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[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
SwenTanortsch:
--- Zitat von: Angelsaxe am 30.01.2024 11:59 ---Ich weiß nicht was man in BW gerechnet hat. Die 4,76% kommen aus der Durchschnittserhöhung der um 200 € angehobenen TVL-Entgelter. In Sachsen hat man genau diesen Wert angesetzt um möglichst verfassungskonform zu agieren. Wenn man in Bayern schlau ist, wird man das vermutlich ebenso tun.
Das mag für untere besoldungsgruppen blöd sein, ist aber meiner bescheidenen Meinung nach abschluss- und verfassungskonform. Da hätte man beim Abschluss dran denken müssen.
--- End quote ---
Ganz richtig ist der vorletzte Satz nicht, Angelsaxe: Denn die sich aus der Verletzung des Mindestabstandsgebots ergebende verfassungswidrige Unteralimentation wird weder durch eine Anhebung mittels eines Sockelbetrags von 200,- € noch durch eine einheitliche Anhebung der Grundgehaltssätze um 4,76 % geheilt. Insofern ist es verfassungsrechtlich unerheblich, ob nun ein einheitlicher Sockelbetrag von 200,- € oder eine einheitliche Besoldungserhöhung um jenen Prozentwert vom Gesetzgeber geplant wird: Das Ergebnis ist verfassungsrechtlich dasselbe, ein entsprechendes Gesetz kann nicht verabschiedet werden, da es dem Gesetzgeber in der Bundesrepublik Deutschland nicht gestattet ist, wissentlich und willentlich verfassungswidrige Gesetze zu verabschieden.
So betrachtet bleibt das Faktum bestehen, dass es weiterhin vom Gesetzgeber geplant ist, mittels gezieltem verfassungswidrigen Handelns sehr hohe Personalkosten einzusparen - die geplante Einsparung wird sich dabei monetär durch die einheitliche Erhöhung der Grundgehälter um 4,76 % um einiges für den Gesetzgeber monetär positiver gestalten, da ihm am Ende ein größerer Betrag an verfassungswidrig eingesparten Personalmittel zur anderweitigen Verfügung stehen wird, als wenn er einen Sockelbetrag von 200,- einplante.
Politisch darf man höchstwahrscheinlich den Gewinn an monetären Mitteln mit dem prozentualen Verlust an demokratische Parteien wählenden Bürgerinnen und Bürgern verrechnen, ohne dass hierfür vom Gesetzgeber bereits eine entsprechende Berechnungsformel gefunden oder präsentiert worden ist, es also heute weiterhin unklar bleibt, ob der Gesetzgeber davon ausgeht, dass durch sein hier gezielt verfassungswidriges Handeln ein Sockelbetrag an Extremisten wählenden Bevölkerungsanteilen hervorgerufen wird oder ob es sich seiner Meinung nach hier um einen sich verändernden prozentualen Anteil handeln wird, der also durch sein besoldungsrechtlich gezielt verfassungswidriges Handeln weiterhin veränderbar ist, und zwar vermutlich dergestalten, dass die Attraktivität von hier gezielt verfassungswidrig handelnden demokratischen Parteien gegenüber dem diesbezüglich vorhandenen Original von Verfassungsfeinden nicht unendlich vergrößert werden dürfte. Denn wieso sollten Teile der Bevölkerung demokratische Parteien wählen, die im Besoldungsrecht wissentlich und willentlich sowie dauerhaft, also wiederholt zielgerichtet, verfassungswidrig handeln, wenn sie insgesamt mit einer verfassungsfeindlichen Partei ein Original zur Verfügung haben, das keinen Zweifel daran lässt, dass sie über das Besoldungsrecht hinaus eine größere Kompetenz darin aufzuweist, sich nicht an unser Grundgesetz gebunden zu sehen?
@ Helli04
Wenn man vonseiten des Lands am Ende zu dem von Dir genannten Ergebnis käme, würde das dennoch weitgehend nichts an dem weitgehend unattraktiven Charakter des Besoldungsniveaus im höheren Dienst ändern, denn dafür müsste ein deutlich höheres Besoldungsniveau gewährt werden, als sich das durch eine wie auch immer vollzogene Konsequenz aus der letzten Tarifeinigung darstellen ließe. Im Ergebnis bliebe das vorrangige Ziel auch hier bestehen: Es geht nicht darum, durch einen Tropfen auf dem heißen Stein den höheren Dienst attraktiver zu machen, sondern durch die extremere der beiden Alternativen noch größere Personalmittel gezielt verfassungswidrig einsparen zu wollen. Das ist die einzige Motivation des gezielt verfassungswidrigen Handelns - alles andere ist Beiwerk, das zugleich zur rhetorischen Verkleisterung der eigenen Ziele dient. Es wäre schön, wenn es anders wäre - aber leider ist das der Kern unseres Thema: Ein hinsichtlich der Alimentation seiner Bediensteten völlig Maß und Mitte verloren habender Besoldungsgesetzgeber absentiert sich weiterhin vom Boden des Grundgesetzes und fühlt sich dabei offensichtlich recht wohl, um sich so im Besoldungsrecht zum Bruder im Geiste ganz anderer Gesellen zu machen. Entsprechend lässt hier Georg Orwell weiterhin und zunehmend herzlich grüßen.
Zugroaster:
@SvenTanortsch:
Kurze Frage, weil ich mir Sorgen mache: Geht es dir gut?
Eine halbe Seite Text nur um möglichst verklausuliert die steile These aufzustellen, dass der Staat dich Richtung Extremismus drängt. Aber gut, die Rechtfertigungen sein Kreuz weit rechts zu setzen sind mittlerweile ja so mannigfaltig wie fadenscheinig.
Oder bist du gar nur ein "besorgter Beamter"? 8)
SwenTanortsch:
--- Zitat von: Zugroaster am 31.01.2024 08:52 ---@SvenTanortsch:
Kurze Frage, weil ich mir Sorgen mache: Geht es dir gut?
Eine halbe Seite Text nur um möglichst verklausuliert die steile These aufzustellen, dass der Staat dich Richtung Extremismus drängt. Aber gut, die Rechtfertigungen sein Kreuz weit rechts zu setzen sind mittlerweile ja so mannigfaltig wie fadenscheinig.
Oder bist du gar nur ein besorgter Beamter? 8)
--- End quote ---
Mich kann man nicht Richtung Extremismus drängen, Zugroaster, nicht nur nicht als Beamter, der ich einen Eid auf unsere Verfassung geleistet habe, sondern auch nicht als Staatsbürger und Mensch, der froh ist, in unserer Gesellschaftsordnung leben zu dürfen und sich nicht irgendwelchen Extremisten unterordnen zu müssen.
Zugleich gehe ich weiterhin davon aus, dass es sich bei der AfD um eine in weiten Teilen offen rechtsxtreme Partei handelt, was sich aus der in weiten Teilen offen rechtsextremen Gesinnung maßgeblicher ihrer Funktionäre sowie aus den aus dieser Gesinnung abgeleiteten Zielen ergibt.
Darüber hinaus gehe ich davon aus, dass auch der Besoldungsgesetzgeber unmittelbar an das Grundgesetz gebunden ist. Weiterhin gehe ich davon aus, dass er seit Jahr und Tag in allen Rechtskreisen mit seinen Entscheidungen nicht im Rahmen seiner von ihm nicht abzuschüttelnden Bindungen handelt. Zugleich gehe ich davon aus, dass er sich damit auf dem Feld des Besoldungsrecht nicht hinreichend unterscheidbar macht von jenen, die insgesamt nicht auf dem Boden des Grundgesetzes stehen. Schließlich führen mich die letzten drei Sätze in Verbindung mit dem viertletzten zu dem Ergebnis, dass damit vonseiten der demokratischen Parteien sowohl unserem Rechtsstaat und Gemeinwesen ein schwerer Schaden zugefügt wird als auch Wählerinnen und Wähler darin bestärkt werden, sich von ihnen abzuwenden, was offensichtlich mit dazu führt, dass ihnen nicht geringe Teile dieser Wählerinnen und Wähler abhanden kommen und am Ende Alternativen wählen, die keine sind, sondern sich in ihrer Funktionärsgilde verfassungsrechtlich in ganz anderen Gefilden tummeln.
Entsprechend bin ich kein besorgter Beamter, da ich die innere Stärke unseres Rechtsstaats als Beamter hinlänglich kenne - sondern ein besorgter Mensch und Staatsbürger, als der ich mich hier und auch in anderen Kontexten äußere.
So sind meine Sichtweisen. Wie sind diesbezüglich eigentlich die Deinen?
lotsch:
--- Zitat von: Zugroaster am 31.01.2024 08:52 ---@SvenTanortsch:
Kurze Frage, weil ich mir Sorgen mache: Geht es dir gut?
Eine halbe Seite Text nur um möglichst verklausuliert die steile These aufzustellen, dass der Staat dich Richtung Extremismus drängt. Aber gut, die Rechtfertigungen sein Kreuz weit rechts zu setzen sind mittlerweile ja so mannigfaltig wie fadenscheinig.
Oder bist du gar nur ein "besorgter Beamter"? 8)
--- End quote ---
Mittlerweile wird man ins rechtsextreme Lager gestellt, wenn man den konzertierten Verfassungsbruch der Regierungsparteien kritisiert. Du verdrehst die Tatsachen total. Gerade Swen ist der, der sich wie kein Anderer hier, für den Einhalt der verfassungsgemäßen Rechtsordnung einsetzt.
Ich verstehe ein wenig deine Empörung, weil es einfach unvorstellbar ist, dass Regierungsparteien vorsätzlichen konzertierten Verfassungsbruch begehen, aber es ist leider so, wie auch die Aussagen und Feststellungen des renommierten Verfassungsrechtlers Prof. Dr. Dr. Ulrich Battis zeigen, und was nach und nach von den Urteilen des BVerfG nachgewiesen wird. Man kann und will sich das einfach nicht vorstellen und will es nicht wahr haben.
Die Geschichte zeigt, dass Regierungen die an der Macht sind und unter Druck geraden, autokratischer werden und sich nicht mehr so an die Rechtsordnung gebunden sehen. Und unsere Regierungen sind unter Druck, fiskalisch und politisch.
Ich finde es daher richtig und wichtig, dass jeder vorsätzliche, konzertierte Verfassungsbruch als solcher benannt und geächtet werden sollte, egal von welcher Partei und Regierung er begangen wird.
lotsch:
Ach ja, und noch etwas, was Prof. Dr. Dr. Battis in diesem Zusammenhang gesagt hat ist wichtig:
"Angesichts der Dreistigkeit dieses offensichtlich inzwischen über Jahre hinweg länderübergreifend konzertierten Verfassungsbruchs verbietet sich inzwischen jegliche diplomatische
Zurückhaltung."
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