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[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Allgäuer:
Zum aktuellen Gesetzesentwurf habe ich eine Frage von einem Kollegen erhalten. Diese konnte ich nicht beantworten und verwunderte mich ebenfalls.
Kennt jemand den Grund, warum alle Stellenzulagen gemäß Art. 51 BayBesG um 4,76% bzw. dann 5,5% angehoben werden, nur nicht die sog. Meisterzulage gemäß Art. 51 Nr. 6 BayBesG?
websgeisti:
--- Zitat von: Allgäuer am 13.02.2024 12:33 ---Zum aktuellen Gesetzesentwurf habe ich eine Frage von einem Kollegen erhalten. Diese konnte ich nicht beantworten und verwunderte mich ebenfalls.
Kennt jemand den Grund, warum alle Stellenzulagen gemäß Art. 51 BayBesG um 4,76% bzw. dann 5,5% angehoben werden, nur nicht die sog. Meisterzulage gemäß Art. 51 Nr. 6 BayBesG?
--- End quote ---
Könnte ein Fehler im Gesetzentwurf sein. Im Entwurf steht im § 4 ja nur, dass die Anlagen 4, 5, 7, 8, 9 um jeweils 4,76 % erhöht werden sollen. Denke mal man hat diesen Betrag unten einfach übersehen beim Anpassen. Das sollte normalerweise im Gesetzgebungsverfahren jemanden auffallen.
Zefixx:
Die Meisterzulage wurde 2019 auf 100€ angehoben (also ca. verdoppelt), dabei wurde sie aber eine nicht dynamisierungsfähige Zulage.
(Auch die vergangenen prozentualen Erhöhungen gingen an der Meisterzulage vorbei)
Allgäuer:
Danke Zefixx, das ist eine klare Aussage! Die Verdoppelung habe ich mitbekommen. Das diese Zulage keiner Dynamisierung unterliegt wusste ich nicht und erklärt den Festbetrag.
Woraus kannst du entnehmen, welche Zulagen keiner Dynamisierung unterliegen?
Zefixx:
@Allgäuer, speziell bei der Meisterzulage habe ich dass aus der Verbandszeitung des JVB, da ich selbst diese Zulage erhalte.
Jetzt soll wohl auch die DUZ lt. Aussage des BBB dynamisiert werden.
Weitere starre Zulagen sind mir in meinem Bereich (Justizvollzug) nicht bekannt.
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