Autor Thema: Höhergruppierung / Garantiebetrag bei Zulage  (Read 1375 times)

sigma5345

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Guten Morgen,
wenn jemand im Rahmen eines Arbeitgeberwechsels höhergruppiert wird von EG 9a Stufe 5 in EG 9b Stufe 4 erhält er den Garantiebetrag, sodass er 180€ mehr hat. Soweit so klar. Jetzt soll er beim neuen Arbeitgeber noch eine Vollzugszulage (ich glaube so hieß die  :o ) erhalten. Die Frage ist, kommt die on top oder wird die gegen den Garantiebetrag gerechnet?

Ich danke euch für Infos :-)

MoinMoin

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Antw:Höhergruppierung / Garantiebetrag bei Zulage
« Antwort #1 am: 05.12.2023 09:18 »
Nein, da gibt es keine 180€ oder so was.

Denn es ist keine Höhergruppierung im tariflichen Sinne, sondern eine Neueinstellung zu anderen Bedingungen.

EDIT: Und man kann sich freuen, dass der neue AG die Stufe 4 anbietet, Anspruch hätte man nur auf die Stufe 1, da idR keine einschlägige Berufserfahrung vorliegt, möglich wäre aber auch Stufe 5

sigma5345

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Antw:Höhergruppierung / Garantiebetrag bei Zulage
« Antwort #2 am: 05.12.2023 09:25 »
Sorry für die Ungenauigkeit - mein Fehler ....  :-X
Er "wechselt" nicht im Sinne einer Neueinstellung sondern wird vrs. versetzt.

MoinMoin

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Antw:Höhergruppierung / Garantiebetrag bei Zulage
« Antwort #3 am: 05.12.2023 09:37 »
Guten Morgen,
wenn jemand im Rahmen eines Arbeitgeberwechsels
Also was kein AGwechsel, sondern nur Wechsel innerhalb des AG auf eine andere Arbeitsstelle?
Da ist die andere Zulage mWn on top

sigma5345

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Antw:Höhergruppierung / Garantiebetrag bei Zulage
« Antwort #4 am: 05.12.2023 09:53 »
Genau - ist innerhalb des Landes eine Versetzung von Behörde A zu Behörde B (zumindest solange A mitmacht  ::) ). Ich denke das Wort Arbeitgeberwechsel war etwas unbedacht und salopp gewählt.
Ok - on top wäre natürlich sehr gut.
Danke!

troubleshooting

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Antw:Höhergruppierung / Garantiebetrag bei Zulage
« Antwort #5 am: 05.12.2023 14:35 »
Genau - ist innerhalb des Landes eine Versetzung von Behörde A zu Behörde B (zumindest solange A mitmacht  ::) ).

Wenn deine Dienststelle der Versetzung nicht zustimmt, bleibt doch immer die Möglichkeit einer Kündigung und Neueinstellung.

MoinMoin

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Antw:Höhergruppierung / Garantiebetrag bei Zulage
« Antwort #6 am: 05.12.2023 17:02 »
Kann denn die Dienststelle B nicht einfach die Versetzung anordnen, ist doch auch ein Vertreter des gleichen AGs.
Oder einfach einen Änderungsvertrag ausstellen, den man unterschreibt.

Gibt dann uU ärger mit A aber das muss den Mitarbeiter ja nicht kratzen.

sigma5345

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Antw:Höhergruppierung / Garantiebetrag bei Zulage
« Antwort #7 am: 06.12.2023 07:20 »
Ich glaube auch nicht, dass die Versetzung verhindert wird, aber man weiß ja nie. Fachkräftemangel haben ja alle und da ist sich ja jeder selbst der nächste.