Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen
[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
BerndStromberg:
Ja, der letzte Absatz hat mich auch hellhörig gemacht. Der Verhandlungsführer der TdL Dressel hat sich in seinem 1. Statement im NDR zwar auch auf Karlsruhe und dessen Rspr. zum Alimentationsprinzip bezogen, daraus aber „nur“ den Schluss gezogen, dass eine 1:1-Übertragung auf die Beamten zwingend wäre.
Gemessen an der früheren Unart, nur zeitversetzt und mit Abstrichen zu übertragen, ist das schon viel, mit Blick auf die jüngeren und wohl auch zukünftigen Vorgaben des BVerfG aber wahrscheinlich zu wenig.
„Bei Haushaltsnot und Rechtsgebot ist der Mittelweg der Tod“ 😉
simon1979:
Ich könnte mir vorstellen, dass die IAP in Raten ab 01/24 ein Problem für das Abstandsgebot ist, da es sich ja nicht tabellenwirksam niederschreibt.
Durch die Bürgergelderhöhung 2024 ist aber vermutlich eine tabellenwirksame Erhöhung ab 01/23 notwendig, da man ansonsten wieder gegen das Abstandsgebot verstößt.
Das heißt der Gesetzgeber muss jetzt irgendwie schauen, dass er die 180 € IAP tabellenwirksam in die Besoldung der Beamten integriert.
Dadurch erhalten Beamte aber keine 3000 € IAP, wie überall verkündet wird, sondern nur max. 1800 €.
Gleichzeitig würden sie aber dann ab 01/23 eine tabellenwirksame Erhöhung bekommen, was die Angestellten wiederum nicht erhalten.
Ich bin mir ziemlich sicher, das der Tarifabschluss noch für gehörig Kopfschmerzen in den Ministerien sorgen wird.
Kingrakadabra:
Selbstverständlich gilt das auch für Kommunalbeamte. Im TVÖD wurde lediglich für die Bundesbeamten mit verhandelt.
Die IAP wird schon so kommen. Gut wäre, wenn auch die Strukturzulage erhöht werden würde.
BerndStromberg:
@ simon1979: Das könnte in der Tat ein Problem sein. Mich wundert nur, dass das den Besoldungsgesetzgeber des Jahre 2023 interessiert. Bisher wurden doch auch alle Verstösse gegen das Alimentationsprinzip ignoriert und deren Beseitigung dem Besoldungsgesetzgeber in 8-10 Jahren überlassen. Vielleicht kommt ja doch bald etwas aus Karlsruhe ;)
untersterDienst:
Gibt es eine in % bezifferbare Angabe hinsichtlich auf das Abstandsgebot zwischen den Ämtern?
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