Autor Thema: [NW] Wechsel des Bundeslandes  (Read 1027 times)

Roland80

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[NW] Wechsel des Bundeslandes
« am: 04.12.2023 10:06 »
In meinem jetzigen Bundesland gibt es innerhalb meiner Besoldungsgruppe die Besoldungsstufe 1 nicht, sodass man also direkt mit Stufe 2 beginnt. Aktuell bin ich in Stufe 4. Ich würde gerne nach Nordrhein-Westfahlen wechseln, dort beginnt die Besoldungsgruppe mit Stufe 3, bei gleichen Laufzeiten. Würde ich dort also in der Besoldungsstufe 5 übernommen werden?

Darüber hinaus würde ich gerne wissen, wie es sich mit der Beförderung verhält. Bezieht sich die Erprobungszeit von 6 Monaten auf die aktuell auszuführende Tätigkeit im alten Bundesland oder auf die neue, die ich nach einem Wechsel dann ausführen würde? Bzw. gäbe es hier einen Spielraum, dass man bei einem Wechsel direkt im höheren Amt eingestellt wird, wenn die Probezeit bereits seit über einem Jahr abgelaufen ist?
« Last Edit: 05.12.2023 00:44 von Admin2 »

Gebetsmuehle

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Antw:[NRW] Wechsel des Bundeslandes
« Antwort #1 am: 04.12.2023 15:22 »
Zitat
In meinem jetzigen Bundesland gibt es innerhalb meiner Besoldungsgruppe die Besoldungsstufe 1 nicht, sodass man also direkt mit Stufe 2 beginnt. Aktuell bin ich in Stufe 4. Ich würde gerne nach Nordrhein-Westfahlen wechseln, dort beginnt die Besoldungsgruppe mit Stufe 3, bei gleichen Laufzeiten. Würde ich dort also in der Besoldungsstufe 5 übernommen werden?

Deine Erfahrungsstufe wird nach Landesrecht neu festgesetzt.

Zitat
Darüber hinaus würde ich gerne wissen, wie es sich mit der Beförderung verhält. Bezieht sich die Erprobungszeit von 6 Monaten auf die aktuell auszuführende Tätigkeit im alten Bundesland oder auf die neue, die ich nach einem Wechsel dann ausführen würde? Bzw. gäbe es hier einen Spielraum, dass man bei einem Wechsel direkt im höheren Amt eingestellt wird, wenn die Probezeit bereits seit über einem Jahr abgelaufen ist?

Kommt darauf an, ob dein vorheriger Dienstposten nachweislich bereits nach A12/A13 bewertet worden ist und dir jemand die Erprobung bestätigt. Die meisten Personalstellen werden sich nach dem Datum der Übertragung des Dienstpostens richten, auf welchem du befördert werden sollst..


Angelsaxe

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Antw:[NRW] Wechsel des Bundeslandes
« Antwort #2 am: 05.12.2023 07:28 »
Deine Erfahrungsstufe wird nach Landesrecht neu festgesetzt

Das ist der Punkt. Die Erfahrungszeit wird neu festgelegt und ab der Anfangsstufe deines Eingangsamtes gezählt. Könnte also durchaus sein, dass du eine andere (möglicherweise höhere) Erfahrungsstufe erhältst.
Mit der Berufung in das Beamtenverhältnis erlischt ein Arbeitsverhältnis zum Dienstherrn.