Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen

[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern

<< < (45/82) > >>

squatty:

--- Zitat von: Meierheim am 06.02.2024 15:21 ---
--- Zitat von: oscar0307 am 06.02.2024 14:19 ---Leider auch mein Eindruck. Wenn ich dann noch die rotzfrechen Antworten des bfg-Vorsitzenden Wipijewski auf Kritik am Abschluss lese, frage ich mich für was es die Gewerkschaften eigentlich gibt. Außer auf Bildern Händeschütteln kommt nicht viel rum.

Ich hoffe, dass sich jemand findet, der gegen die Besoldung klagt, insbesondere gegen das fiktive Einkommen des Ehepartners. Das ist eine Frechheit. Die 15 % Abstand zum Bürgergeld sind auch nur mit diesem fiktiven Einkommen möglich. Wir sind (leider) nicht betroffen, sonst hätte ich den Widerspruch schon formuliert.

Eigentlich sollte die Besoldung - ähnlich wie Renten, Bürgergeld und Mindestlohn - an die Inflation gekoppelt sein und damit jährlich steigen. Einmal 10 % bei allen drauf und in den Folgejahren an die Inflation koppeln. Dann würde man sich das ganze Theater sparen. Ist das Weihnachtsgeld eigentlich auch immer noch auf Stand 2019?

--- End quote ---
Besser wäre eine Koppelung an die allgemeine Lohnentwicklung, da hinkt der öD in den letzten zehn Jahren um über 10% hinterher.

--- End quote ---

Das macht man ja bei den Abgeordneten in Bayern. Die entsprechende Formel kann im Abgeordnetengesetz nachgelesen werden.


--- Zitat ---Art. 5
Entschädigung
.....
(3) 1Die Entschädigungen nach den Abs. 1 und 2 werden zum 1. Juli 2019, 1. Juli 2020, 1. Juli 2021, 1. Juli 2022 und zum 1. Juli 2023 an die Einkommensentwicklung angepasst, die jeweils vom 3. Quartal des abgelaufenen Jahres gegenüber dem 3. Quartal des vorangegangenen Jahres eingetreten ist. 2Maßstab für die Anpassung ist der Index der durchschnittlichen Bruttomonatsverdienste ohne Sonderzahlungen in Bayern. 3Die prozentuale Veränderung des Index teilt das Landesamt für Statistik bis 1. März eines Jahres dem Präsidenten mit. 4Dieser veröffentlicht den neuen Betrag der Entschädigung im Gesetz- und Verordnungsblatt.
....

--- End quote ---

Als ich noch jung und optimistisch war habe ich im Überschwang einer genialen Idee per Petition vorgeschlagen (die Gewerkschaft wollte die Idee nicht aufgreifen), diese Formel einfach auch in das BayBG zu schreiben und sich den ganzen Zirkus zu sparen..... Wurde abgelehnt, weil die Politik ja mehr wie fürsorglich genug mit der Besoldung umgeht und daher unnötig.....

Allgäuer:
Habe heute die Stellungnahme des BBB an das StFH erhalten. Ein paar Antworten hat weiter vorne bereits jemand geschrieben, dass die fehlende Erhöhung der Zulagen bemängelt werden wird und dies dann als der große Wurf gefeiert wird... ;D

Zitat:

--- Code: ---für die Übersendung des oben genannten Entwurfs und der Möglichkeit der Stellungnahme danken wir
Ihnen.

Der Bayerische Beamtenbund begrüßt den vorliegenden Gesetzentwurf, der die Entscheidung der
Bayerischen Staatsregierung, das Tarifergebnis für die Tarifbeschäftigten der Länder vom 
9. Dezember 2023 zeitgleich und systemgerecht auf die Besoldung der bayerischen Beamtinnen und
Beamten zu übertragen, umsetzt. Besonders erfreulich ist dabei, dass die Übertragung auch für die
Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger gilt und die Gewährung der
Inflationsausgleichsprämie miteinschließt. Um eine systemgerechte Übertragung sicherzustellen,
halten wir diesen Schritt für unverzichtbar.

Anmerken möchten wir allerdings den Umstand, dass mit der Erhöhung der Bezüge zum 1. November
2024 um einen Sockel von 200 Euro, keine entsprechende Erhöhung der Zulagen erfolgt. Das
Tarifergebnis vom 9. Dezember 2023 sieht eine andere Vereinbarung vor.

Der Tarifvertrag enthält unter Punkt I.4 ausdrücklich die Regelung, dass Entgeltbestandteile (wie
Lohnzuschläge, Besitzstandszulagen, Zulagenbeträge und Bereitschaftsdienstentgelte) zum 
1. November 2024 um 4,76 Prozent erhöht werden. Die Erhöhung der Zulagen geht damit parallel zur
Erhöhung der Entgelte vonstatten, wobei der Prozentsatz in Höhe von 4,76 dem umgerechneten
Sockel für den Tarifbereich entspricht. 

Eine vergleichbare Regelung mit entsprechender Umrechnung des Sockelbetrags für den
Beamtenbereich fehlt im Gesetzentwurf. Damit weicht der Entwurf zur Anpassung der Bezüge vom
Ergebnis der Tarifverhandlungen ab. Die Bezügeempfängerinnen und Bezügeempfänger sind
gegenüber den Tarifbeschäftigten schlechter gestellt. Dies ist sachlich nicht zu rechtfertigen. Wir
halten eine Nachbesserung in diesem Punkt daher für zwingend erforderlich. 

Weitere Anmerkungen behalten wir uns gegebenenfalls für die nachfolgende Verbandsbeteiligung vor.

Für Gespräche stehen wir selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung. 

Mit freundlichen Grüßen

gez. Rainer Nachtigall
Vorsitzender
 

--- End code ---

Stefan35347:
Der große Wurf ist es wohl nicht, wirkt sich aber auf weitere Erhöhungen aus.

oscar0307:

--- Zitat von: Big T am 06.02.2024 16:21 ---
--- Zitat von: oscar0307 am 06.02.2024 14:19 ---
Ich hoffe, dass sich jemand findet, der gegen die Besoldung klagt, insbesondere gegen das fiktive Einkommen des Ehepartners. Das ist eine Frechheit. Die 15 % Abstand zum Bürgergeld sind auch nur mit diesem fiktiven Einkommen möglich. Wir sind (leider) nicht betroffen, sonst hätte ich den Widerspruch schon formuliert.


--- End quote ---

Warum bist Du nicht betroffen?
Ist es nicht so, dass das Einkommen des Ehepartners in Bezug auf die Mindestalimentation der untersten Besoldungsgruppe fingiert wird und dies somit auch auf ALLE Besoldungsgruppen darüber Auswirkung hat?

--- End quote ---

So gesehen stimmt’s natürlich. Meine Frau verdient mehr wie 20.000€ im Jahr, deswegen hielt ich mich für nicht betroffen. Ich werde mit einem Musterwiderspruch des BDKB mal starten. Aber auch hier: Von den Finanzgewerkschaften oder BBB bringt es einfach keiner Zustande, soetwas wie einen Musterwiderspruch zu formulieren.

Aloha:

--- Zitat von: oscar0307 am 06.02.2024 20:04 ---So gesehen stimmt’s natürlich. Meine Frau verdient mehr wie 20.000€ im Jahr, deswegen hielt ich mich für nicht betroffen. Ich werde mit einem Musterwiderspruch des BDKB mal starten. Aber auch hier: Von den Finanzgewerkschaften oder BBB bringt es einfach keiner Zustande, soetwas wie einen Musterwiderspruch zu formulieren.

--- End quote ---
Beim Richterverein gibt es eine Stellungnahme, die auch auf die Fiktion des Zuverdienstes eines Ehegatten eingeht, falls man dies im Widerspruch zusätzlich aufführen möchte.
https://www.bayrv.de/fileadmin/Bayerischer-Richterverein/Dokumente/Stellungnahmen/22-01_Stellungnahme2_GesetzentwurfBesoldungsanpassungBVerfG2022.pdf

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version