Autor Thema: Beamter/Soldat / Scheidung / Kindesunterhalt / Wegfall Familienzuschlag  (Read 3069 times)

ALa

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Vereehrte Leserschaft,

meine Noch-Ehefrau ist mittlerweile bei "den Johannitern" als Erzieherin (Bezahlung nach EG 7 AVR DWBO Anlage Johanniter) eingestellt, ich selbst bin Soldat bei der Bundeswehr.

Kommt es zu einer Trennung:
Da es dort den Kinderzuschlag gibt, gehe ich (auch nach telefonischer Auskunft BVA) davon aus,
dass bei meinem Gehalt der Familienzuschlag (kinderbezogener Anteil) entfällt, nach rechtskräfitger Scheidung auch der FZ1 (sofern kein Ehegattenunterhalt in Mindesthöhe zu zahlen ist).

Die Johanniter gelten also ähnlich wie öffentlicher Dienst (§40 (6) BBesG).

Mir stellt sich natürlich die Frage nach der Kindesunterhaltsberechnung, zu der ich in meinem Fall im Internet nichts finde, außer dass die letzten 12 Monate des Einkommens als Grundlage herangezogen werden.

Dies würde bedeuten, dass hier ein Gehalt zur Berechnung herangezogen wird, dass nicht mehr aktuell ist.

Wird denn der Wegfall des FZ (KiBez-Anteil) hierbei nicht berücksichtigt?

Oder kann ich monatlich den Kindesunterhalt immer neu berechnen (lassen), bis nach 12 Monaten nur noch 12x das aktuelle Gehalt zählt?

Über Antworten ggf. unter Quellenbezug oder Hinweis auf eigene Erfahrung würde ich mich sehr freuen.

Vielen herzlichen Dank!

Modellbaumonk

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Ist deine Frau Angestellte im öffentlichen Dienst? Dann erhälts Du weiterhin den Familienzuschlag. Auch wenn die Kinder nicht bei Dir wohnen. Ist bei mir genauso gewesen.

Falls nicht würde ich den Rest von einem Anwalt klären lassen.

herbstsonne83

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Hallo,

ich habe folgendes gefunden, evtl. hilft dir das weiter?

Geschiedene Beamte können nach Rechtkraft einer Scheidung den Familienzuschlag der Stufe 1 (FZ Stufe 1)weiterhin erhalten, wenn sie dem früheren Ehegatten aus der letzten Ehe heraus zum Unterhalt verpflichtet sind.

https://www.telekom.com/de/konzern/ehemalige-beamte/content/familienzuschlag-aktive-und-abgeordnete-beamte-348418


Und
https://www.michaelbertling.de/familienrecht/nsch521.htm

Würde aber auch bei einem Anwalt nachfragen.

Julianx1

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Vereehrte Leserschaft,

meine Noch-Ehefrau ist mittlerweile bei "den Johannitern" als Erzieherin (Bezahlung nach EG 7 AVR DWBO Anlage Johanniter) eingestellt, ich selbst bin Soldat bei der Bundeswehr.

Kommt es zu einer Trennung:
Da es dort den Kinderzuschlag gibt, gehe ich (auch nach telefonischer Auskunft BVA) davon aus,
dass bei meinem Gehalt der Familienzuschlag (kinderbezogener Anteil) entfällt, nach rechtskräfitger Scheidung auch der FZ1 (sofern kein Ehegattenunterhalt in Mindesthöhe zu zahlen ist).

Die Johanniter gelten also ähnlich wie öffentlicher Dienst (§40 (6) BBesG).

Mir stellt sich natürlich die Frage nach der Kindesunterhaltsberechnung, zu der ich in meinem Fall im Internet nichts finde, außer dass die letzten 12 Monate des Einkommens als Grundlage herangezogen werden.

Dies würde bedeuten, dass hier ein Gehalt zur Berechnung herangezogen wird, dass nicht mehr aktuell ist.

Wird denn der Wegfall des FZ (KiBez-Anteil) hierbei nicht berücksichtigt?

Oder kann ich monatlich den Kindesunterhalt immer neu berechnen (lassen), bis nach 12 Monaten nur noch 12x das aktuelle Gehalt zählt?

Über Antworten ggf. unter Quellenbezug oder Hinweis auf eigene Erfahrung würde ich mich sehr freuen.

Vielen herzlichen Dank!

Morgen, da solltest du mal ins Detail gehen. In der Tat gibt es wohl bei den Johaniter Tarifverträgen einen Kinderzuschlag (ca64€). Jedoch kann ich dir nicht sagen ob er der einem Zuschlag nach den beamtenrechtlichen Vorschriften entspricht. Der Höhe nach schon mal nicht. Und meines Wissens werden die dann in der Höhe gegeneinander aufgerechnet.

Du hast nicht nur das Recht deinen Unterhalt neu berechnen zu lassen (sofern sich die dauerhafte Änderung in der Düsseldorfer Tabelle auswirkt), sondern auch die Pflicht. Das gilt für Änderungen nach unten und nach oben.

m3mn0ch

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Empfehle für die Berechnung des Unterhaltes eine Beistandschaft beim Jugendamt. Ist kostenlos und die berechnen das auch korrekt nach Düsseldorfer Tabelle. Entsprechende Unterlagen sind halt einzureichen.

Lichtstifter

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Empfehle für die Berechnung des Unterhaltes eine Beistandschaft beim Jugendamt. Ist kostenlos und die berechnen das auch korrekt nach Düsseldorfer Tabelle. Entsprechende Unterlagen sind halt einzureichen.

Ich als Mann und in meinem subjektiven Fall, kann der Empfehlung nicht folgen. Das Jugendamt war bei mir nicht um ausgleichende Verhältnisse bemüht, sondern hat sehr einseitig für die Frau gerechnet.

Jugendämter sind sehr stark mit Frauen besetzt und als Mann, von dem sich getrennt wurde hat man nicht das beste Standing.

Ich will aber keine Geschlechterdebatte lostreten. Mir sind auch Fälle bekannt, wo die Frau Ewigkeiten mit dem Unterhaltsvorschuss (vom Staat) auskommen muss, obwohl der liebe Herr leistungsfähig ist, sich aber rauswindet und das leider lange Zeit erfolgreich, bis denn dann endlich mal etwas passiert.

An was erinnern mich diese langen Prozesse nur?

Was ich sagen möchte, gegen die richtigen Stinkstiefel hat das Jugendamt kaum Handhabe und bei den Willigen wird gemolken, das es wehtut, so meine Erfahrung.

Da wird dann wie schon erwähnt auf die letzten 12 Monate geblickt, um die Leistungsfähigkeit zu bewerten, ignoriert dabei aber, dass von heute auf morgen Kindergeld wegfällt, man einen neuen eigenen Hausstand alleine begründen muss und von der vorherigen Ausstattung, die man vorher hatte fehlt auch ein Großteil. Das läppert sich.

Die Düsseldorfer Tabelle ist nur ein ungefährer Richtwert. Viel wichtiger ist die Tabelle im Anhang, der die Zahlbeträge (bereinigt um das hälftige Kindergeld) ausweist und zusätzlich, was man selber als anrechenbare Kosten vom Einkommen noch zum Abzug bringen kann. Dies wurde bei mir unzureichend berücksichtigt.

Geholfen hat mir dann tatsächlich nur der Anwalt, den du recht zügig konsultieren solltest, sofern Unstimmigkeiten mit der Ex-Partnerin bestehen. Denn gezahlter Unterhalt ist verbrauchter Unterhalt. Heißt, wenn irgendwann mal rauskommen sollte, dass du monatelang eigentlich zuviel bezahlt hast, hast du Pech gehabt.

Nehme dir einen solchen, der die ganze Geschichte sachlich pragmatisch angeht und der dich auch deiner Pflichten bewusst macht. Mit so einem Haudegen, der dir den Nulltarif in Unterhaltsdingen verspricht halte dich lieber fern.

Meiner hat mir auch gleich zu verstehen gegeben, dass er regelmäßig den Männern den Kopf waschen muss, wenn die denken, dass sie mit seiner Hilfe um ihre Pflichten drumherum kommen. Er meinte auch, dass 90% der Unterhaltsberechnungen, die bei ihm reinflattern fehlerhaft sind.

Er sollte vordergründig dazu da sein, dass du von den Behörden fair behandelt wirst und du entsprechend deiner Leistungsfähigkeit Unterhalt für deine Kinder leistest, der ihnen auch zustehen soll.

Verstehe die Kerle nicht, denen ihre Kinder und ihr würdiges Aufwachsen so egal sein können.

Julianx1

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Empfehle für die Berechnung des Unterhaltes eine Beistandschaft beim Jugendamt. Ist kostenlos und die berechnen das auch korrekt nach Düsseldorfer Tabelle. Entsprechende Unterlagen sind halt einzureichen.


Die Düsseldorfer Tabelle ist nur ein ungefährer Richtwert. Viel wichtiger ist die Tabelle im Anhang, der die Zahlbeträge (bereinigt um das hälftige Kindergeld) ausweist und zusätzlich, was man selber als anrechenbare Kosten vom Einkommen noch zum Abzug bringen kann. Dies wurde bei mir unzureichend berücksichtigt.

Geholfen hat mir dann tatsächlich nur der Anwalt, den du recht zügig konsultieren solltest, sofern Unstimmigkeiten mit der Ex-Partnerin bestehen. Denn gezahlter Unterhalt ist verbrauchter Unterhalt. Heißt, wenn irgendwann mal rauskommen sollte, dass du monatelang eigentlich zuviel bezahlt hast, hast du Pech gehabt.


Verstehe die Kerle nicht, denen ihre Kinder und ihr würdiges Aufwachsen so egal sein können.

Oha..... Irgendwie passt dein letzter Satz nicht so richtig zudem was du vorher schreibst.

Ich empfehle aus eigener Erfahrung als Vater auch das Jugendamt. Dabei muss man berücksichtigen, dass die Beistandschaft nicht die Mutter und den Vater vertritt, sondern ausschließlich die Kinder. Sie treten da zeimlich unparteiisch auf, aber auch konsequent und fordernd. Da kann man nicht rumeiern oder mit Fristen jonglieren. Aber das ist auch gut so. Man darf nicht vergessen das es um das Einkommen der Kinder geht, und nicht weil die Ex sich was in die Tasche stecken will. Und die Anwaltskarte kannst du immer noch ziehen wenn due mit dem Jugendamt nicht klar kommst. Aber wenn ich es hier richtig verstanden habe gehts auch nicht um die Frage des Unterhaltes. Sondern eher um die Frage des FZ und was mir davon übrig bleibt, oder?

Lichtstifter

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Dann kam das leider falsch rüber.

Bei mir war auch zuerst das Jugendamt im Boot. Fristen hielt ich immer ein, habe entsprechende Schreiben teils noch am selben Tag bearbeitet. Meine berechtigten Bedenken bei den Berechnungen wurden nicht berücksichtigt und man kam dann auch gleich mit dem Vollstreckungstitel, den ich unterzeichnen sollte.

Das war dann der Zeitpunkt, wo ich mir den Anwalt nahm.

Und der bestätigte mir, dass mein Bauchgefühl richtig war, weil die unsauber arbeiten.

Die im Schlusssatz erwähnten Väter sind die andere Spezies, die gar nichts unternimmt und dafür vom "konsquenten und fordernden" Jugenamt keinen Rüffel bekommen.

"Konsquent und fordernd" können sie, aber nicht adressatengerecht.

was_guckst_du

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...ich empfehle bei Scheidung/Unterhalt die speziellen Foren im Internet!...da gibt es wertvolle Tipps (nicht, wie man sich drücken kann,sondern solche, damit man nicht über den Tisch gezogen wird)...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen