Autor Thema: bei wem hat der Personalrat keine /eingeschränte Mitbestimmungrecht?  (Read 860 times)

Aussie1000

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die Hochschule (BW) nennt mich abwechselnd akademische Mitarbeiterin und wissenschaftliche Mitarbeiterin. Stimmt es, dass der Personalrat nur eingeschränkte Mitbestimmungrecht bei beide Kategorien von Beschäftigten hat?


TV-Ler

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die Hochschule (BW) nennt mich abwechselnd akademische Mitarbeiterin und wissenschaftliche Mitarbeiterin. Stimmt es, dass der Personalrat nur eingeschränkte Mitbestimmungrecht bei beide Kategorien von Beschäftigten hat?
Was sagt denn das Personalvertretungsgesetz (BW) dazu?

Garfield

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die Hochschule (BW) nennt mich abwechselnd akademische Mitarbeiterin und wissenschaftliche Mitarbeiterin. Stimmt es, dass der Personalrat nur eingeschränkte Mitbestimmungrecht bei beide Kategorien von Beschäftigten hat?

Ja, leider gibt es den §99 im LPVG BW. Demnach gilt das ganze LPVG nicht für dich, wenn du ein befristeter akademischer Mitarbeiter bist.