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[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern

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InVinoVeritas:
Der Gesetzentwurf zur Anpassung der Bezüge 2024/2025 wurde nun auch auf der Seite des stmfh hochgeladen:

https://www.stmfh.bayern.de/service/gesetzentwuerfe/

Meierheim:

--- Zitat von: Platon am 21.02.2024 16:19 ---Hallo in die Runde!

Gibt es eigentlich einen konkreten Vergleich der Inflationsentwicklung und der Entwicklung der bayerischen Beamtengehälter zwischen dem 01.2022 und 12.2023?
Das müsste doch eigentlich wie eine große Schere weit auseinandergehen. Und da erst 11.2024 eine tatsächliche Erhöhung der Grundgehälter erfolgt, müsste die Schere in 2024 noch weiter auseinandergehen. Die Inflationsausgleichprämie ist ja nur ein einmaliger Effekt, der nicht nachhaltig wirkt.
Also für eine Vergleichskurve (z.B. link) wäre ich dankbar.

--- End quote ---
Zwischen 1-2022 und 12.2023 gab es eine Erhöhung von 2,8% bei einer Inflation von 16,4% https://iv-roth.de/vpi-rechner/#calculation. Dieser Reallohnverlust wird oberhalb von A3 noch nicht einmal 1.2025 ausgeglichen.

SwenTanortsch:
Man beachte die S. 60 f. (der Gesetzentwurf ist der Gesetzentwurf einer sparsamen Staatsregierung; sie ist so sparsam, dass sie sogar an Seitenzahlen spart). Hier wird zunächst bei der Bemessung der kalten Unterkunftskosten erneut nicht das 95 %-Perzentil herangezogen, sondern ein weiteres Mal das Wohngeldgesetz, das das Bundesverfassungsgericht in den Rn. 56 ff. als nicht hinreichend betrachtet hat.

Am Ende zeigt sich, dass ohne das willkürlich in Höhe von netto 13.576,40 € festgesetzte Partnereinkommen, für das es allein deshalb schon keine sachliche Rechtfertigung geben kann, da nicht geprüft wird, ob der Partner überhaupt zum Einkommen beiträgt und ggf. beitragsfähig ist, womit also in Bayern weiterhin einer in Deutschland nur während der NS-Zeit, in der unmittelbaren Nachkriegszeit und in der DDR angewandten Vorstellungswelt gefolgt wird, die dem Grundgesetz wesensfremd ist, eine Nettoalimentation von 37.647,14 € gewährt wird, der eine bemessene Mindestalimentation in Höhe von 49.143,32 € gegenübersteht.

Der Fehlbetrag beläuft sich also auf netto 11.496,18 €. Die Nettoalimentation unterschreitet damit die Mindestalimentation um 23,4 % und verbleibt um netto 5.086,18 € unterhalb des bemessenen Grundsicherungsniveaus in Höhe von 42.733,32 €, was das bemessene Grundsicherungsniveau um 11,9 % unterschreitet. Die weiterhin gezielt aufrechterhaltene eklatante Verletzung des Mindestabstandsgebots erübrigt eine weitere Betrachtung des Gesetzentwurfs.

InVinoVeritas:
Unglaublich in der Begründung ist wirklich ein Pauschalbetrag von 13.576,40 Euro als "zzgl. regelmäßig vom anderen Elternteil zu erwartenden Beitrag zum Familieneinkommen, Netto-Anteil" bei der Gegenüberstellung von Beamtenfamilie zur Grundsicherungsempfänger Familie. Siehe Seite 60/61 vom auf der stmfh Seite hochgeladenen Gesetzentwurf:

https://www.stmfh.bayern.de/service/gesetzentwuerfe/

Prometheus:
Das ist wirklich unglaublich... :( Ist denn zu erwarten, dass das BVerfG in den anstehenden Entscheidungen einen Hinweis gibt, ob diese Praxis (d.h. Hinzurechnung eines fiktiven Partnereinkommens) zulässig ist, oder wird man warten müssen, bis es eine Klage aus Bayern oder den anderen Bundesländern, die diese Praxis ebenfalls anwenden, nach Karlsruhe schafft?

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