Autor Thema: Arbeitszeit und Ausbildung  (Read 1698 times)

Hans007

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Arbeitszeit und Ausbildung
« am: 07.12.2023 22:48 »
Hallo,

Ich mache eine nebendienstliche Ausbildung. Mein Arbeitsvertrag nach TVöD ist befristet und die Übernahme nach 2 Jahren angestrebt und mit dem Abschluss der Ausbildung als Verwaltungswirt gebunden.

Aktuell Arbeite ich 39 Stunden in der Woche, einen Tag davon auf Lehrgang (davon 7,5 Stunden vergütet, 5,5 Stunden tatsächlich) so wie jeden zweiten Samstag. Der Lerninhalt und die Menge ist leider so gestaltet das ohne Eigeninitiative der Stoff nicht zu schaffen ist. Verstößt das nicht gegen das Arbeitsschutzgesetz oder Berufsausbildungsgesetz? Ich habe diesbezüglich leider nichts gefunden.

Die Samstage gelten leider als Freizeit was noch OK wäre aber mit den Hausarbeiten und lernen komme ich locker auf eine 50 Stunden Woche ohne die Samstage.

MoinMoin

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Antw:Arbeitszeit und Ausbildung
« Antwort #1 am: 07.12.2023 23:09 »
Also du bist was "Arbeitszeit" angeht 2 Stunden aktuell drüber über Arbeitsschutzgesetz 
(sofern man deine privates Weiterbilden als Arbeitszeit anzusehen ist)
dauerhaft ist 48 h ist max. Es darf aber auch man 60 h sein wenn es im Halbjahr ausgeglichen wird.

Na das ist könnte illegal sein, sofern du nachweisen kannst, dass einerseits, es in der Tat Arbeitszeit ist, die vom AG angeordnet ist und es nicht daran liegt, dass man "langsam" im lernen bist.
(bitte nicht persönlich nehmen)
Wenn man aber davon ausgeht, dass die 2 h mehr nur daran liegt, dass du besser sein willst als ausreichend und man ohne die 2 h auch ein ausreichend schafft, dann sehe ich schwarz...

Schokokeks

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Antw:Arbeitszeit und Ausbildung
« Antwort #2 am: 08.12.2023 09:04 »
Wenn ich so was schon lese...

Du investierst also Zeit in Deine berufliche Zukunft durch eine nebendienstliche Ausbildung zum Verwaltungswirt, die Dir wahrscheinlich Dein AG auch noch bezahlt und beschwerst Dich jetzt darüber???

Willkommen im wirklichen Leben...

Opa

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Antw:Arbeitszeit und Ausbildung
« Antwort #3 am: 08.12.2023 17:51 »
Also du bist was "Arbeitszeit" angeht 2 Stunden aktuell drüber über Arbeitsschutzgesetz 
(sofern man deine privates Weiterbilden als Arbeitszeit anzusehen ist)
dauerhaft ist 48 h ist max. Es darf aber auch man 60 h sein wenn es im Halbjahr ausgeglichen wird.

Na das ist könnte illegal sein, sofern du nachweisen kannst, dass einerseits, es in der Tat Arbeitszeit ist, die vom AG angeordnet ist und es nicht daran liegt, dass man "langsam" im lernen bist.
(bitte nicht persönlich nehmen)
Wenn man aber davon ausgeht, dass die 2 h mehr nur daran liegt, dass du besser sein willst als ausreichend und man ohne die 2 h auch ein ausreichend schafft, dann sehe ich schwarz...
Wie kommst du denn auf die Wochenstundenzahl bei dem Sachverhalt?
Er schreibt doch, dass er Mo-Fr 37 Stunden arbeitet (39 werden gutgeschrieben, obwohl er an dem Lehrgangstag nur 5,5 statt 7,5 arbeitet) plus jeden zweiten Samstag ohne Angabe der Stunden. Da komme ich irgendwie nicht auf  48. Und die von ihm selbst angeführten 50 Stunden- naja…
Abgesehen davon, dass Schokokeks die eigentlich zutreffende Antwort gab.

MoinMoin

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Antw:Arbeitszeit und Ausbildung
« Antwort #4 am: 08.12.2023 17:59 »
Er schreibt von einer 50h Woche
Die Samstage gelten leider als Freizeit was noch OK wäre aber mit den Hausarbeiten und lernen komme ich locker auf eine 50 Stunden Woche ohne die Samstage.
Das wäre halt, selbst wenn es echte Arbeitszeit wäre nur 2 h über Max.
Und wenn man bedenkt, dass es da noch Urlaub, Ferien o.ä. gibt, ist es halt einfach nur albernes Jammern.

Aber wenn man das Jammerdenken durchzieht, dann muss der AG ihn Abmahnen, weil er die Stunden überschreitet, ohne das es angeordnet ist.
Er muss hlt sein kram in 48 lernen🤦‍♀️🥳

FearOfTheDuck

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Antw:Arbeitszeit und Ausbildung
« Antwort #5 am: 08.12.2023 19:10 »
Ich halte Lerneinsatz und Hausaufgaben für Privatvergnügen. Damit geht m.E. jeder Gedanke Richtung Arbeitszeit ins Leere.

Was man aber sagen muss: Willkommen Im ÖD! ;)

Opa

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Antw:Arbeitszeit und Ausbildung
« Antwort #6 am: 08.12.2023 19:32 »
Ist im öD nicht anders, als in der Privatwirtschaft. Manche Arbeitgeber machen Fortbildung all inclusive, manche stellen frei, aber man muss die Kosten (teilweise) selbst übernehmen und bei manchen ist es reines Privatvergnügen.
Typisch für den öD ist allenfalls, dass man bei der all inclusive-Variante noch nach Gründen sucht, um sich zu beschweren.

FearOfTheDuck

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Antw:Arbeitszeit und Ausbildung
« Antwort #7 am: 08.12.2023 20:16 »
Ich spielte mehr auf die persönliche Eignung ab. Mit  ;) wohlgemerkt.

Opa

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Antw:Arbeitszeit und Ausbildung
« Antwort #8 am: 09.12.2023 07:19 »
Heute Nacht habe ich schlecht geschlafen und an meinen Chef gedacht. Hab mir in der Zeiterfassung 8 Stunden dafür gebucht. Bin gespannt, ob die Personalabteilung die Nachtzuschläge von sich aus zahlt, oder ob ich dafür vor den EuGH muss.

TVOEDAnwender

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Antw:Arbeitszeit und Ausbildung
« Antwort #9 am: 09.12.2023 07:31 »
Seine Gedankengänge beweisen, dass er sich doch den richtigen Arbeitgeber ausgesucht hat!

Levana

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Antw:Arbeitszeit und Ausbildung
« Antwort #10 am: 10.12.2023 18:19 »
Ich machen eine (verpflichtende) Fortbildung mit 500h/10 Monate und bekomme dafür sage und schreibe 4h pro Woche erlassen. Da dürfte ich auch nicht nachrechnen wie viel Arbeitszeit pro Woche rumkommt. Wo kein Kläger... und so. Und gerade beim Lernen würde der AG argumentieren: dann halt schneller arbeiten.