Autor Thema: [BW] Erfahrungen mit Ehegattenbeihilfe?  (Read 1375 times)

Tomcat7

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[BW] Erfahrungen mit Ehegattenbeihilfe?
« am: 08.12.2023 00:03 »
Hallo zusammen,

ich habe neulich unter https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,121520.0.html schon einen Thread eröffnet, jedoch wurde dieser inzwischen geschlossen - warum weiß ich leider nicht.

Kurzfassung:
- Meine Mutter ist Pensionärin in BW in A12 und privat krankenversichert in einem Beihilfetarif.
- Mein Vater ist Rentner in BW und war in E14 (oder BAT14?) und bei derselben Privaten Krankenversicherung (PKV) wie meine Mutter privat krankenversichert.
- In der Rente war er 2021 und 2022 knapp UNTER 20.000 € brutto. Es kann sein, dass er 2023 nun wegen Wertpapiererträgen drüber kommt.
- Wenn Einnahmen aus Wertpapiererträgen und aus Vermietung wegfielen (und nur über meine Mutter liefen), dann wäre er vermutlich dauerhaft bei < 20.000 € und könnte sich über meine Mutter privat versichern UND würde Beihilfeleistungen bekommen können. Dies sagte uns jedenfalls eine Bekannte.

In dem anderen Thread stand, dass es kaum gute Infos zu der Thematik gebe und man sich aktiv selbst drum kümmern muss. Ich habe hier https://lbv.landbw.de/-/ehegattin-ehegatte-eingetragene-lebenspartnerin-eingetragener-lebenspartner Infos dazu gefunden.

Hat jemand Erfahrungen damit? Was ist, wenn man mal über die 20.000 € wieder kommt?

Viele Grüße

Versuch

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Antw:[BW] Erfahrungen mit Ehegattenbeihilfe?
« Antwort #1 am: 08.12.2023 07:56 »
Soweit ich weiß, werden die letzten 3 Jahre betrachtet und er muss dort 1x unter 22.000 sein.
Zudem bekommt er auch Beihilfe ohne privatversichert zu sein, wenn die gesetzliche etwas nicht zahlt.

Bist du sicher, dass Aktienverkäufe und /oder Vermietung hier beim Einkommen dazu gerechnet werden?

Tomcat7

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Antw:[BW] Erfahrungen mit Ehegattenbeihilfe?
« Antwort #2 am: 08.12.2023 20:50 »
Vielen Dank für deine Antwort. Von 22.000 € für Baden-Württemberg habe ich bislang noch nicht gehört.

Von Wertpapiererträgen und Zinsen aus Festgeld/Tagesgeld habe ich gelesen (s. der o.g. Link): "Beihilferechtlich sind die Einkünfte aus Kapitalvermögen bei der Erklärung zum Einkommen der Ehegattin/des Ehegatten immer zu berücksichtigen, unabhängig davon, ob sie auf Grund der Regelungen zur Abgeltungssteuer im Rahmen der Einkommenssteuererklärung zu erklären sind oder nicht." So verstehe ich das zumindest.

Bei Vermietung/Verpachtung bin ich mir allerdings nicht sicher.

Tomcat7

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Antw:[BW] Erfahrungen mit Ehegattenbeihilfe?
« Antwort #3 am: 23.12.2023 22:05 »
Ein Update und eine Zusammenfassung:
Maßgeblich für die Gewährung von Beihilfe für Ehegatten ist der "Gesamtbetrag der Einkünfte" (GdE). Leider scheint mein Vater mit ca. 21.000 € doch darüber zu liegen. Ein Seniorenverband schreibt dazu:

"Die Summe dieser Einkünfte, vermindert um den Altersentlastungsbetrag den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende und den Freibetrag bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, ist der GESAMTBETRAG DER EINKÜNFTE (GdE); er kann auch Negativ-Einkünfte enthalten.
 
Da oftmals die irrtümliche Auffassung besteht, die Brutto-Jahresrente des Ehegatten oder des eingetragenen Lebenspartners wäre identisch mit dem steuerlichen Gesamtbetrag der Einkünfte, darf auf Folgendes hingewiesen werden: Unter Berücksichtigung des steuerfreien Anteils der Jahresrente und ggf. der Werbungskosten, Betriebsausgaben, des Sparerfreibetrags usw. bei anderen Einkünftearten, wird vielfach der Grenzbetrag von 18.000 €/10.000 € nicht überschritten. Zum Beispiel beläuft sich der Besteuerungsanteil bei den erstmals im Jahr 2013 aufkommenden Rentenbeziehern auf 66 % der Jahresrente (= Einkünfte), so dass 34 % der Jahresrente steuerfrei bleiben und somit nicht zu den Einkünften gehören.
 
Der Gesamtbetrag der Einkünfte des Ehegatten lässt sich sehr einfach aus den jeweiligen
Einkommensteuerbescheiden wie folgt ermitteln:
 
In der Bescheid-Spalte „Ehegatte“ ist unten der Gesamtbetrag der Einkünfte abzulesen und diesem Betrag ggf. die im Bescheid extra ausgewiesenen Einkünfte Kapitalerträge i.S.d. § 32d Abs. 1 EStG hinzu zu addieren. Sofern bei der seitens der Bankinstitute erfolgten Erhebung der Abgeltungssteuer auf Kapitalvermögen im Rahmen der den Bankinstituten erteilten Freistellungsaufträge der Sparer-Freibetrag in Höhe von 801,00 € je Ehegatte vollständig berücksichtigt wurde, bedarf es diesbezüglich keiner zusätzlichen Erklärung in der
Einkommensteuererklärung.
 
In einem solchen Fall wären die bei den  Bankinstituten entstandenen Zinsen aus Kapitalvermögen – vermindert um den Sparer-Freibetrag von 801,00 € - als Einkünfte aus Kapitalvermögen dem im Einkommensteuerbescheid enthaltenen   Betrag Gesamtbetrag der Einkünfte des Ehegatten hinzu zu addieren."

Die Frage ist nun, ob man die GdE irgendwie von 21.000 € auf unter 20.000 € reduzieren kann? Bringen Gewerkschaftsbeiträge und Spenden hier etwas?

@Ozymandias: Wichtig erscheint mir hier die Frage, die Sie im anderen Thread gestellt haben nach legalen Wegen, sein Einkommen zu reduzieren: "Teilrente, Werbungskosten (Gewerkschaft, Rentenberater)". Allerdings ist die Frage, ob damit das "zu versteuernde Einkommen" (zvE) reduziert wird oder der "Gesamtbetrag der Einkünfte" (GdE)? Das wird ja häufig verwechselt.

@ Saxum: Auch Ihre Meinung würde mich dazu interessieren.

Viele Grüße und schöne Weihnachten schon mal.  :)

Ozymandias

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Antw:[BW] Erfahrungen mit Ehegattenbeihilfe?
« Antwort #4 am: 23.12.2023 22:27 »
Zitat
@Ozymandias: Wichtig erscheint mir hier die Frage, die Sie im anderen Thread gestellt haben nach legalen Wegen, sein Einkommen zu reduzieren: "Teilrente, Werbungskosten (Gewerkschaft, Rentenberater)". Allerdings ist die Frage, ob damit das "zu versteuernde Einkommen" (zvE) reduziert wird oder der "Gesamtbetrag der Einkünfte" (GdE)? Das wird ja häufig verwechselt.

Gewerkschaftsbeiträge und/oder Rentenberater sind Werbungskosten in der Anlage R, vermindern also den Gesamtbetrag der Einkünfte. Es zählt das Zu- und Abflussprinzip des jeweiligen Jahres. Aber Vorsicht: Bei Renten sind die Rentenerhöhung zu 100% steuerpflichtig, also gelten bei den Rentenerhöungen nicht die 66%. Die 66% gelten nur für die erste volle Jahresrente, alle Erhöhungen danach sind zu 100% steuerpflichtig. Die Bescheinigung die das ausrechnet erhält man von der DRV auf Antrag.

Wären es Spenden im steuerlichen Sinne (Sonderausgaben) würde nur das zvE reduziert werden. Wäre in diesem Fall nicht hilfreich.

Aber:
https://www.nwb-experten-blog.de/gewerkschaftstreue-muss-vom-fiskus-belohnt-werden/

Zitat
Aufwendungen einer Ruhestandsbeamtin im Zusammenhang mit ihrer ehrenamtlichen Gewerkschaftstätigkeit sind als Werbungskosten bei ihren Versorgungsbezügen zu berücksichtigen.

Gleiches gilt auch bei Rentnern.

OFD Frankfurt am Main v. 18.09.2002 - S 2212 A- 2 - St II 27

Zitat
Gewerkschaftsbeiträge. Sie dienen auch bei Empfängern von Sozialversicherungsrenten der Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Rentenbezüge, da die von den Gewerkschaften geleistete Tarifarbeit wegen der Orientierung der jährlichen Rentenanpassung an der durchschnittlichen Zuwachsrate bei Löhnen und Gehältem mittelbar auch den Rentenbeziehern zugute kommt und das Betreuungsangebot der Gewerkschaften (sachkundige Beratung in arbeits- und sozialrechtlichen Fragen, Rechtsschutz) auch für die nicht mehr berufsaktiven Mitgliedern gilt. Das darüber hinausgehende Angebot der Gewerkschaften (z.B. Urlaubs- und Freizeitgestaltung, Gewährung von Versicherungsschutz, Gewerkschaftszeitung), das gegen die Abzugsfähigkeit der Beiträge sprechen könnte, ist von untergeordneter Bedeutung und kann deshalb bei der steuerlichen Würdigung vernachlässigt werden.
https://datenbank.nwb.de/Dokument/92395/

Wissenschaftlicher Dienst Bundestag
https://www.bundestag.de/resource/blob/651832/6f3b0fdde9c277b6b4d33e940a14751a/WD-4-060-19-pdf-data.pdf

Zitat
2.3. Spenden an einen Berufsverband
Berufsverbände dienen grundsätzlich keinem steuerbegünstigten Zweck. Obgleich der Berufsver-
band ideelle Zwecke verfolgt, fällt er auf Grund der Vertretung der wirtschaftlichen Interessen
seines Berufsstandes und somit mangels Selbstlosigkeit nicht unter das Gemeinnützigkeitsrecht.
Beiträge und Spenden an Berufsverbände können allerdings in vollem Umfang als Werbungskos-
ten steuerlich geltend gemacht werden.

Eine Gewerkschaft ist ein Berufsverband in diesem Sinne. Und freiwillige Mitgliedsbeiträge (manchmal als Spenden interpretiert) stellen ebenfalls Werbungskosten dar und sind keine Spenden (Sonderausgaben) im steuerlichen Sinne. Siehe Oben.

Ich empfehle eine Simulation in einem Steuerprogramm wie z.B. Wiso.
Auf jeden Fall sollte es sich lohnen Mitglied zu werden und z.B. 1500 Euro an eine Gewerkschaft zu zahlen, um mehrere Tausend Euro PKV-Beitrag zu sparen. Aber manche Finanzämter können es anders sehen und dann muss man den Rechtsweg bestreiten. Aber ich denke generell kann man dem WD des Bundestag und einem OFD folgen.

Darüber hinaus gibt es Möglichkeiten mit dem Stückzinstrick, Verzicht auf Rente als Teilrente und schwankenden Einkünften bei Gewerbeerträgen, da man in BW nur jedes 2. Jahr unter der Grenze liegen muss.

Tomcat7

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Antw:[BW] Erfahrungen mit Ehegattenbeihilfe?
« Antwort #5 am: 24.12.2023 01:12 »
Danke für Ihre Antwort!

Ich fasse nochmal zusammen: Also helfen nur Gewerkschaftsbeiträge (ggf. freiwillige in relativ großer Höhe in Richtung 1000 €) und/oder jährliche Kosten für einen Rentenberater? Gibt es noch andere Optionen?

Wo findet man einen guten Rentenberater und welche Dienste könnte der regelmäßig (jährlich) leisten?

Wo kann man sich zu der Thematik noch informieren? Mir scheint die Informationsfülle dazu online relativ begrenzt.