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Beamter/Soldat / Scheidung / Kindesunterhalt / Wegfall Familienzuschlag

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Lichtstifter:

--- Zitat von: m3mn0ch am 11.12.2023 15:25 ---Empfehle für die Berechnung des Unterhaltes eine Beistandschaft beim Jugendamt. Ist kostenlos und die berechnen das auch korrekt nach Düsseldorfer Tabelle. Entsprechende Unterlagen sind halt einzureichen.

--- End quote ---

Ich als Mann und in meinem subjektiven Fall, kann der Empfehlung nicht folgen. Das Jugendamt war bei mir nicht um ausgleichende Verhältnisse bemüht, sondern hat sehr einseitig für die Frau gerechnet.

Jugendämter sind sehr stark mit Frauen besetzt und als Mann, von dem sich getrennt wurde hat man nicht das beste Standing.

Ich will aber keine Geschlechterdebatte lostreten. Mir sind auch Fälle bekannt, wo die Frau Ewigkeiten mit dem Unterhaltsvorschuss (vom Staat) auskommen muss, obwohl der liebe Herr leistungsfähig ist, sich aber rauswindet und das leider lange Zeit erfolgreich, bis denn dann endlich mal etwas passiert.

An was erinnern mich diese langen Prozesse nur?

Was ich sagen möchte, gegen die richtigen Stinkstiefel hat das Jugendamt kaum Handhabe und bei den Willigen wird gemolken, das es wehtut, so meine Erfahrung.

Da wird dann wie schon erwähnt auf die letzten 12 Monate geblickt, um die Leistungsfähigkeit zu bewerten, ignoriert dabei aber, dass von heute auf morgen Kindergeld wegfällt, man einen neuen eigenen Hausstand alleine begründen muss und von der vorherigen Ausstattung, die man vorher hatte fehlt auch ein Großteil. Das läppert sich.

Die Düsseldorfer Tabelle ist nur ein ungefährer Richtwert. Viel wichtiger ist die Tabelle im Anhang, der die Zahlbeträge (bereinigt um das hälftige Kindergeld) ausweist und zusätzlich, was man selber als anrechenbare Kosten vom Einkommen noch zum Abzug bringen kann. Dies wurde bei mir unzureichend berücksichtigt.

Geholfen hat mir dann tatsächlich nur der Anwalt, den du recht zügig konsultieren solltest, sofern Unstimmigkeiten mit der Ex-Partnerin bestehen. Denn gezahlter Unterhalt ist verbrauchter Unterhalt. Heißt, wenn irgendwann mal rauskommen sollte, dass du monatelang eigentlich zuviel bezahlt hast, hast du Pech gehabt.

Nehme dir einen solchen, der die ganze Geschichte sachlich pragmatisch angeht und der dich auch deiner Pflichten bewusst macht. Mit so einem Haudegen, der dir den Nulltarif in Unterhaltsdingen verspricht halte dich lieber fern.

Meiner hat mir auch gleich zu verstehen gegeben, dass er regelmäßig den Männern den Kopf waschen muss, wenn die denken, dass sie mit seiner Hilfe um ihre Pflichten drumherum kommen. Er meinte auch, dass 90% der Unterhaltsberechnungen, die bei ihm reinflattern fehlerhaft sind.

Er sollte vordergründig dazu da sein, dass du von den Behörden fair behandelt wirst und du entsprechend deiner Leistungsfähigkeit Unterhalt für deine Kinder leistest, der ihnen auch zustehen soll.

Verstehe die Kerle nicht, denen ihre Kinder und ihr würdiges Aufwachsen so egal sein können.

Julianx1:

--- Zitat von: Lichtstifter am 12.12.2023 10:26 ---
--- Zitat von: m3mn0ch am 11.12.2023 15:25 ---Empfehle für die Berechnung des Unterhaltes eine Beistandschaft beim Jugendamt. Ist kostenlos und die berechnen das auch korrekt nach Düsseldorfer Tabelle. Entsprechende Unterlagen sind halt einzureichen.

--- End quote ---


Die Düsseldorfer Tabelle ist nur ein ungefährer Richtwert. Viel wichtiger ist die Tabelle im Anhang, der die Zahlbeträge (bereinigt um das hälftige Kindergeld) ausweist und zusätzlich, was man selber als anrechenbare Kosten vom Einkommen noch zum Abzug bringen kann. Dies wurde bei mir unzureichend berücksichtigt.

Geholfen hat mir dann tatsächlich nur der Anwalt, den du recht zügig konsultieren solltest, sofern Unstimmigkeiten mit der Ex-Partnerin bestehen. Denn gezahlter Unterhalt ist verbrauchter Unterhalt. Heißt, wenn irgendwann mal rauskommen sollte, dass du monatelang eigentlich zuviel bezahlt hast, hast du Pech gehabt.


Verstehe die Kerle nicht, denen ihre Kinder und ihr würdiges Aufwachsen so egal sein können.

--- End quote ---

Oha..... Irgendwie passt dein letzter Satz nicht so richtig zudem was du vorher schreibst.

Ich empfehle aus eigener Erfahrung als Vater auch das Jugendamt. Dabei muss man berücksichtigen, dass die Beistandschaft nicht die Mutter und den Vater vertritt, sondern ausschließlich die Kinder. Sie treten da zeimlich unparteiisch auf, aber auch konsequent und fordernd. Da kann man nicht rumeiern oder mit Fristen jonglieren. Aber das ist auch gut so. Man darf nicht vergessen das es um das Einkommen der Kinder geht, und nicht weil die Ex sich was in die Tasche stecken will. Und die Anwaltskarte kannst du immer noch ziehen wenn due mit dem Jugendamt nicht klar kommst. Aber wenn ich es hier richtig verstanden habe gehts auch nicht um die Frage des Unterhaltes. Sondern eher um die Frage des FZ und was mir davon übrig bleibt, oder?

Lichtstifter:
Dann kam das leider falsch rüber.

Bei mir war auch zuerst das Jugendamt im Boot. Fristen hielt ich immer ein, habe entsprechende Schreiben teils noch am selben Tag bearbeitet. Meine berechtigten Bedenken bei den Berechnungen wurden nicht berücksichtigt und man kam dann auch gleich mit dem Vollstreckungstitel, den ich unterzeichnen sollte.

Das war dann der Zeitpunkt, wo ich mir den Anwalt nahm.

Und der bestätigte mir, dass mein Bauchgefühl richtig war, weil die unsauber arbeiten.

Die im Schlusssatz erwähnten Väter sind die andere Spezies, die gar nichts unternimmt und dafür vom "konsquenten und fordernden" Jugenamt keinen Rüffel bekommen.

"Konsquent und fordernd" können sie, aber nicht adressatengerecht.

was_guckst_du:
...ich empfehle bei Scheidung/Unterhalt die speziellen Foren im Internet!...da gibt es wertvolle Tipps (nicht, wie man sich drücken kann,sondern solche, damit man nicht über den Tisch gezogen wird)...

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