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[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Zugroaster:
--- Zitat von: Diederich Heßling am 10.12.2023 18:51 ---Wozu braucht man da noch Gewerkschaften?
--- End quote ---
Auf irgendeine Art und Weise braucht man sie schon, sonst hättest du gar nichts bekommen. Die Frage ist, wozu man den ganzen Zirkus drumherum braucht. Es war doch vollkommen klar, dass eine Einigung knapp unter oder genau auf Höhe des Ergebnisses beim Bund herauskommt. Mehr zu bekommen stand doch niemals zur Debatte.
Zu mindestens 50% ist es eher so, dass die Gewerkschaft uns braucht, um die 100% Gewerkschaftsarbeit zu rechtfertigen. Stell dir vor man hätte einfach direkt gesagt man bekommt das gleiche wie der Bund?! Da wüsste ja keiner mehr, wozu man diese Leute alle von ihrer eigentlichen Arbeit freistellt. ;)
lotsch:
In Bayern hat es 2022 ein Treffen zwischen dem Bayerischen Richterverein und dem Bayer. Beamtenbund gegeben. Ich denke mir, es hat dort folgende Absprachen gegeben:
Der Bayer. Richterverein wird Musterklagen durchführen. Der Bayer. Beamtenbund wird alles tun um Massenwidersprüche und Massenklagen der Beamtenschaft zu unterbinden. Wahrscheinlich hat der Bay. Beamtenbund die Zusage der Staatsregierung oder des Finanzministers, dass wenn sich bei den Klagen des Bayer. Richtervereins herausstellt, dass die Besoldung verfassungswidrig ist, für alle ein Korrekturgesetz rückwirkend beschlossen wird. Alle sind zufrieden, die Verfassungsmäßigkeit wird geprüft und es gibt keine hohe Belastung durch Widersprüche und Klagen für die Verwaltung und die Verwaltungsgerichte.
Nur, kann man der Staatsregierung oder dem Finanzministerium vertrauen? Wird es ein Korrekturgesetz für alle geben, oder nur für jene die Widerspruch eingelegt haben? Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Deshalb Widerspruch einlegen für die Jahre 2020 bis 2023. Vom BVerfG werden wir diesbezüglich keine Unterstützung bekommen. Das BVerfG sagt ganz klar, es ist die Pflicht jedes Beamten zu prüfen, ob seine Besoldung den Vorgaben der verfassungsgemäßen Alimentation entspricht, und es ist ihm zuzumuten, dagegen Rechtsmittel einzulegen. Nur jene Beamte, die zeitnah Rechtsmittel eingelegt haben, haben Anspruch auf eine Nachzahlung ihrer Besoldung.
BerndStromberg:
@ Zugroaster: Gute Antwort! ;D Ist genauso mein Eindruck.
Was mich als Beamten ohne Streikrecht stört, ist, dass durch die wiederholten Sockelbeträge, die ihren Grund in der Mitgliederstruktur der Gewerkschaften haben, und deren 1:1- Übertragung auf die Beamtenschaft das dortige Abstandsgebot nach und nach ausgehöhlt wird. Da hilft leider wieder mal nur das BVerfG, die Frage ist nur, wann…
derSchorsch:
--- Zitat von: untersterDienst am 11.12.2023 07:25 ---Hier noch der Link unseres FM
https://www.stmfh.bayern.de/internet/stmf/aktuelles/pressemitteilungen/25367/
--- End quote ---
Den letzten Absatz finde ich sehr spannend!
--- Zitat ---Um die angestrebte zeitgleiche und systemgerechte Übertragung der Ergebnisse des Tarifvertrages auf den Beamtenbereich zu gewährleisten, werden die Tarifergebnisse mit Blick auf die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Amtsangemessenheit der Alimentation nun zunächst intensiv geprüft. Da die Vorgaben im Bereich der Beamtenbesoldung zwingend durch Gesetz geregelt werden müssen, ist zur Übertragung im Anschluss noch ein Gesetzgebungsverfahren im Bayerischen Landtag erforderlich.
--- End quote ---
Ich dachte, mit dem neuen Gesetz in Bayern ist alles tutti frutti!? Was muss denn da in Bezug auf die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Amtsangemessenheit der Alimentation intensiv geprüft werden?
Ist der Abschluss etwa zu hoch für die Beamtinnen und Beamten? Oder brauchts womöglich noch einen Aufschlag?
Dokumentenfahrer:
--- Zitat von: derSchorsch am 11.12.2023 11:51 ---
--- Zitat von: untersterDienst am 11.12.2023 07:25 ---Hier noch der Link unseres FM
https://www.stmfh.bayern.de/internet/stmf/aktuelles/pressemitteilungen/25367/
--- End quote ---
Den letzten Absatz finde ich sehr spannend!
--- Zitat ---Um die angestrebte zeitgleiche und systemgerechte Übertragung der Ergebnisse des Tarifvertrages auf den Beamtenbereich zu gewährleisten, werden die Tarifergebnisse mit Blick auf die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Amtsangemessenheit der Alimentation nun zunächst intensiv geprüft. Da die Vorgaben im Bereich der Beamtenbesoldung zwingend durch Gesetz geregelt werden müssen, ist zur Übertragung im Anschluss noch ein Gesetzgebungsverfahren im Bayerischen Landtag erforderlich.
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Ich dachte, mit dem neuen Gesetz in Bayern ist alles tutti frutti!? Was muss denn da in Bezug auf die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Amtsangemessenheit der Alimentation intensiv geprüft werden?
Ist der Abschluss etwa zu hoch für die Beamtinnen und Beamten? Oder brauchts womöglich noch einen Aufschlag?
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Vermutlich gab es rechts und links vom BVerG schon den ein odere anderen Hinweis mit dem Zaunpfahl, wohin die Reise wohl gehen könnte. Daher halten sich alle bedeckt, bis die entgültige Entscheidung da ist.
Vorteil ist auch bei intensiver Prüfung erfolgt keine intensive Auszahlung.
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