Hallo Foristen,
ich habe einen Sachverhalt, den ich noch nicht ganz nachvollziehen kann und wollte nach eurer Fachkenntnis fragen.
Ich sitze seit Oktober 2019 auf einer A14 Stelle, die ich im Rahmen eines vertikalen Laufbahnwechsels erhalten habe (externes Masterstudium und erfolgreiche Bewerbung auf öffentliche Ausschreibung, damals noch mit A11).
Kürzlich ging die offizielle Info rum, dass in unserer obersten Bundebehörde alle A13er, die mit AA, A oder teilweise AB beurteilt wurden auf A14 befördert werden können, insofern sie eine solche Stelle haben.
Meine letzte Beurteilung war 2022, noch als A12er, eine A-Note. Im Oktober 2022 bin ich dann nach Erwerb der höherwertigen Tätigkeiten + Erprobungszeit (2,5 +0,5 Jahre) A13 geworden. Damit sind auch die 12 Monate "Beförderungssperre" nun vergangen.
Nach meiner Auffassung bin ich also auf dem Papier A13 mit A-Beurteilung und hätte mich auch gerne bei der Beförderung berücksichtigt gesehen. Immerhin übe ich nun im fünften Jahr die A14-Stelle aus und bewähre mich hier ganz gut.
Die Personalstelle meint aber, dass meine A-Beurteilung nicht zählt, da ich nach A12-Kriterien bewertet wurde und daher nicht vergleichbar mit den anderen A13ern bin.
Also müsste ich auf die erste Beurteilung als A13 warten und dann hoffen, dass ich bei der nächsten Runde mitgezogen werden kann. Das stimmt mich natürlich etwas unzufrieden, da durch die Quotierung nicht unbedingt immer eine Bestenauslese bei der Beurteilung stattfindet und auch andere Faktoren einfließen können...
Ist die Argumentation der Personalstelle beamtenrechtlich haltbar?