Soweit mir bekannt ist, erhält die Person bei der Teilnahme am dualen Hebammenlehrgang eine Gehaltsabrechnung, die vom LBV NRW ausgezahlt wird. Jeder Staat wird auf Landesebene Regelungen zu Gehältern und Steuersätzen haben. Wenn Sie einen bestimmten Vertrag haben, prüfen Sie, ob dieser klare Bestimmungen dazu enthält.