Autor Thema: Empfehlung bzgl. Höhergruppierung  (Read 908 times)

ITSpeziHBW40

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Empfehlung bzgl. Höhergruppierung
« am: 04.12.2023 16:54 »
Liebe Kolleginnen und Kollegen des TVLs,

aktuell bin ich in E11 3 und komme im Juni in E11 4. Es wird im neuen Jahr eine Stelle für E13 ausgeschrieben, auf die ich sehr gute Chancen habe. Laut Höhergruppierungsmatrix gibt es eine Rückstufung auf E13 3, egal ob von E11 3 oder E11 4.

Wenn ich mir die Monatsgehälter in den Jahren anschaue, dann würde es bspw. 2029 bedeuten, dass ein Verbleiben in E11 und damit Stufe 5 zu 5222€ und ein Wechsel in E13 und Stufe 4 zu 5215€ führen. Dazu kommt das geringere Weihnachtsgeld.

Frage:
Bleibt der Garantiebetrag von 180€ nur in der ersten Stufe nach dem Aufstieg erhalten oder auch in den nachfolgenden Stufen?
Kennt ihr noch "Tricks" oder Empfehlungen um den besten Zeitpunkt bzw. das beste Verfahren für den Aufstieg zu ermöglichen?
Ist der stufengleiche Aufstieg derzeit Teil der Verhandlungen?

Gefühlt ist die Höhergruppierung bis 2031 eher eine Niete.

MoinMoin

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Antw:Empfehlung bzgl. Höhergruppierung
« Antwort #1 am: 04.12.2023 17:06 »
Ja, nur die ersten 3 Jahre bekommst du den Garantiebetrag.
Da bleibt maximal der Weg über vorübergehende Übertagung bist du in der Stufe 5 bist und dann die dauerhafte.
Alternative: Zulage nach 16.5 zur Kompensation.

Nein, wüsste nicht, dass das Bestandteil der Verhandlungen ist, aber ....

cyrix42

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Antw:Empfehlung bzgl. Höhergruppierung
« Antwort #2 am: 04.12.2023 17:12 »
Moin,

die Höhergruppierung aus der 11/3 führt (via 12/3) in die 13/3 mit einem Monats-Entgelt von derzeit 4748,54€. Eine Höhergruppierung aus der 11/4 führt (via 12/3) zwar auch in die 13/3; jedoch ist der Höhergruppierungsgewinn dabei kleiner als der Garantiebetrag (und dieser kleiner als der Höhergruppierungsgewinn bei stufengleicher Höhergruppierung), sodass das Entgelt der 11/4 plus dem Garantiebetrag von 180€ gezahlt wird, also in Summe 4784,26€. (Mit dem Stufenaufstieg in die 13/4 würde ein höheres Entgelt erreicht, sodass dann der Garantiebetrag entfällt.)

Und ja, dass 12/3 und 11/4 identisches Tabellenentgelt besitzen, ist hier nervig und nachteilig. Wenn die Gewerkschaften hineinverhandeln, dass die nächste Tabellenentgelterhöhung in der 12/3 geringer ausfällt als in der 11/4, hätte sich ab dann dieses Problem gelöst, weil dann die Höhergruppierung aus der 11/4 via 12/4 in die 13/4 führen würde.