Autor Thema: Ausgleichstag  (Read 1247 times)

SVFR

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Ausgleichstag
« am: 04.12.2023 08:18 »
Hallo,

ich bin nach TVöD angestellt und wir organisieren eine Veranstaltung, die von Donnerstag bis Sonntag eineinhalb Wochen später dauert. Für die beiden Sonntage gibt es Ausgleichstage. Mein Arbeitgeber behauptet aber, dass dies angeordnete Urlaubstage sind. ist das so rechtens?
So, wie ich das Thema Ausgleichstage verstanden habe, können das doch keine Urlaubstage sein.
Müssen Arbeitnehmer*innen einfach Zeitausgleich nehmen?

Vielen Dank im Voraus!

Gewerbler

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Antw:Ausgleichstag
« Antwort #1 am: 04.12.2023 11:03 »
Laut Arbeitszeitgesetz steht für Sonntagsarbeit ein Ersatzruhetag innerhalb eines den betreffenden Sonntag umfassenden Zeitraums von 14 Tagen zu (d.h. 2 Wochen vor bis 2 Wochen nach dem Sonntag).

Es handelt sich dabei nicht um Urlaub oder Zeitausgleich für die geleisteten Stunden sondern um einen Ausgleich für die fehlende Erholungszeit sozusagen. Allerdings kann auch ein Samstag ein solcher Ausgleichstag sein, da das ja ein Werktag ist, auch wenn viele im öD regelmäßig samstags nicht arbeiten müssen. Genauso kann natürlich auch ein ansonsten dienstfreier Tag zählen - u.a. auch, wenn er durch AZA oder Urlaub dienstfrei geworden ist...