Also du bist was "Arbeitszeit" angeht 2 Stunden aktuell drüber über Arbeitsschutzgesetz
(sofern man deine privates Weiterbilden als Arbeitszeit anzusehen ist)
dauerhaft ist 48 h ist max. Es darf aber auch man 60 h sein wenn es im Halbjahr ausgeglichen wird.
Na das ist könnte illegal sein, sofern du nachweisen kannst, dass einerseits, es in der Tat Arbeitszeit ist, die vom AG angeordnet ist und es nicht daran liegt, dass man "langsam" im lernen bist.
(bitte nicht persönlich nehmen)
Wenn man aber davon ausgeht, dass die 2 h mehr nur daran liegt, dass du besser sein willst als ausreichend und man ohne die 2 h auch ein ausreichend schafft, dann sehe ich schwarz...