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[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Meierheim:
--- Zitat von: untersterDienst am 30.01.2024 13:28 ---Zur Wahrung des Abstandsgebotes, kann nicht einfach 200€ für jeden kommen. Im Prinzip muss man ja auch anerkennen, dass obere Besoldungsgruppen nicht ganz ohne Grund da oben sind, da dann prozentual eine mickrige Erhöhung, und der in A456 hat in % überproportional profitiert. Das muss auch mal geschrieben werden! Nur immer die unteren Gruppen zu übervorteilen, im Verhältnis ist höchst ungerecht, klar ist die Ausgangslage eine andere, aber die ist halt auch durch den unterschiedlichen QE - Einstieg vorgegeben, bzw. früher die Laufbahnen eDmDgDhD.
--- End quote ---
Das ganze Dilemma ist ja durch die Sockelbetrags-Tarifpolitik der letzten Jahre entstanden. Für Beamte kann das m.E. nur gelöst werden, wenn man den Sockelbetrag der niedrigsten Gruppe in Prozente umrechnet und die dann allen gibt.
HMeder:
--- Zitat von: Meierheim am 30.01.2024 15:45 ---
--- Zitat von: untersterDienst am 30.01.2024 13:28 ---Zur Wahrung des Abstandsgebotes, kann nicht einfach 200€ für jeden kommen. Im Prinzip muss man ja auch anerkennen, dass obere Besoldungsgruppen nicht ganz ohne Grund da oben sind, da dann prozentual eine mickrige Erhöhung, und der in A456 hat in % überproportional profitiert. Das muss auch mal geschrieben werden! Nur immer die unteren Gruppen zu übervorteilen, im Verhältnis ist höchst ungerecht, klar ist die Ausgangslage eine andere, aber die ist halt auch durch den unterschiedlichen QE - Einstieg vorgegeben, bzw. früher die Laufbahnen eDmDgDhD.
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Das ganze Dilemma ist ja durch die Sockelbetrags-Tarifpolitik der letzten Jahre entstanden. Für Beamte kann das m.E. nur gelöst werden, wenn man den Sockelbetrag der niedrigsten Gruppe in Prozente umrechnet und die dann allen gibt.
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Versteht mich nicht falsch - eine Erhöhung von 8,x% würde ich gerne mitnehmen....nur befürchte ich, dass das völlig utopisch ist.
Karsten:
--- Zitat von: Meierheim am 30.01.2024 15:45 ---
--- Zitat von: untersterDienst am 30.01.2024 13:28 ---Zur Wahrung des Abstandsgebotes, kann nicht einfach 200€ für jeden kommen. Im Prinzip muss man ja auch anerkennen, dass obere Besoldungsgruppen nicht ganz ohne Grund da oben sind, da dann prozentual eine mickrige Erhöhung, und der in A456 hat in % überproportional profitiert. Das muss auch mal geschrieben werden! Nur immer die unteren Gruppen zu übervorteilen, im Verhältnis ist höchst ungerecht, klar ist die Ausgangslage eine andere, aber die ist halt auch durch den unterschiedlichen QE - Einstieg vorgegeben, bzw. früher die Laufbahnen eDmDgDhD.
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Das ganze Dilemma ist ja durch die Sockelbetrags-Tarifpolitik der letzten Jahre entstanden. Für Beamte kann das m.E. nur gelöst werden, wenn man den Sockelbetrag der niedrigsten Gruppe in Prozente umrechnet und die dann allen gibt.
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Einfach die Besoldung A0 einführen mit monatlich 1 € Vergütungsanspruch. Sollte dann ein Sockelbetrag von 250 € kommen, gibt es für alle 250% mehr für alle.
Im Beamtenbereich darf es überhaupt keine Sockelbeträge geben. Die Besoldung hat an die Inflationsrate gekoppelt zu werden und fertig. Tarifsteigerungen bei den Angestellten sollte keine Grundalge für Beamte sein, sowohl in guten wie auch in schlechten Zeiten.
Meierheim:
--- Zitat von: Karsten am 30.01.2024 16:34 ---
--- Zitat von: Meierheim am 30.01.2024 15:45 ---
--- Zitat von: untersterDienst am 30.01.2024 13:28 ---Zur Wahrung des Abstandsgebotes, kann nicht einfach 200€ für jeden kommen. Im Prinzip muss man ja auch anerkennen, dass obere Besoldungsgruppen nicht ganz ohne Grund da oben sind, da dann prozentual eine mickrige Erhöhung, und der in A456 hat in % überproportional profitiert. Das muss auch mal geschrieben werden! Nur immer die unteren Gruppen zu übervorteilen, im Verhältnis ist höchst ungerecht, klar ist die Ausgangslage eine andere, aber die ist halt auch durch den unterschiedlichen QE - Einstieg vorgegeben, bzw. früher die Laufbahnen eDmDgDhD.
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Das ganze Dilemma ist ja durch die Sockelbetrags-Tarifpolitik der letzten Jahre entstanden. Für Beamte kann das m.E. nur gelöst werden, wenn man den Sockelbetrag der niedrigsten Gruppe in Prozente umrechnet und die dann allen gibt.
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Einfach die Besoldung A0 einführen mit monatlich 1 € Vergütungsanspruch. Sollte dann ein Sockelbetrag von 250 € kommen, gibt es für alle 250% mehr für alle.
Im Beamtenbereich darf es überhaupt keine Sockelbeträge geben. Die Besoldung hat an die Inflationsrate gekoppelt zu werden und fertig. Tarifsteigerungen bei den Angestellten sollte keine Grundalge für Beamte sein, sowohl in guten wie auch in schlechten Zeiten.
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Ich würde als Grundlage die allgemeine Lohnentwicklung nehmen https://de.statista.com/statistik/daten/studie/75731/umfrage/entwicklung-der-bruttoloehne-in-deutschland/#:~:text=Im%20Jahr%202022%20stiegen%20die,rund%201%2C66%20Milliarden%20Euro. Da gab es in den letzten zehn Jahren Erhöhungen um 36,6%, im TVL um 23,67 %.
Helli04:
Aber auch das wird nicht kommen ;).
Eines zum Thema Sockelbetrag und warum man auch umdenken könnte:
Unser Verwaltungsleiter mit guten Kontakten sowohl zu Verdi als auch zum hiesigen Ministerium hat im kleinen Kreis mal gesagt, dass man von Seite der Dienstherren, egal ob nun staatlich oder kommunal, davon ausgeht, dass im Vergleich zur Privatwirtschaft die 2. QE eher zu viel verdient, die 3. QE eher zu wenig und die 4. QE viel zu wenig. Das gleiche im Arbeitnehmerbereich, wo Verdi im öD natürlich im wesentlichen das eigene Klientel zufriedenstellen muss, das größtenteils im mittleren/unteren Bezahlbereich zu finden ist und daher diese Festbeträge gut ankommen.
Ursprünglich, als die Laufbahnebenen geschaffen wurden war ja der eD die "Gesellenlaufbahn", der mD die "Meisterlaufbahn", gD forderte den FH-Abschluss und der hD den Uni-Abschluss.
Wenn ich sehe, was ein A9 mD - und das werden die Leute hier bei uns teilweise mit Anfang, Mitte 30 netto verdient, ist das schon konkurrenzfähig. Natürlich nicht im Vergleich zu Überfliegern wie Audi oder andere IG-Metall angeschlossene Betriebe, zumal wenn man die Arbeitszeit im Blick hat. Aber im Vergleich zur Heizungsfirma X, dem Baubetrieb Y oder dem KFZ-Vertragshändler Z schon.
Wenn ich weiterhin sehe, dass es bei uns Leitungsfunktionen gibt, die über 200 Leute unter sich haben und dann diese Kollegen A16 erhalten, und das auch oft erst nach Jahren/Jahrzehnten, so ist hier in der Privatwirtschaft mit deutlich mehr zu rechnen.
Außer Betracht bleibt natürlich jetzt die Arbeitsplatzsicherheit, der Stress und Druck außerhalb des öD, der mal mehr und weniger ist und andere Faktoren.
Ich stelle nur auf die Bezahlung ab.
Und daher, und jetzt schließt sich der Kreis wieder, wäre für mich nachvollziehbar, wenn Bayern unabhängig von der Wahrung des Abstandsgebots zu dem Ergebnis kommt, die 200€ in einen Prozentsatz umzuwandeln. Auch wenn es Ihnen bei dem hohen Anteil von Beamten in der 3. sowie 4. QE teurer kommen wird, das sollte man auch nicht vergessen.
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