Ja Gesetz war es augenscheinlich nicht. War immer nur auf Seiten wie Arbeitsrecht usw., also kein tatsächliches Gesetz.
Im Tarifvertrag steht es so:
"Dieser Anspruch besteht nur für Zeiten, in denen ein Entgeltanspruch besteht. Für Zeiten, in denen der Arbeitnehmer nicht volle Monate tätig war, kann die tarifliche Sonderzuwendung um 1/12 gekürzt werden."
Tariflich ist es also eine Kann-Bestimmung und der Arbeitgeber macht es dann wohl so.
Der Ausdruck "nicht volle Monate tätig war" ist aber nicht glücklich ausgedrückt.