Liebe Community,
ich habe eine Frage zum Einspruch gegen eine Beurteilung. Hat man nur direkt nach der Anhörung Zeit dafür oder auch noch nach dem zweiten Termin der offiziellen Bekanntgabe oder wie auch immer das genannt wird? Ist es außerdem rechtens, zwei Beurteilungen gleichzeitig auszuhändigen? Also einmal die von 2020 und dann die aktuelle von 2023? Die von 2020 wurden vergessen, da ich zu diesem Zeitpunkt erkrankt war und sich danach niemand mehr darum kümmerte. Gibt es sonst noch etwas zu beachten am zweiten Termin? Und hat jemand Tipps oder gibt es irgendwo Muster, wo man sich einen Einspruch mal anschauen kann?
Und es gibt doch auch Vorschriften über die Beurteiler? Ist es rechtens, dass mich von allen Beurteilern die mir im Eröffnungsgespräch genannt wurden, nur der neue SGL persönlich bekannt ist?
Alle anderen Personen, waren und sind mir teils bis heute unbekannt.
Vielen Dank im Voraus.