Autor Thema: [SH] Dienstunfähigkeit - Untersuchung auf eigenen Antrag  (Read 1369 times)

HansGeorg

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Ich habe mal eine grundsätzliche Frage. Ich habe dazu in den Gesetzen nichts gefunden. Ich habe mehrfach gehört, dass es in anderen Bundesländern wohl die Möglichkeit die eigene Untersuchung auf Dienstunfähigkeit selbst zu beantragen. Wie ist es damit in Schleswig-Holstein ?

clarion

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Warum wollte man das Tun wollen? Solange man krank aber nicht dienstunfähig ist,  gibt es es den vollen Sold.

Archimedes

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Hallo,
die Möglichkeit gibt es. Das eine geht schneller, das andere länger mit Bezügen!
Allerdings kann niemand die Frage beantworten, ob der Abschlag 10,5 % beträgt oder 14, xx%...Da gibt es nämlich einen Unterschied!

LG

Opa

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Hallo,
die Möglichkeit gibt es. Das eine geht schneller, das andere länger mit Bezügen!
Allerdings kann niemand die Frage beantworten, ob der Abschlag 10,5 % beträgt oder 14, xx%...Da gibt es nämlich einen Unterschied!

LG
Welcher Abschlag? Es gibt eine Mindestbesoldung, die entweder der Endstufe des niedrigsten Amts x 0,65 oder aber 35% der individuellen ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge entspricht. Mithin ist der „Abschlag“ gegenüber den aktuellen Dienstbezügen stets deutlich höher.

Um auf die Eingangsfrage einzugehen: Der Beamte kann die Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit beantragen. Damit wird das entsprechende Verfahren zur Feststellung der Dienst(un)fähigkeit in Gang gesetzt.

Nachzulesen hier: https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/B/beamtenrecht/Downloads/leitfaden_dienstunfaehigkeit.pdf?__blob=publicationFile&v=1#page14

Abschnitt C9 / Seite 50

Archimedes

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Hallo, ich habe mal geschaut...bin aber nicht schlau geworden!

Es geht um die 10,8 % und die 14,xx % Abschläge, wenn man vorzeitig in den Ruhestand muss!
Die Frage ist, ob bei selber gestelltem Antrag die 10,5 % gelten oder die 14 % ? Wie gesagt, ich habe mal geschaut, habe aber nix gefunden!

LG F

Saxum

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Für die Dienstunfähigkeit, gleichgültig ob auf eigenen Antrag oder von Amts wegen, greift der maximale Abschlag von 10,8 %. Siehe hierzu den Leitfaden Dienstunfähigkeit Schleswig-Holstein (PDF), Seite 70. Alles weitere wird dort auch erläutert, etwa das Verfahren an sich und dem Grundsatz, Verwendung vor Ruhestand.

Gleicher Link/Quelle wie @Opa vorgestellt hat. Anlage 2 und 3 in dem PDF sind auch gut für einen Überblick zum Verfahren.