpflichten, einen Lebenslauf einzureichen?

Wie läuft da bitte bei Euch?

Dankeschön.

LG

MoinMoin

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Also ich kann weder die Pflicht einen zu liefern erkennen, noch die Pflicht einen zu verlangen.

Welches Unrecht sollte es denn sein, wenn man kein Lebenslauf verlangt?

Ich persönlich finde einen Lebenslauf sehr nützlich um mir einen Überblick zu verschaffen.
Und wenn jemand bei der Synchronität zwischen Lebenslauf und Zeugnissen schlampt. dann ist diese Info doch sehr hilfreich 8)

Flying

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Also ich kann weder die Pflicht einen zu liefern erkennen, noch die Pflicht einen zu verlangen.

Welches Unrecht sollte es denn sein, wenn man kein Lebenslauf verlangt?

Ich persönlich finde einen Lebenslauf sehr nützlich um mir einen Überblick zu verschaffen.
Und wenn jemand bei der Synchronität zwischen Lebenslauf und Zeugnissen schlampt. dann ist diese Info doch sehr hilfreich 8)

So sehe ich das auch - für den ersten Überblick ist der Lebenslauf immer die Grundlage.
Wenn's da nicht passt mit der Synchronität wird es schon schwieriger im nächsten Schritt.

Thomber

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Wer will denn hier von wem was?

Der Bewerber möchte eine Stelle, richtig?
Und, wenn er keine Lust hat, einen Lebenslauf hochzuladen, dann lässt er es halt sein und geht damit das Risiko ein, die Vorauswahl nicht zu überstehen.



MoinMoin

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Und ich würde mir als AN denken, was ist dass denn für ein AG, der mir "verbietet" ein Lebenslauf hochzuladen.

Schmitti

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Um welche Zeugnisse geht es denn? Schul-, Abschluss-, Arbeitszeugnisse? Fortbildungen? Und dürft ihr darauf bestehen, dass diese vorgelegt werden, oder gibt es da eine Pflicht zu?

tina92

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Wenn Du nicht gerade im Auswärtigen Amt beschäftigt bist, ist die Übereinstimmung von Nachweisen und Lebenslauf schon ein Kriterium.