Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen

[NW] Konkurrentenmitteilung vor Beförderungsentscheidung

(1/2) > >>

Glockner:
Von einer Beförderungsentscheidung erhalten Personen, welche keine Berücksichtigung finden sollen, durch eine "Konkurrentenmitteilung" Kenntnis von dieser Auswahlentscheidung.

Wie erfährt zum gleichen Zeitpunkt die Person davon, welche befördert werden soll, dass diese Mitteilung an die Konkurrenten ging?
Von der Information durch die betroffenen Kollegen, vom Good-Will der Personalverwaltung oder Information aus dem PR mal abgesehen...

Organisator:
Gar nicht.
Was würdest du dir davon versprechen?

Gebetsmuehle:
Ich kenne es eigentlich nur so, dass das parallel erfolgt und die zu befördernden Kolleginnen und Kollegen eben mit dem Vorbehalt informiert werden, dass die Beförderung nur erfolgen kann, falls keine Konkurrentenklagen eingehen.

Rheini:

--- Zitat von: Gebetsmuehle am 07.12.2023 20:10 ---Ich kenne es eigentlich nur so, dass das parallel erfolgt und die zu befördernden Kolleginnen und Kollegen eben mit dem Vorbehalt informiert werden, dass die Beförderung nur erfolgen kann, falls keine Konkurrentenklagen eingehen.

--- End quote ---

So habe ich es vor 3 Monaten auch erlebt. Ohne Nennung der Personen, nur das man diese angeschrieben hat und man abwartet, ob eine Klage eingereicht wird. Ansonsten Beförderung (bei mir zum Glück Beförderung da ich mir vorstellen könnte, dass es evtl. bald keine mehr geben wird - Haushaltssperre).

Glockner:
Mittlerweile ist es bei uns so, dass alle Personen der Laufbahngruppe, seien sie nun Konkurrenten mit gleicher Punktzahl oder nicht, mit Zustellungsurkunde angeschrieben werden und die Beförderungskandidaten in diesem Schreiben namentlich aufgeführt werden. Die Beförderungskandidaten erhalten "offiziell" keine Mitteilung bis zur Bekanntgabe eines Termines zur Urkundenübergabe, bei einer Klageeinreichung könnte dies eventuell anders sein und eine Info erfolgen.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

Go to full version