Autor Thema: Jahressonderzahlung Bemessung Entgelt  (Read 1295 times)

bubi317

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Jahressonderzahlung Bemessung Entgelt
« am: 06.12.2023 19:55 »
Hallo an alle.  Ich bin im TVÖD-VKA in der E8/6 eingruppiert und erhalte unbefristet eine persönliche Zulage in Höhe von 20% aus der E8/2. ( Als Ausgleich, dass sie mir die E9 nicht geben wollen/können) Jetzt habe ich bei meiner Personalbearbeiterin nachgefragt, ob diese persönliche Zulage denn nicht auch zum Entgelt zählt und daraus dann die Jahressonderzahlung ermittelt wird. Sie meinte, dass Programm errechnet es automatisch ohne diese persönliche Zulage. Ich bekäme nur die Zulage nach Paragraph 52 BT-K mit eingerechnet. Kann das wirklich so richtig sein? Vielen Dank für die Antworten. LG

ISN

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Antw:Jahressonderzahlung Bemessung Entgelt
« Antwort #1 am: 07.12.2023 10:45 »
Das halte ich für falsch, falls es sich um eine Zulage nach § 17 Abs. 4.1 TVöD-Krankenhaus handelt. Diese Zulage gehört nicht zu den Zulagen, die gemäß § 20 Absatz 2 Satz 1, 2. Halbsatz vom Bemessungsentgelt für die Jahressonderzahlung ausgeschlossen sind.

Die vergleichbare Zulage nach § 16 Abs. 5 TV-L ist ebenso nicht vom Bemessungsentgelt ausgeschlossen, sie wird sogar in den Durchführungshinweisen ausdrücklich als in das Bemessungsentgelt für die Jahresonderzahlung einfließende Zulage genannt.