Autor Thema: Jahressonderzahlung - Elternzeit/Beschäftigungsverbot  (Read 1951 times)

ProfTii

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Hallo liebe Mitforisten,

meine Frau ist Beschäftigte im Geltungsbereich TVöD VKA. Sie hat dieses Jahr keinen Tag gearbeitet, da Sie seit November 2022 im Beschäftigungsverbot war und seit Mai in Elternzeit ist.
Nun wurde Ihr bisher keine Jahressonderzahlung ausgezahlt (Kollegen haben bereits Gehalt erhalten).

Sehe ich das richtig, dass ihr die Zahlung für 2023 zusteht?
Sie hat einen gültigen Arbeitsvertrag, sprich Sie steht im Beschäftigungsverhältnis zum 1.12. nach Absatz 1. Für 2023 sind die Tatbestände nach Absatz 4 b) und c) erfüllt, wonach keine Minderung der JSZ wegen Beschäftigungsverbot und Elternzeit vorgenommen werden darf. Als Berechnungsgrundlage wären hier also die Monate Januar bis März ranzuziehen, da ihr in diesen noch das voll Entgelt ausgezahlt worden ist.

Habe ich etwas übersehen?

Vielen Dank schon einmal im Voraus für eure Hilfe!

ISN

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Antw:Jahressonderzahlung - Elternzeit/Beschäftigungsverbot
« Antwort #1 am: 04.12.2023 12:31 »
Ja, es besteht Anspruch auf die volle JSZ. Basis ist das Entgelt des letzten Kalendermonats, in dem an allen Tagen Anspruch auf Entgelt bestand.