Autor Thema: MPP im TVöD V möglich  (Read 1256 times)

Vanios

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MPP im TVöD V möglich
« am: 03.12.2023 15:28 »
Hallo,

wäre die Umsetzung eines Mitarbeiter PC Programm (MPP) im öffentlichen Dienst möglich?
MPP bedeutet, dass der Mitarbeiter über den Arbeitgeber Hardware leasen kann. Die Leasingkosten werden dann monatlich durch eine Entgeltumwandlung beglichen.

Damals wurde ja extra der Tarifvertrag zum Fahrradleasing eingeführt, wodurch dann erst diese Enntgeltumwandlung möglich war. Das würde ja im Umkehrschluss bedeuten, dass alle Entgeltumwandlungen, die zurzeit Tariflich nicht genau festgehalten sind, nicht erlaubt wären.

Börnie

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Antw:MPP im TVöD V möglich
« Antwort #1 am: 03.12.2023 20:38 »
Zitat
Damals wurde ja extra der Tarifvertrag zum Fahrradleasing eingeführt, wodurch dann erst diese Enntgeltumwandlung möglich war. Das würde ja im Umkehrschluss bedeuten, dass alle Entgeltumwandlungen, die zurzeit Tariflich nicht genau festgehalten sind, nicht erlaubt wären.

Genau, richtig erkannt. Um Entgeltbestandteile umwandeln zu dürfen bedarf es einer tariflichen Öfnnungklausel. Diese ist nur für folgende Konstellationen im TVöD vorgesehen:

- zusätzliche Altersversorgung (Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung für Arbeitnehmer/-innen im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-EUmw/VKA) vom 18. Februar 2003)
- Fahrradleasing (Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst
(TV-Fahrradleasing))
- indirekt durch Umwamdlungen des Leistungsbudget nach 18a in steuerfreie Sachbezüge (hierfür ist eine einvernehmliche BV/DV notwendig)

Darüber hinaus darf kein (Tarif-)Entgelt umgewandelt werden, auch nicht durch einzelvertragliche Regelung. Denkbar wäre höchstens eine Umwandlung von über-/außertariflichen Entgelt (zB die freiwillige Zulage der Fachkräfte Richtlinie der VKA würde umgewandelt).

TVOEDAnwender

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Antw:MPP im TVöD V möglich
« Antwort #2 am: 03.12.2023 20:48 »
Alles richtig, was Börnie hier ausgeführt hat. Siehe auch meine Ausführungen zum Thema Fahrradleasing im TV L Bereich:

https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,120603.4155.html#msg321866

napbilge

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Antw:MPP im TVöD V möglich
« Antwort #3 am: 15.12.2023 09:16 »
Zitat
Damals wurde ja extra der Tarifvertrag zum Fahrradleasing eingeführt, wodurch dann erst diese Enntgeltumwandlung möglich war. Das würde ja im Umkehrschluss bedeuten, dass alle Entgeltumwandlungen, die zurzeit Tariflich nicht genau festgehalten sind, nicht erlaubt wären.

Genau, richtig erkannt. Um Entgeltbestandteile umwandeln zu dürfen bedarf es einer tariflichen Öfnnungklausel. Diese ist nur für folgende Konstellationen im TVöD vorgesehen: flappy bird

- zusätzliche Altersversorgung (Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung für Arbeitnehmer/-innen im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-EUmw/VKA) vom 18. Februar 2003)
- Fahrradleasing (Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst
(TV-Fahrradleasing))
- indirekt durch Umwamdlungen des Leistungsbudget nach 18a in steuerfreie Sachbezüge (hierfür ist eine einvernehmliche BV/DV notwendig)

Darüber hinaus darf kein (Tarif-)Entgelt umgewandelt werden, auch nicht durch einzelvertragliche Regelung. Denkbar wäre höchstens eine Umwandlung von über-/außertariflichen Entgelt (zB die freiwillige Zulage der Fachkräfte Richtlinie der VKA würde umgewandelt).
Vielen Dank für diese Hilfe. Ich habe das Problem verstanden.