Autor Thema: Anspruch auf "Intensivzulage"  (Read 1166 times)

Romsen

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Anspruch auf "Intensivzulage"
« am: 06.12.2023 21:06 »
Guten Tag,

da meine Personalabteilung nicht immer so auskunftsfreudig ist wollte ich,  im Vorfeld der möglichen Kontaktaufnahme mit dieser, die Frage einfach mal hier stellen.

So arbeite ich als Krankenpfleger auf einer Intensivstation in einem Kommunalem Haus. Da ich einen Bachelorabschluss verfüge, wurde ich in EG9b eingruppiert.

Ich arbeite zu 90% meiner Zeit ganz normal auf Station und 10% meiner Zeit verbringe ich mit Arbeiten an Klinikinternen Projekten etc.

Meine Wechselschichtzulage wird mir, wie meinen Kollegen auch, mit 155€ ausgezahlt. Nun bekommen meine Kollegen, welche in die P-Tabelle eingruppiert worden sind, ja noch eine "Intensivzulage" von rund 100€.

Steht mir diese auch zu, auch wenn ich in der normalen VKA Tabelle eingruppiert bin ? Weil die Zulage nach §52(5) BT-K bekomme ich auch.

Vielen Dank schonmal für eure Antworten.

tina92

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Antw:Anspruch auf "Intensivzulage"
« Antwort #1 am: 07.12.2023 13:20 »
Die Zulage nach § 52 Abs. 5 bekommen alle in EG 5 - 15 (im BT-K).
Die Intensivzulage steht dir aufgrund mangelnder Regelung nicht zu.