Autor Thema: Nachfragen zu §14 vorübergehende Höhergruppierung  (Read 843 times)

MB18931991

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Hallo,

als Neuling habe ich Fragen an die tarifrechtlich erfahrenen und bewanderten Experten in diesem Forum:


Ausgangssituation: Ausgehend von E10 Stufe 3 TV-L (Aufstieg in E10-4 regulär im August 2024) erhalte ich seit September 2023 eine Zulage auf E11-3 durch die "Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit" nach § 14 TV-L, zunächst befristet bis 31.12.2024. Die Zulage beträgt brutto also 137 Euro (4.178 statt 4.041).


a) Was passiert mit der Zulage beim bald anstehenden Tarifabschluss? Bleibt diese starr bei 137 Euro oder verändert sie sich auf den (vermutlich nur geringfügig geänderten) Unterschiedsbetrag, der dann nach den neuen Entgelttabellen zwischen E10-3 und E11-3 liegt?



b) Was passiert mit der Zulage beim regulär fälligen Stufenaufstieg von E10-3 auf E10-4 im August 2024?

Option 1:
Das Gehalt bleibt dann unverändert auf Höhe von 11-3 (derzeit 4.178). Grund: Laut §14 richtet sich die Höhe der Zulage ja aus an einer fiktiven dauerhaften Übertragung der höheren Entgeltgruppe nach §17. Und bei dieser hätte die dreijährige Stufenlaufzeit in der Stufe 11-3 ja bei 0 begonnen, sodass noch bis September 2026 die 11-3 vorliegen würde.
Das wäre natürlich ziemlich absurd, weil die 11-3 (4.178) deutlich niedriger ist als die regulär erreichte 10-4 (4.323), sodass durch die Zulage ab August 2024 ein deutlicher Nachteil entstünde. Und im Gesamtzeitraum September 2023 bis Dezember 2024 wäre der Effekt der Zulage dadurch nahe 0.

Option 2:
Es wird die regulär erreichte 10-4 (4.323) bezahlt und zusätzlich die unveränderte Zulage von 137, also insgesamt 4.460.

Option 3:
Die Zulage auf die höhere Eingruppierung wächst sozusagen mit dem Stufenaufstieg mit, sodass statt einer E10-4 der Betrag einer 11-4 (4.604) bezahlt wird.




Vielen Dank im Voraus für jede Antwort!


MoinMoin

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Antw:Nachfragen zu §14 vorübergehende Höhergruppierung
« Antwort #1 am: 05.12.2023 17:07 »
a) nein die Zulage ist dynamisch und passt sich mit an.
Denn du bekommst das Entgelt, als ob du höhergruppiert wärest.
b) op3: du bekommst eine Zulage zur Differenz zur 11/4
Denn du bekommst das Entgelt, als ob du höhergruppiert wärest.