Ein Update und eine Zusammenfassung:
Maßgeblich für die Gewährung von Beihilfe für Ehegatten ist der "Gesamtbetrag der Einkünfte" (GdE). Leider scheint mein Vater mit ca. 21.000 € doch darüber zu liegen. Ein Seniorenverband schreibt dazu:
"Die Summe dieser Einkünfte, vermindert um den Altersentlastungsbetrag den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende und den Freibetrag bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, ist der GESAMTBETRAG DER EINKÜNFTE (GdE); er kann auch Negativ-Einkünfte enthalten.
Da oftmals die irrtümliche Auffassung besteht, die Brutto-Jahresrente des Ehegatten oder des eingetragenen Lebenspartners wäre identisch mit dem steuerlichen Gesamtbetrag der Einkünfte, darf auf Folgendes hingewiesen werden: Unter Berücksichtigung des steuerfreien Anteils der Jahresrente und ggf. der Werbungskosten, Betriebsausgaben, des Sparerfreibetrags usw. bei anderen Einkünftearten, wird vielfach der Grenzbetrag von 18.000 €/10.000 € nicht überschritten. Zum Beispiel beläuft sich der Besteuerungsanteil bei den erstmals im Jahr 2013 aufkommenden Rentenbeziehern auf 66 % der Jahresrente (= Einkünfte), so dass 34 % der Jahresrente steuerfrei bleiben und somit nicht zu den Einkünften gehören.
Der Gesamtbetrag der Einkünfte des Ehegatten lässt sich sehr einfach aus den jeweiligen
Einkommensteuerbescheiden wie folgt ermitteln:
In der Bescheid-Spalte „Ehegatte“ ist unten der Gesamtbetrag der Einkünfte abzulesen und diesem Betrag ggf. die im Bescheid extra ausgewiesenen Einkünfte Kapitalerträge i.S.d. § 32d Abs. 1 EStG hinzu zu addieren. Sofern bei der seitens der Bankinstitute erfolgten Erhebung der Abgeltungssteuer auf Kapitalvermögen im Rahmen der den Bankinstituten erteilten Freistellungsaufträge der Sparer-Freibetrag in Höhe von 801,00 € je Ehegatte vollständig berücksichtigt wurde, bedarf es diesbezüglich keiner zusätzlichen Erklärung in der
Einkommensteuererklärung.
In einem solchen Fall wären die bei den Bankinstituten entstandenen Zinsen aus Kapitalvermögen – vermindert um den Sparer-Freibetrag von 801,00 € - als Einkünfte aus Kapitalvermögen dem im Einkommensteuerbescheid enthaltenen Betrag Gesamtbetrag der Einkünfte des Ehegatten hinzu zu addieren."
Die Frage ist nun, ob man die GdE irgendwie von 21.000 € auf unter 20.000 € reduzieren kann? Bringen Gewerkschaftsbeiträge und Spenden hier etwas?
@Ozymandias: Wichtig erscheint mir hier die Frage, die Sie im anderen Thread gestellt haben nach legalen Wegen, sein Einkommen zu reduzieren: "Teilrente, Werbungskosten (Gewerkschaft, Rentenberater)". Allerdings ist die Frage, ob damit das "zu versteuernde Einkommen" (zvE) reduziert wird oder der "Gesamtbetrag der Einkünfte" (GdE)? Das wird ja häufig verwechselt.
@ Saxum: Auch Ihre Meinung würde mich dazu interessieren.
Viele Grüße und schöne Weihnachten schon mal.