Autor Thema: [BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern  (Read 177759 times)

Meierheim

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
« Antwort #255 am: 12.02.2024 19:10 »
Endergebnis ist da:

Nach 35 Dienstjahren in A 13 hat der Beamte nach den Tabellenwerten Stand Dezember 2024 ...

... in Bayern: 2.515.819,71 € brutto
... in Sachsen: 2.450.456,06 € brutto

Mein geschätzter Kippunkt bei einem Lebensalter von 80 Jahren dürfte ungefähr hinkommen.
Tja, ich habe die ersten 11 Dienstjahre mit 20% Ost-Abschlag in Thüringen und jetzt 16 Dienstjahre in Bayern...

ChrBY

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
« Antwort #256 am: 12.02.2024 19:31 »
Weiteres Ergebnis:

Annahme: Der A-13-Beamte geht im Alter von 67 Jahren nach 40 Dienstjahren in Pension.

Bis dahin aufgelaufenes Brutto:

In Bayern: 2.892.328,01 €
In Sachsen: 2.842.451,11 €

Der bayerische Beamte geht also mit einem Vorsprung von 49.876,90 € in Pension.

Ruhegehalt Bayern: 52.252,75 € + 2391,79 € (abgesenkte Sonderzahlung von 56 %) = 54.644,54 €
Ruhegehalt Sachsen: 56.251,29 €

Pensionsvorsprung Sachsen: 1606,75 € jährlich.

Damit steht das Endergebnis fest: Der sächsische A-13-Beamte überholt den bayerischen im Lebensalter von 98,04 Jahren.

Wer vor seinem 98. Geburtstag stirbt, fährt nach wie vor in Bayern besser. Von »weit voraus in Sachsen« kann tatsächlich nicht die Rede sein.

Ich hoffe, die Rechnung war präzise genug.

lotsch

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
« Antwort #257 am: 12.02.2024 19:41 »
Regt euch nicht auf, das ist sowieso alles verfassungswidrig, und somit nur Abschläge. ;D

Bastel

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
« Antwort #258 am: 12.02.2024 19:44 »
Wenn Sachsen noch ein wenig an der Grundbesoldung schraubt sieht die Welt bald anders aus. Bekommt man dort nicht auch mehr für die Familie?

Bayern ist mit dem fiktiven Partnereinkommen einfach ein Witz.

Angelsaxe

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
« Antwort #259 am: 12.02.2024 20:19 »
Ist den Bayern hier eigentlich bewusst, dass Sachsen in der Besoldung nun weit voraus ist? Wenn man die Lebenshaltungskosten noch mitnimmt, dann noch sehr viel stärker... Bayern könnte hier doch auch mal nachlegen und nicht nur schauen, dass es für Wasser und Brot reicht. Hmmm...

Die Lebenshaltungskosten zu vergleichen ist aber gewagt. Ein Dorf im Bayerischen Wald mit Leipzig oder Dresden? München mit einer Kleinstadt im Erzgebirge? ;D

Da es ja ein beliebtes Argument ist, gehe ich darauf ein: Bei den Kaltmieten ist Dresden so etwa mit dem bayr. Wald vergleichbar. München doppelt so teuer und andere Städte nicht ganz so. Quelle: Statista und Deutschland atlas (zB https://www.deutschlandatlas.bund.de/DE/Karten/Wie-wir-wohnen/040-Mieten.html)

Ich denke als Sachse leidet man extrem unter der Steigerung, aber es ist den meisten dort nicht klar, von welch enorm niedrigen Niveau man dort kommt. Meine Eltern vermieten je eine Wohnung in Dresden und Leipzig. Bis vor ein paar Jahren war dort die Kaltmiete in Leipzig bei 4,30€ für keine Bruchbude.

Was einfach nicht zusammenpasst: Länderfinanzausgleich+schlechtere Bezahlung+höhere Lebenskosten (in fast alle Regionen) (und dazu noch der Osten, der sich über Unfairness aufregt, obwohl Billionen dorthin geflossen sind, statt dankbar zu sein dann auch noch AfD wählen. Das geht mir nicht zusammen).

Es gibt tatsächlich einige Meinungen im Osten, die noch von günstigeren Grundbedarfskosten geprägt sind. Aber was die Mieten angeht bzw. worauf du einzugehen gedenkst: Da könnte man unzählige Gegenbeispiele bringen und es auch statistisch abbilden (was ich im Übrigen recht oft und zuverlässig tue  :D)

Und der was bei dir nicht zusammen geht ist von der Aussagekraft ziemlich populistisch. Gut, dass du nicht Hubert heißt.  ;D
Mit der Berufung in das Beamtenverhältnis erlischt ein Arbeitsverhältnis zum Dienstherrn.

Angelsaxe

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
« Antwort #260 am: 12.02.2024 20:20 »
Weiteres Ergebnis:

Annahme: Der A-13-Beamte geht im Alter von 67 Jahren nach 40 Dienstjahren in Pension.

Bis dahin aufgelaufenes Brutto:

In Bayern: 2.892.328,01 €
In Sachsen: 2.842.451,11 €

Der bayerische Beamte geht also mit einem Vorsprung von 49.876,90 € in Pension.

Ruhegehalt Bayern: 52.252,75 € + 2391,79 € (abgesenkte Sonderzahlung von 56 %) = 54.644,54 €
Ruhegehalt Sachsen: 56.251,29 €

Pensionsvorsprung Sachsen: 1606,75 € jährlich.

Damit steht das Endergebnis fest: Der sächsische A-13-Beamte überholt den bayerischen im Lebensalter von 98,04 Jahren.

Wer vor seinem 98. Geburtstag stirbt, fährt nach wie vor in Bayern besser. Von »weit voraus in Sachsen« kann tatsächlich nicht die Rede sein.

Ich hoffe, die Rechnung war präzise genug.

Danke!  ;D
Mit der Berufung in das Beamtenverhältnis erlischt ein Arbeitsverhältnis zum Dienstherrn.

BVerfGBeliever

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
« Antwort #261 am: 12.02.2024 20:28 »
Damit steht das Endergebnis fest: Der sächsische A-13-Beamte überholt den bayerischen im Lebensalter von 98,04 Jahren.

Deine Werte stimmen nicht.

Stell dir vor, am 1. Februar 2025 werden zwei Menschen an ihrem 25. Geburtstag in A13 verbeamtet, der eine in Bayern, der andere in Sachsen (außerdem nehmen wir an, dass zukünftige Besoldungserhöhungen immer genau die Inflation ausgleichen, so dass wir uns auf die Nominalwerte beschränken können).

- Aufgrund der (aus meiner Bundessicht) seltsamen Stufen bei euch in den Ländern liegt Bayern in der Tat in der allerersten Jahren vorn.
- Ab 35 beträgt der monatliche Rückstand in Sachsen weniger als 100 Euro.
- Ab 49 liegt Sachsen bei den laufenden Bezügen vorn.
- Ab 64 liegt Sachsen auch insgesamt vorn (mit immer größer werdendem Abstand).
- Ab 92 ist der sächsische Vorsprung sechsstellig.


Alter  Bayern    Sachsen   Diff.  kumuliert

25   66381,89   60154,08   6228    6228
26   66381,89   60154,08   6228   12456
27   66381,89   62990,40   3391   15847
28   69069,25   62990,40   6079   21926
29   69069,25   65826,48   3243   25169
30   69069,25   65826,48   3243   28412
31   70860,87   65826,48   5034   33446
32   70860,87   68662,92   2198   35644
33   70860,87   68662,92   2198   37842
34   72652,62   68662,92   3990   41831
35   72652,62   71499,72   1153   42984
36   72652,62   71499,72   1153   44137
37   72652,62   71499,72   1153   45290
38   74444,74   73390,68   1054   46344
39   74444,74   73390,68   1054   47398
40   74444,74   73390,68   1054   48452
41   74444,74   75281,88   -837   47615
42   76236,36   75281,88    954   48570
43   76236,36   75281,88    954   49524
44   76236,36   75281,88    954   50479
45   76236,36   77172,36   -936   49543
46   78028,36   77172,36    856   50399
47   78028,36   77172,36    856   51255
48   78028,36   77172,36    856   52111
49   78028,36   79063,92   -1036   51075
50   78028,36   79063,92   -1036   50040
51   78028,36   79063,92   -1036   49004
52   78028,36   79063,92   -1036   47968
53   78028,36   81861,96   -3834   44135
54   78028,36   81861,96   -3834   40301
55   78028,36   81861,96   -3834   36468
56   78028,36   81861,96   -3834   32634
57   78028,36   81861,96   -3834   28800
58   78028,36   82705,14   -4677   24124
59   78028,36   82705,14   -4677   19447
60   78028,36   82705,14   -4677   14770
61   78028,36   82705,14   -4677   10093
62   78028,36   82705,14   -4677    5417
63   78028,36   82705,14   -4677     740
64   78028,36   82705,14   -4677   -3937
65   78028,36   82705,14   -4677   -8614
66   78028,36   82705,14   -4677   -13291
67   55985,35   59340,94   -3356   -16646
68   55985,35   59340,94   -3356   -20002
69   55985,35   59340,94   -3356   -23357
70   55985,35   59340,94   -3356   -26713
71   55985,35   59340,94   -3356   -30069
72   55985,35   59340,94   -3356   -33424
73   55985,35   59340,94   -3356   -36780
74   55985,35   59340,94   -3356   -40135
75   55985,35   59340,94   -3356   -43491
76   55985,35   59340,94   -3356   -46846
77   55985,35   59340,94   -3356   -50202
78   55985,35   59340,94   -3356   -53558
79   55985,35   59340,94   -3356   -56913
80   55985,35   59340,94   -3356   -60269
81   55985,35   59340,94   -3356   -63624
82   55985,35   59340,94   -3356   -66980
83   55985,35   59340,94   -3356   -70336
84   55985,35   59340,94   -3356   -73691
85   55985,35   59340,94   -3356   -77047
86   55985,35   59340,94   -3356   -80402
87   55985,35   59340,94   -3356   -83758
88   55985,35   59340,94   -3356   -87114
89   55985,35   59340,94   -3356   -90469
90   55985,35   59340,94   -3356   -93825
91   55985,35   59340,94   -3356   -97180
92   55985,35   59340,94   -3356   -100536
93   55985,35   59340,94   -3356   -103891
94   55985,35   59340,94   -3356   -107247
95   55985,35   59340,94   -3356   -110603
96   55985,35   59340,94   -3356   -113958
97   55985,35   59340,94   -3356   -117314
98   55985,35   59340,94   -3356   -120669
99   55985,35   59340,94   -3356   -124025
100  55985,35   59340,94   -3356   -127381

ChrBY

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
« Antwort #262 am: 12.02.2024 20:57 »
Deine Werte stimmen nicht.

Ich habe die Tabellenwerte vom Dezember 2024 verwendet, welche ich eben nochmals überprüft habe. Die Werte stimmen, die Formeln auch:

https://i.ibb.co/RpgR7DZ/Formel-Bayern.png

https://i.ibb.co/PZwXCbF/Formel-Sachsen.png

Einen Fehler konnte ich nicht entdecken. Die Bruttojahresgehälter inkl. Sonderzahlungen, Zulagen und Abzügen habe ich dem Rechner auf dieser Seite jeweils einzeln entnommen.

Nachtrag: Hast Du vielleicht die Strukturzulage in Bayern oder die sächsische Besoldungskürzung wegen der Feiertagsregelung vergessen? Ich habe beides berücksichtigt. Außerdem habe ich meinen Beamten mit 27 einsteigen lassen, Du Deinen mit 25.
« Last Edit: 12.02.2024 21:09 von ChrBY »

BVerfGBeliever

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
« Antwort #263 am: 12.02.2024 21:27 »
Ich habe ebenfalls den hiesigen Rechner verwendet.

Dieser zeigt mir für Bayern in A13/5 im Dezember 2024 ein Jahresbrutto von 62.921,23 € an (statt der 64.262,38 € von dir, also eine Differenz von 1.341,45 € bzw. 111,76 € pro Monat).

Welche genaue Strukturzulage meinst du? Bekommt diese jeder bayerische Beamte?

ChrBY

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
« Antwort #264 am: 12.02.2024 21:37 »
Ich habe ebenfalls den hiesigen Rechner verwendet.

Dieser zeigt mir für Bayern in A13/5 im Dezember 2024 ein Jahresbrutto von 62.921,23 € an (statt der 64.262,38 € von dir, also eine Differenz von 1.341,45 € bzw. 111,76 € pro Monat).

Welche genaue Strukturzulage meinst du? Bekommt diese jeder bayerische Beamte?

Dann haben wir ja den Unterschied schon gefunden. Ich meine die Strukturzulage nach Art. 33 BayBesG, die in A 13 jeder bayerische Beamte erhält, der früher dem höheren Dienst zugeordnet gewesen wäre. Die Strukturzulage erhöht zudem sowohl die Jahressonderzahlung als auch die Pension.

In Bayern unterscheidet man A 13Z (= A 13 mit Strukturzulage, ehemals höherer Dienst) und A 13 (A 13 ohne Strukturzulage, ehemals gehobener Dienst, ehemals Oberamtsrat).

Du hast bei Deinen Zahlen also einen A 13 gD Bayern mit einem A 13 hD Sachsen verglichen. Rätsel ist gelöst.

Das mit den 98,04 Jahren stimmt folglich.

PS: Du kannst die Strukturzulage im Rechner aktivieren.
« Last Edit: 12.02.2024 21:43 von ChrBY »

BVerfGBeliever

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
« Antwort #265 am: 12.02.2024 23:07 »
OK, es gibt also in Bayern in A13 im höheren Dienst eine Zulage, von der ich nichts wusste (Anschlussfrage: Warum ist bei dir das bayerische Ruhegehalt höher als 71,75%? Gibt es da wiederum etwaige Extras? Ansonsten wäre der Break Even trotz Zulage deutlicher früher als mit 98 erreicht.).

Aber was passiert, wenn die beiden Beamten aus meinem Beispiel nach A14 befördert werden? Dann dürften wir wohl eher wieder in der Größenordnung meiner Rechnung liegen..

untersterDienst

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
« Antwort #266 am: 13.02.2024 07:08 »
So ganz stimmt das aber nicht.

Hier wird die Z- Zulage mit der Strukturzulage vermischt und gD mit hD - die es in Bayern seit über 10 Jahren nicht mehr gibt.

BayBesG Art. 33
Strukturzulage
1Beamte und Beamtinnen der Besoldungsgruppen A 9 bis einschließlich A 13 sowie Beamte und Beamtinnen im Polizeivollzugsdienst in der Besoldungsgruppe A 5 erhalten eine unwiderrufliche, das Grundgehalt ergänzende Strukturzulage nach Anlage 4. 2Satz 1 gilt nicht für Fachlehrer und Fachlehrerinnen ab Besoldungsgruppe A 10, Lehrer und Lehrerinnen ab Besoldungsgruppe A 12 sowie Studienräte und Studienrätinnen im Förderschuldienst, im Grundschuldienst, im Mittelschuldienst oder im Realschuldienst ab Besoldungsgruppe A 13. 3Die Strukturzulage wird entsprechend dem Grundgehalt nach Maßgabe des Art. 16 erhöht.

BayBesG Art. 34
Amtszulagen und Zulagen für besondere Berufsgruppen

Zwei völlig verschiedene "Zulagen"

VG

websgeisti

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
« Antwort #267 am: 13.02.2024 11:02 »
Ich kann mir nicht vorstellen, dass man in Bayern nur wegen der der 4. QE die Besoldung generell nochmal erhöht, weil das ja nicht im Budget ist laut Haushaltsplan. Aber generell sollte man darüber nachdenken, damit man darüber nachdenken, damit die Besoldung weniger Angriffsfläche für eine potentielle Klage des Richterverbandes hat.

Bastel

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
« Antwort #268 am: 13.02.2024 11:46 »
Ich kann mir nicht vorstellen, dass man in Bayern nur wegen der der 4. QE die Besoldung generell nochmal erhöht, weil das ja nicht im Budget ist laut Haushaltsplan. Aber generell sollte man darüber nachdenken, damit man darüber nachdenken, damit die Besoldung weniger Angriffsfläche für eine potentielle Klage des Richterverbandes hat.

Es wären mal Klagen aus dem mD und gD wichtig.

Jimbo

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
« Antwort #269 am: 13.02.2024 11:55 »
Edit: Falscher Thread, kann hier gelöscht werden