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[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern

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oscar0307:

--- Zitat von: ChrBY am 12.02.2024 21:37 ---
--- Zitat von: BVerfGBeliever am 12.02.2024 21:27 ---Ich habe ebenfalls den hiesigen Rechner verwendet.

Dieser zeigt mir für Bayern in A13/5 im Dezember 2024 ein Jahresbrutto von 62.921,23 € an (statt der 64.262,38 € von dir, also eine Differenz von 1.341,45 € bzw. 111,76 € pro Monat).

Welche genaue Strukturzulage meinst du? Bekommt diese jeder bayerische Beamte?

--- End quote ---

Dann haben wir ja den Unterschied schon gefunden. Ich meine die Strukturzulage nach Art. 33 BayBesG, die in A 13 jeder bayerische Beamte erhält, der früher dem höheren Dienst zugeordnet gewesen wäre. Die Strukturzulage erhöht zudem sowohl die Jahressonderzahlung als auch die Pension.

In Bayern unterscheidet man A 13Z (= A 13 mit Strukturzulage, ehemals höherer Dienst) und A 13 (A 13 ohne Strukturzulage, ehemals gehobener Dienst, ehemals Oberamtsrat).

Du hast bei Deinen Zahlen also einen A 13 gD Bayern mit einem A 13 hD Sachsen verglichen. Rätsel ist gelöst.

Das mit den 98,04 Jahren stimmt folglich.

PS: Du kannst die Strukturzulage im Rechner aktivieren.

--- End quote ---

Vielleicht noch einmal zur Klarstellung, weil das doch im Threadverlauf verwirrend ist und nicht mehr klargestellt wird: In Bayern ist A13 sowohl für den gehobenen Dienst (3. QE) als auch den höheren Dienst (4. QE) gleich. Es gibt für A13 Beamte in der 4. QE keine Zulage! Deshalb ist das Z in den Berechnungen falsch und die Werte stimmen nicht! Die Rechnung von BVerfGBeliever ist zutreffend und zeigt, dass Bayern die Spitzenposition in der Besoldung aufgegeben zu haben scheint.

larakat:
Jetzt muss ich als bayerischer Beamter mit A13/5 kurz einhaken.

Ich (und auch meine A13 besoldeteten Kollegen) bekomme die oben bereits erwähnte Strukturzul. Art.33 (das hat meines Wissens nach nichts mit A13Z zu tun).
In meiner Februarabrechnung waren das (brutto) 101,20€.

Ich hoffe, ich konnte etwas helfen.

Ludwig2:
Beamte und Beamtinnen der Besoldungsgruppen A 9 bis einschließlich A 13 sowie Beamte und Beamtinnen im Polizeivollzugsdienst in der Besoldungsgruppe A 5 erhalten eine unwiderrufliche, das Grundgehalt ergänzende Strukturzulage nach Anlage 4. 2Satz 1 gilt nicht für Fachlehrer und Fachlehrerinnen ab Besoldungsgruppe A 10, Lehrer und Lehrerinnen ab Besoldungsgruppe A 12 sowie Studienräte und Studienrätinnen im Förderschuldienst, im Grundschuldienst, im Mittelschuldienst oder im Realschuldienst ab Besoldungsgruppe A 13. 3Die Strukturzulage wird entsprechend dem Grundgehalt nach Maßgabe des Art. 16 erhöht.


Art. 33 Satz 1
A 9 bis A 13
101,20
Beamte und Beamtinnen im Polizeivollzugsdienst in A 5
23,25

untersterDienst:

--- Zitat von: untersterDienst am 13.02.2024 07:08 ---So ganz stimmt das aber nicht.

Hier wird die Z- Zulage mit der Strukturzulage vermischt und gD mit hD - die es in Bayern seit über 10 Jahren nicht mehr gibt.

BayBesG Art. 33
Strukturzulage
1Beamte und Beamtinnen der Besoldungsgruppen A 9 bis einschließlich A 13 sowie Beamte und Beamtinnen im Polizeivollzugsdienst in der Besoldungsgruppe A 5 erhalten eine unwiderrufliche, das Grundgehalt ergänzende Strukturzulage nach Anlage 4. 2Satz 1 gilt nicht für Fachlehrer und Fachlehrerinnen ab Besoldungsgruppe A 10, Lehrer und Lehrerinnen ab Besoldungsgruppe A 12 sowie Studienräte und Studienrätinnen im Förderschuldienst, im Grundschuldienst, im Mittelschuldienst oder im Realschuldienst ab Besoldungsgruppe A 13. 3Die Strukturzulage wird entsprechend dem Grundgehalt nach Maßgabe des Art. 16 erhöht.

BayBesG Art. 34
Amtszulagen und Zulagen für besondere Berufsgruppen

Zwei völlig verschiedene "Zulagen"

VG

--- End quote ---

Dem ist erneut nichts hinzuzufügen: Zwei völlig unterschiedliche Zulagen!!!

Platon:
Hallo in die Runde!

Gibt es eigentlich einen konkreten Vergleich der Inflationsentwicklung und der Entwicklung der bayerischen Beamtengehälter zwischen dem 01.2022 und 12.2023?
Das müsste doch eigentlich wie eine große Schere weit auseinandergehen. Und da erst 11.2024 eine tatsächliche Erhöhung der Grundgehälter erfolgt, müsste die Schere in 2024 noch weiter auseinandergehen. Die Inflationsausgleichprämie ist ja nur ein einmaliger Effekt, der nicht nachhaltig wirkt.
Also für eine Vergleichskurve (z.B. link) wäre ich dankbar.

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