Autor Thema: Tarifrunde TV-L 2023 - Tarifergebnis Diskussion  (Read 527410 times)

Warnstreik

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Antw:Tarifrunde TV-L 2023 - Tarifergebnis Diskussion
« Antwort #1140 am: 12.01.2024 09:22 »
@Morty666: Hihi, aber ein Versuch ist der Aufruf ja wert  ;D

Ich gehe von einer Zustimmung > 70% aus. Wir sind der öD - aber eben keine Bauern oder Lokführer  ;)

Womit du das Problem sehr schön zusammengefasst hast. Warum nicht mal ein Beispiel an denen nehmen die es offensichtlich besser machen und im Anschluss wirklich "mehr" in der Tasche haben. Naja, als Optimist kann ich wenigstens bis zur Veröffentlichung des Ergebnisses und der daraus resultierenden Entscheidung am 16. Januar noch einen Funken Hoffnung haben. Eine bessere Gelegenheit dafür bekomme ich in den folgenden ~25 Monaten nicht mehr. Dabei kann ich mich kurz mal wie ein Lockführer fühlen :)

Mal im Ernst: Und dann? Was passiert, wenn der Abschluss abgelehnt wird?

Johann

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« Antwort #1141 am: 12.01.2024 09:43 »
Dann gehts einfach erstmal weiter wie bisher. Nur, dass diejenigen, die die IAP schon erhalten haben, diese zurückzahlen müssen. Und Verhandlungen werden wieder aufgenommen. Also nimmt der Bestand an Seelachs rapide ab, weil wieder so viele Lachshäppchen organisiert werden müssen.

Mehr passiert dann eigentlich erstmal nicht.

Reviloone92

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« Antwort #1142 am: 12.01.2024 10:18 »
https://www.nd-aktuell.de/artikel/1179121.gewerkschaften-wut-ueber-verdi-abschluss-dafuer-waren-wir-nicht-auf-der-strasse.html

Also wenn man den Artikel so liest, stand das Ergebnis schon vorher Fest. Also war das Streiken wohl eher unnütz. Außerdem unterstreicht der Artikel, dass das Ergebnis der TV-L null Wertschätzung der vergangenen Jahren aufweist und uns die Länder eigentlich auf den Arm nehmen. Und dann wundern, warum die Leute fehlen bzw. Abstand vom öD halten. BW hat jetzt schon Probleme überhaupt Nachwuchs zu finden. Bei der letzten SGL Besprechung, wurde mitgeteilt, dass es Probleme gibt zum 01.03. genügend Bewerber zu finden, da die Hochschule mindestens 30 Anwärter benötigt damit eine Ausbildung erfolgen kann.

Morty666

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« Antwort #1143 am: 12.01.2024 10:32 »
@Morty666: Hihi, aber ein Versuch ist der Aufruf ja wert  ;D

Ich gehe von einer Zustimmung > 70% aus. Wir sind der öD - aber eben keine Bauern oder Lokführer  ;)

Womit du das Problem sehr schön zusammengefasst hast. Warum nicht mal ein Beispiel an denen nehmen die es offensichtlich besser machen und im Anschluss wirklich "mehr" in der Tasche haben. Naja, als Optimist kann ich wenigstens bis zur Veröffentlichung des Ergebnisses und der daraus resultierenden Entscheidung am 16. Januar noch einen Funken Hoffnung haben. Eine bessere Gelegenheit dafür bekomme ich in den folgenden ~25 Monaten nicht mehr. Dabei kann ich mich kurz mal wie ein Lockführer fühlen :)

Mal im Ernst: Und dann? Was passiert, wenn der Abschluss abgelehnt wird?

Hallo Warnstreik,

zunächst mal kommt der vereinbarte Tarifabschluss damit nicht zustande die Tarifverhandlungen gelten damit vorerst als gescheitert. Meines Wissens nach können die beiden folgenden Szenarien eintreten:

1) Die Verhandlungsparteien können ein Schlichtungsverfahren vereinbaren.
2) Die zweite Möglichkeit ist die des Streiks. Die Gewerkschaften werden also erneut ihre Mitglieder zum Arbeitskampf aufrufen.

@Johann:

Zu Ihrem Kommentar kann ich nur darauf verweisen das es eine sogenannte Erklärungsfrist gibt und der Tarifvertrag erst ab dem 19.01.2024 Gültigkeit besitzt. Dies gilt unter der Prämisse das keine der beteiligten Tarifparteien die Einigung ablehnt. Grade in Hinblick darauf ist die Aussage der Gewerkschaften eine Inflationsprämie (Inflationsausgleichszahlung) schon im Dezember vorzunehmen ohnehin Augenwischerei und somit gegenstandslos ist. Klingt aber natürlich erstmal super, die Auszahlung im Dezember.

Ich hoffe das ich Ihre Frage hinreichend beantworten konnte? Wenn dem nicht so sein sollte nehme ich mir im Rahmen meiner Möglichkeiten gerne die Zeit hier weiterführende Informationen bereitzustellen.

Mit freundlichen Grüßen
Morty666

Hier nochmal der Link zur Verdi Mitarbeiterbefragung  :)

https://zusammen-geht-mehr.verdi.de/mitgliederbefragung
« Last Edit: 12.01.2024 10:40 von Morty666 »

Johann

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« Antwort #1144 am: 12.01.2024 10:38 »
@Johann:

Zu Ihrem Kommentar kann ich nur darauf verweisen das es eine sogenannte Erklärungsfrist gibt und der Tarifvertrag erst ab dem 19.01.2024 Gültigkeit besitzt. Dies gilt unter der Prämisse das keine der beteiligten Tarifparteien der Einigung zustimmt. Grade in Hinblick darauf ist die Aussage der Gewerkschaften eine Inflationsprämie (Inflationsausgleichszahlung) schon im Dezember vorzunehmen ohnehin Augenwischerei und somit gegenstandslos ist. Klingt aber natürlich erstmal super, die Auszahlung im Dezember.

Ich denke die allermeisten von uns haben sowieso noch keine Auszahlung der IAP erhalten. Irgendwo hier im Forum hat aber jemand gemeldet, sie bereits mit dem Dezembergehalt ausgezahlt bekommen zu haben. Insofern wäre diese dann zunächst zurückzuzahlen, da sie unter Vorbehalt geleistet wurde.

Morty666

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« Antwort #1145 am: 12.01.2024 10:43 »
@Johann:

Zu Ihrem Kommentar kann ich nur darauf verweisen das es eine sogenannte Erklärungsfrist gibt und der Tarifvertrag erst ab dem 19.01.2024 Gültigkeit besitzt. Dies gilt unter der Prämisse das keine der beteiligten Tarifparteien der Einigung zustimmt. Grade in Hinblick darauf ist die Aussage der Gewerkschaften eine Inflationsprämie (Inflationsausgleichszahlung) schon im Dezember vorzunehmen ohnehin Augenwischerei und somit gegenstandslos ist. Klingt aber natürlich erstmal super, die Auszahlung im Dezember.

Ich denke die allermeisten von uns haben sowieso noch keine Auszahlung der IAP erhalten. Irgendwo hier im Forum hat aber jemand gemeldet, sie bereits mit dem Dezembergehalt ausgezahlt bekommen zu haben. Insofern wäre diese dann zunächst zurückzuzahlen, da sie unter Vorbehalt geleistet wurde.

Da kann ich ihnen nur zustimmen, in den wenigsten Fällen wird das Geld schon an-/überwiesen sein. Sehe da eigentlich die Gewerkschaften in der Pflicht das nachvollziehbar zu kommunizieren. Eben mit dem expliziten Hinweis dass das Geld besser noch nicht ausgegeben werden sollte vor Ablauf der Frist.

Warnstreik

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« Antwort #1146 am: 12.01.2024 11:12 »
zunächst mal kommt der vereinbarte Tarifabschluss damit nicht zustande die Tarifverhandlungen gelten damit vorerst als gescheitert. Meines Wissens nach können die beiden folgenden Szenarien eintreten:

1) Die Verhandlungsparteien können ein Schlichtungsverfahren vereinbaren.
2) Die zweite Möglichkeit ist die des Streiks. Die Gewerkschaften werden also erneut ihre Mitglieder zum Arbeitskampf aufrufen.

Ich lass mich gerne eines Besseren belehren - aber ich glaube das siehst du zu positiv. Eine Schlichtung ist im TV-L nicht vorgesehen, also müssten beide Parteien einer Schlichtung zustimmen.
Das mit dem Streiken könnte klappen - ich seh das aber im TV-L leider skeptisch. Der Orgagrad ist schlecht und darüberhinaus die Streikbereitschaft bescheiden. Die meisten Streiks können problemlos aufgefangen werden und einen großteil der anderen Streikenden wird man eher weniger spüren. (dafür muss man sehr konsequent und zielgerichtet streiken)

Ich glaube für das potentielle "mehr" wird es sich nicht lohnen. Was deutlich besser wäre ist, an der Organisation zu arbeiten, mehr Menschen zu mobilisieren und dann in den nächsten Verhandlungen aus einer stärkeren Position heraus zu agieren.

Morty666

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« Antwort #1147 am: 12.01.2024 11:47 »
zunächst mal kommt der vereinbarte Tarifabschluss damit nicht zustande die Tarifverhandlungen gelten damit vorerst als gescheitert. Meines Wissens nach können die beiden folgenden Szenarien eintreten:

1) Die Verhandlungsparteien können ein Schlichtungsverfahren vereinbaren.
2) Die zweite Möglichkeit ist die des Streiks. Die Gewerkschaften werden also erneut ihre Mitglieder zum Arbeitskampf aufrufen.

Ich lass mich gerne eines Besseren belehren - aber ich glaube das siehst du zu positiv. Eine Schlichtung ist im TV-L nicht vorgesehen, also müssten beide Parteien einer Schlichtung zustimmen.
Das mit dem Streiken könnte klappen - ich seh das aber im TV-L leider skeptisch. Der Orgagrad ist schlecht und darüber hinaus die Streikbereitschaft bescheiden. Die meisten Streiks können problemlos aufgefangen werden und einen Großteil der anderen Streikenden wird man eher weniger spüren. (dafür muss man sehr konsequent und zielgerichtet streiken)

Ich glaube für das potentielle "mehr" wird es sich nicht lohnen. Was deutlich besser wäre ist, an der Organisation zu arbeiten, mehr Menschen zu mobilisieren und dann in den nächsten Verhandlungen aus einer stärkeren Position heraus zu agieren.

Ich sehe das weniger als Optimismus meinerseits sondern viel mehr als Notwendigkeit an. Wenn alles immer nur klaglos hingenommen wird ändert sich nicht nur nichts, daraus resultieren spürbare Verschlechterungen der Konditionen. Darauf baut meine persönlich Haltung auf. Ein Blick auf die vorangegangenen Verhandlungen im letzten Jahrzehnt wird zumindest mir klar das die Arbeitgeber (AG) die Arbeitnehmer (AN) und deren Vertretung in Form von Gewerkschaften schon lange nicht mehr ernst nimmt. ich beziehe mich hier explizit darauf das die AG bei den Verhandlungen immer die ersten beiden Verhandlungsrunden ohne Vorlage eines Angebots verstreichen lassen. Des weiteren ist die Aussage der AG hinsichtlich der Beantragung von Wohngeld ein offenkundiges Eingeständnis zur nicht vorhandenen Wertschätzung der AG gegenüber den AN.

Was den Orgagrad betrifft, so halte ich dies für ein vorgeschobenes Argument das gerade die Verdi nutzt um von ihren Unzulänglichkeiten bei der Vertretung der AN abzulenken. Wenn wir das immer einfach so akzeptieren ist das einer Verbesserung des Orgagrades auch nicht zuträglich.

Ich bin davon überzeugt das sich aus einem fortgeführten Arbeitskampf zunächst keine Verschlechterung ergibt, sondern wenn überhaupt Verbesserungen. Wir haben also viel zu gewinnen und wenig zu verlieren.

Meine Beiträge in diesem Forum werden die Welt nicht retten, dennoch halte ich den Apell zumindest für angebracht.

Mit freundlichen Grüßen
Morty666

Hier nochmal der Link zur Verdi Mitarbeiterbefragung  :)

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Morty666

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« Antwort #1148 am: 12.01.2024 11:55 »
zunächst mal kommt der vereinbarte Tarifabschluss damit nicht zustande die Tarifverhandlungen gelten damit vorerst als gescheitert. Meines Wissens nach können die beiden folgenden Szenarien eintreten:

1) Die Verhandlungsparteien können ein Schlichtungsverfahren vereinbaren.
2) Die zweite Möglichkeit ist die des Streiks. Die Gewerkschaften werden also erneut ihre Mitglieder zum Arbeitskampf aufrufen.

Ich lass mich gerne eines Besseren belehren - aber ich glaube das siehst du zu positiv. Eine Schlichtung ist im TV-L nicht vorgesehen, also müssten beide Parteien einer Schlichtung zustimmen.
Das mit dem Streiken könnte klappen - ich seh das aber im TV-L leider skeptisch. Der Orgagrad ist schlecht und darüberhinaus die Streikbereitschaft bescheiden. Die meisten Streiks können problemlos aufgefangen werden und einen großteil der anderen Streikenden wird man eher weniger spüren. (dafür muss man sehr konsequent und zielgerichtet streiken)

Ich glaube für das potentielle "mehr" wird es sich nicht lohnen. Was deutlich besser wäre ist, an der Organisation zu arbeiten, mehr Menschen zu mobilisieren und dann in den nächsten Verhandlungen aus einer stärkeren Position heraus zu agieren.

Nachtrag: Eine Verbesserung der Organisation ist von Erfolgen abhängig. Ohne Erfolge springen eher noch mehr Mitglieder der Gewerkschaften ab, dass wiederum führt zu einer Schwächung der AN.

Fabian

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« Antwort #1149 am: 13.01.2024 16:09 »
Hallo zusammen, sehe ich das richtig, dass ich keinen Anspruch auf die Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 1800,-€ habe, wenn ich als Vater zur Geburt meines Kindes zwischen dem 15.11.23 und 15.12.23 Elternzeit genommen habe?

VFA West

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« Antwort #1150 am: 13.01.2024 16:14 »
@Fabian: Das Arbeitsverhältnis besteht und du hattest in der Zeit ab August bis Dezember an mind. einem Tag Anspruch auf Entgelt. Damit hättest du Anspruch auf die 1.800 €.

attribut

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« Antwort #1151 am: 14.01.2024 12:51 »
Hallo zusammen, sehe ich das richtig, dass ich keinen Anspruch auf die Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 1800,-€ habe, wenn ich als Vater zur Geburt meines Kindes zwischen dem 15.11.23 und 15.12.23 Elternzeit genommen habe?


Geht mir auch ähnlich, ich bin seit 22.11.23 in Elternzeit.

In einigen Posts zuvor habe ich den Paragraphen zitiert.

Sehe es erstmal so, dass man auf die Zahlung Anspruch hat.

FearOfTheDuck

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« Antwort #1152 am: 14.01.2024 15:55 »
Wieso erstmal?
Wenn du am 09.12. noch dort beschäftigt warst und vor dem 22.11.23 Entgeltanspruch hattest (indem du z.B. ganz normal gearbeitet oder Urlaub genommen hast), steht dir die Prämie definitiv zu. 

Pacman

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« Antwort #1153 am: 15.01.2024 07:15 »
Gibt es schon irgendwelche Neuigkeiten zur Mitgliederbefragung ?

Rheini

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« Antwort #1154 am: 15.01.2024 11:06 »
Gibt es schon irgendwelche Neuigkeiten zur Mitgliederbefragung ?

Das steht auf der Seite:"Am 16. Januar wertet die Bundestarifkommission öffentlicher Dienst (BTK öD) die Ergebnisse der Mitgliederbefragung aus und entscheidet abschließend.".