Autor Thema: E5 ZU E5 STELLE IM HAUS NICHT MÖGLICH??  (Read 1078 times)

Mike Mod

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E5 ZU E5 STELLE IM HAUS NICHT MÖGLICH??
« am: 04.12.2023 12:02 »
Hallo Ihr Lieben,

Ich habe die Dienstestelle gewechselt und habe vorher einen Prozess gewonnenen, bei der mir die E9a zugesprochen wurde.

In der neuen Dienstestelle ist alles super. Mir ist nur etwas aufgefallen, was Fragen aufkommen lässt:
Kollege X erhält die E5 und betreut eine Hotline. Im Haus wird eine neue E5 Stelle frei.
Kollege X würde sich gern bewerben. Der Personalchef sagt aber, nicht möglich auf Grund der Ausbildung
von Kollege X. In unserer alten Dienstestelle wäre es kein Problem, da beide Stellen
E5 sind.

Zählt es nicht wenn man seid 5 Jahren E5 ist, bzw ist ein Wechsel so nicht möglich?

LG

Mike

Buero 72

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Antw:E5 ZU E5 STELLE IM HAUS NICHT MÖGLICH??
« Antwort #1 am: 04.12.2023 12:07 »
Ist die Tätigkeit denn vergleichbar? nur weil E5 dran steht, muss es ja nicht dasselbe sein. Auch wenn z. B. ein Koch und ein Hausmeister in derselben Eingruppierung wären, könnten sie nicht ohne Weiteres die Plätze tauschen...

blondie

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Antw:E5 ZU E5 STELLE IM HAUS NICHT MÖGLICH??
« Antwort #2 am: 04.12.2023 14:41 »
Beispiel:
Ein Straßenwärter bekommt zur Zeit die EG 5. Nun wird im zugehörigen Geschäftsbereich eine Stelle als Drucker ausgeschrieben mit EG 5.
Dafür wäre er auch nicht geeignet, es sei denn er hätte zufällig passende Berufserfahrungen in seinem Lebenslauf.

MoinMoin

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Antw:E5 ZU E5 STELLE IM HAUS NICHT MÖGLICH??
« Antwort #3 am: 04.12.2023 14:52 »
Wenn er den Beruf nicht gelernt hat, dann kann er nicht in der EG5 des Abschnittes III eingruppiert werden.
Hier gilt auch nicht die Regelung des Abschnittes I u. I, dass man eine EG niedriger eingruppiert wird, bei fehlender Voraussetzung in der Person.
Insofern, würde man ihm die Druckerei Tätigkeiten übertragen, würde er nur in EG3 eingruppiert werden.