Weiteres Ergebnis:
Annahme: Der A-13-Beamte geht im Alter von 67 Jahren nach 40 Dienstjahren in Pension.
Bis dahin aufgelaufenes Brutto:
In Bayern: 2.892.328,01 €
In Sachsen: 2.842.451,11 €
Der bayerische Beamte geht also mit einem Vorsprung von 49.876,90 € in Pension.
Ruhegehalt Bayern: 52.252,75 € + 2391,79 € (abgesenkte Sonderzahlung von 56 %) = 54.644,54 €
Ruhegehalt Sachsen: 56.251,29 €
Pensionsvorsprung Sachsen: 1606,75 € jährlich.
Damit steht das Endergebnis fest: Der sächsische A-13-Beamte überholt den bayerischen im Lebensalter von 98,04 Jahren.
Wer vor seinem 98. Geburtstag stirbt, fährt nach wie vor in Bayern besser. Von »weit voraus in Sachsen« kann tatsächlich nicht die Rede sein.
Ich hoffe, die Rechnung war präzise genug.