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[Allg] Verbeamtung bei Diabetes Typ 1
HamburgerJung:
Aus den Antworten hier würde ich schließen, dass es ohne einen GdB und die angesprochene Gleichstellung nicht möglich ist, verstehe ich das richtig?
VG
dae123:
Ich gehe davon aus, ja.
Ich würde definitiv den Weg über den GdB (und ggf. Gleichstellung bei GdB <50) gehen.
Selbst, wenn es ohne ginge... du erhältst dadurch nur Vorteile und keine Nachteile.
Saxum:
Ja und Nein, mit Diabetes I kann man sich der Materie nach auch verbeamten lassen solange es "allgemeiner Art" (Verwaltungsdienst) wäre. Der Status als Schwerbehinderter ist generell eine erhebliche Erleichterung, wenn man über diesen Verfügt. Dann ist der Prognosezeitraum nur auf 5 Jahre verkürzt, an denen man mit "erheblicher Wahrscheinlichkeit nicht dienstunfähig wäre".
Es kann vorkommen, dass der Amtsarzt daher kommt und meint, aber Diabetes könnte später zu Folgeerkrankungen führen. Was ist später, was sind Folgeerkrankungen, wie schwer fielen die aus, führten diese zu einer möglichen Dienstunfähigkeit?
Daher .... man muss nicht, aber mit dem Schwerbehindertenstatus kommt man diesen Fragen mit dem verkürzten 5 Jahre Zeitraum zuvor, andernfalls müsste die Prognose bis zum Renteneintritt "überwiegend positiv" sein.
https://www.rehm-verlag.de/beamtenrecht/blog-beamtenrecht/diabetes-und-gesundheitliche-eignung-des-beamten/
https://www.aerztezeitung.de/Medizin/Verbeamtung-bei-Diabetes-grundsaetzlich-moeglich-288839.html
HamburgerJung:
Vielen Dank für die schnellen und zielführenden Antworten! :-)
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