Autor Thema: [Allg] Beurteilung - Wann Einspruch/Klage?  (Read 1579 times)

JoeydeMaio

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Liebe Community,

ich habe eine Frage zum Einspruch gegen eine Beurteilung. Hat man nur direkt nach der Anhörung Zeit dafür oder auch noch nach dem zweiten Termin der offiziellen Bekanntgabe oder wie auch immer das genannt wird? Ist es außerdem rechtens, zwei Beurteilungen gleichzeitig auszuhändigen? Also einmal die von 2020 und dann die aktuelle von 2023? Die von 2020 wurden vergessen, da ich zu diesem Zeitpunkt erkrankt war und sich danach niemand mehr darum kümmerte. Gibt es sonst noch etwas zu beachten am zweiten Termin? Und hat jemand Tipps oder gibt es irgendwo Muster, wo man sich einen Einspruch mal anschauen kann?
Und es gibt doch auch Vorschriften über die Beurteiler? Ist es rechtens, dass mich von allen Beurteilern die mir im Eröffnungsgespräch genannt wurden, nur der neue SGL persönlich bekannt ist?
Alle anderen Personen, waren und sind mir teils bis heute unbekannt.

Vielen Dank im Voraus.
« Last Edit: 05.12.2023 00:43 von Admin2 »

Thomber

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Antw:Beurteilung - Wann Einspruch/Klage?
« Antwort #1 am: 04.12.2023 12:44 »
Eine Beurteilung kannst Du per Widerspruch angreifen und danach ggf. auch eine Klage starten.
Du kannst auch einfach eine Gegendarstellung schreiben und diese zur Personalakte nehmen lassen.

ZWEI Beurteilungen.... Hier scheint wichtig, ob es einen Zusammenhang gibt. Ist der erste Beurteilung nämlich z.B. eine Note 4 und du hast dich danach verbessert, bekommst du ne Note 3 z.B..     Will sagen: Wenn du eine Note 4 aus der zweiten Beurteilung angreifen magst, kann es dazu auch nötig werden, die erste Beurteilung anzugreifen.

JoeydeMaio

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Antw:Beurteilung - Wann Einspruch/Klage?
« Antwort #2 am: 04.12.2023 13:24 »
Ok Danke für deine Nachricht. Mir wurde es so verkauft, dass die Note aus der ersten Beurteilung für die 2 Beurteilung übernommen wurde und ich jetzt riesen Glück hätte, da ich ansonsten bei nur 2 Punkten gelandet wäre.
Auf Grund meiner Erkrankung die aber angeblich bei der Bewertung keine Rolle spiele, konnte man nur die Tage bewerten die ich da gewesen sei und da wären sonst nur mieserable 2 Punkte raus gekommen.
Ich kenne nur den Sachgebietsleiter der mit der Stelle überfordert ist und bei uns abgeschoben wurde.
Die anderen Beurteiler sind mir unbekannt, aber wollen mich da ich krank bin los werden.

Thomber

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Antw:Beurteilung - Wann Einspruch/Klage?
« Antwort #3 am: 04.12.2023 13:40 »
Zitat
konnte man nur die Tage bewerten die ich da gewesen sei

Das ist weitverbreitet, aber Dummfug.

1. Damit würde deine Krankheit sich ja negativ auswirken und das darf nicht sein.
2. Wie beurteilt man bitte z.B. Praktikanten, die üblicherweise nur "kurz" da sind?  (Geht ja auch!)

Ich sehe das jetzt so:
Wenn Dir also die beiden identischen Noten nicht gefallen, solltest Du beiden Beurteilungen widersprechen und dann der Reihenfolge nach mit dem Dienstherrn die Fälle klären. Hier sehe ich einen Zusammenhang und es wäre sicherlich noch schwerer, wenn du nur Beurteilung Nr. 2 angreifen würdest, denn dann müsstest du ja deine Leistungssteigerung in der Zeit dazwischen belegen/begründen können und das würde dir nicht gelingen.








JoeydeMaio

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Antw:Beurteilung - Wann Einspruch/Klage?
« Antwort #4 am: 04.12.2023 15:36 »
Zitat
konnte man nur die Tage bewerten die ich da gewesen sei

Das ist weitverbreitet, aber Dummfug.

1. Damit würde deine Krankheit sich ja negativ auswirken und das darf nicht sein.
2. Wie beurteilt man bitte z.B. Praktikanten, die üblicherweise nur "kurz" da sind?  (Geht ja auch!)

Ich sehe das jetzt so:
Wenn Dir also die beiden identischen Noten nicht gefallen, solltest Du beiden Beurteilungen widersprechen und dann der Reihenfolge nach mit dem Dienstherrn die Fälle klären. Hier sehe ich einen Zusammenhang und es wäre sicherlich noch schwerer, wenn du nur Beurteilung Nr. 2 angreifen würdest, denn dann müsstest du ja deine Leistungssteigerung in der Zeit dazwischen belegen/begründen können und das würde dir nicht gelingen.

Prima und Zeit dazu habe ich auch immer noch nach dem 2.Termin der jetzt nächste Woche ansteht?

RagnarDanneskjoeld

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Antw:Beurteilung - Wann Einspruch/Klage?
« Antwort #5 am: 04.12.2023 16:57 »
Sinn und Zweck einer Regelbeurteilung besteht ja auch darin, dem Beamten eine Rückmeldung über seinen Leistungsstand zu geben und ihm die Möglichkeit zur Verbesserung zu geben. Diese Chance wurde dir verwehrt. Dadurch erscheint mir dieses ganze Vorgehen juristisch absolut angreifbar - und zwar beide Noten.