Autor Thema: Tätigkeiten E13 - Referent  (Read 1842 times)

Gizmo

  • Gast
Tätigkeiten E13 - Referent
« am: 05.12.2023 12:09 »
Ich arbeite an einer Hochschuleinrichtung als Referent und habe die Leitung für insgesamt 4 Mitarbeiter. Ich bin dem Dekanat zugeordnet, welches aus insgesamt 4 Referenten (davon ein Fakultätsmanager) sowie einer Dekanatssekretärin besteht. Wir alle sind im Besitz einer Tätigkeitsbeschreibung, welche jedoch nicht ansatzweise eingehalten wird. Ich vertrete beispielsweise die Dekanatsseketärin (Übernahme Telefon, Post holen, Plakate aufhängen, Einladungen falten, etc.), wenn diese krank oder im Urlaub ist. Nun fällt einer meiner Mitarbeiter aus und es wird erwartet, dass ich die Sachbearbeitung 1:1 vertrete. Dies ist mir jedoch nicht möglich, da ich in den Aufgaben nicht 1:1 drinstecke. Darf dies überhaupt von mir erwartet werden? Ich übe überwiegend E6/E9 Tätigkeiten aus, weil es gefühlt keine Struktur gibt. Ich habe dies mehrfach angesprochen, aber es ändert sich nichts. Kann ich auf meine Tätigkeitsbeschreibung bestehen?

ltwinters

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 36
Antw:Tätigkeiten E13 - Referent
« Antwort #1 am: 07.12.2023 19:45 »
Ich bin kein Anwalt, aber ich würde sagen, als Angestellter ist man weisungsgebunden. Solange die übertragene Aufgabe nicht gegen geltendes Recht oder den Arbeitsschutz verstößt und zumutbar ist, kann man dagegen wohl nicht viel machen.

Sich hinter einer Stellenbeschreibung verstecken wird einem da sicher auch nicht weiterhelfen. Ich würde eher versuchen den Weg des Verständnisses zu gehen. Wenn man zu bedenken gibt, dass andere Sachen liegen bleiben und du in den Aufgaben nicht so tief drin steckst und daher nur geringere Qualität erbringen kannst, kann das ja evtl. ein Argument dagegen sein. Auf der anderen Seite wird der AG anführen, dass wenn er z.B. Leiharbeiter holt, diese ebenfalls einzuarbeiten sind. Am Ende bist du wohl doch immer noch am nächsten dran und wirst es wohl machen müssen.

Aber das ist nur meine Einschätzung, bitte nicht persönlich nehmen!

clarion

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,863
Antw:Tätigkeiten E13 - Referent
« Antwort #2 am: 07.12.2023 23:59 »
Man hat Anspruch auf eine entgeltgruppengerechte Tätigkeit.  Man hat aber keinen Anspruch darauf eine bestimmte früher mal  festgelegte Tätigkeit dauerhaft zu behalten. In einem gewissen Umfang  darf man Dir auch niedrig bewertete Tätigkeiten zumuten, wie z.B. Urlaub und Krankheitsvertretung von niedriger entlohnten Mitarbeitern.

Der erste Schritt wäre, dass Du eine aktualisierte Tätigkeitsbeschreibung anforderst.

Wenn Du mehr Arbeit hast, als Du in der Sollzeit schaffen kannst, musst Du diesen Umstand dem Vorgesetzten mitteilen und um eine Priorisierung der Aufgaben bitten. Ganz wichtig, nach Erreichen der Wochenarbeitszeit gehst Du nach Hause. Wenn durch das Liegen lassen Schäden drohen, rechtzeitig und wiederholt darauf hinweisen, aber keine Stunden auf dem Arbeitszeitkonto anhäufen.