Und im Zweifel stimmts du einer Übertragug deiner neuen Tätigkeiten erst zum 2.1. zu, wenn die dich betupsen wollen.
Mir wird keine neue Tätigkeit übertragen. Ich mache seit 20 Jahren die selbe Tätigkeit. Überhaupt werden einem hier nie neue Tätigkeiten übertragen. Es ist eher ein Einschleichen. Für diese Höhergruppierung kämpfe ich schon seit 2016.
Es kommt hier vor allem darauf an, wer die Tätigkeit ausübt. Macht auf dem Papier ein Ingenieur die Lehrlingsausbildung ist das ein Höhergruppierungsgrund, der Zeichner, der die Ausbildung in Wahrheit gemacht hat bekommt nichts.
Macht ein Ingenieur Lärmberechnungen wird er dafür höhergruppiert. Bei der Zeichnerin, die das auch macht, hieß es dann: Sie machen ja "nur" Lärmberechnungen, da geht nichts.
Sind nur zwei konkrete Beispiele. Die Liste ließe sich beliebig erweitern.