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[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern

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Meierheim:

--- Zitat von: lotsch am 22.02.2024 15:32 ---
--- Zitat von: Meierheim am 22.02.2024 12:10 ---
--- Zitat von: InVinoVeritas am 21.02.2024 21:36 ---Unglaublich in der Begründung ist wirklich ein Pauschalbetrag von 13.576,40 Euro als "zzgl. regelmäßig vom anderen Elternteil zu erwartenden Beitrag zum Familieneinkommen, Netto-Anteil" bei der Gegenüberstellung von Beamtenfamilie zur Grundsicherungsempfänger Familie. Siehe Seite 60/61 vom auf der stmfh Seite hochgeladenen Gesetzentwurf:

https://www.stmfh.bayern.de/service/gesetzentwuerfe/

--- End quote ---
Bei einem angenommenen Bruttoeinkommen vom 20.878 € wird also vom anderen Elternteil z.B. mit einer Stelle im öffentlichen Dienst mit E3, erwartet, neben der Erziehung von zwei Kindern 27 Stunden pro Woche zu arbeiten.   

--- End quote ---

.... und die Vergleichsfamilie sitzt derweil gemütlich zuhause auf dem Sofa, macht sonst was, oder geht einem Hinzuverdienst nach.
https://www.buerger-geld.org/news/buergergeld-wie-viel-geld-darf-man-2024-hinzuverdienen-mit-hinzuverdienst-tabelle/#:~:text=Die%20Verdienstgrenze%20f%C3%BCr%20den%20Minijob,bleiben%2020%20%25%20des%20Verdienstes%20anrechnungsfrei.

--- End quote ---
Nach der Berechnung des Ministriums hat die Familie mit 67 Wochenstunden Arbeit im Jahr 2090,22 € mehr zur Verfügung als die Bürgergeldbezieher, das dürfte einem "Stundenlohn" von weniger als 1 € entsprechen. Flaschenpfandsammeln ist sicher einträglicher.

SwenTanortsch:

--- Zitat von: simon1979 am 22.02.2024 15:34 ---
--- Zitat von: SwenTanortsch am 21.02.2024 19:29 ---Man beachte die S. 60 f. (der Gesetzentwurf ist der Gesetzentwurf einer sparsamen Staatsregierung; sie ist so sparsam, dass sie sogar an Seitenzahlen spart). Hier wird zunächst bei der Bemessung der kalten Unterkunftskosten erneut nicht das 95 %-Perzentil herangezogen, sondern ein weiteres Mal das Wohngeldgesetz, das das Bundesverfassungsgericht in den Rn. 56 ff. als nicht hinreichend betrachtet hat.

Am Ende zeigt sich, dass ohne das willkürlich in Höhe von netto 13.576,40 € festgesetzte Partnereinkommen, für das es allein deshalb schon keine sachliche Rechtfertigung geben kann, da nicht geprüft wird, ob der Partner überhaupt zum Einkommen beiträgt und ggf. beitragsfähig ist, womit also in Bayern weiterhin einer in Deutschland nur während der NS-Zeit, in der unmittelbaren Nachkriegszeit und in der DDR angewandten Vorstellungswelt gefolgt wird, die dem Grundgesetz wesensfremd ist, eine Nettoalimentation von 37.647,14 € gewährt wird, der eine bemessene Mindestalimentation in Höhe von 49.143,32 € gegenübersteht.

Der Fehlbetrag beläuft sich also auf netto 11.496,18 €. Die Nettoalimentation unterschreitet damit die Mindestalimentation um 23,4 % und verbleibt um netto 5.086,18 € unterhalb des bemessenen Grundsicherungsniveaus in Höhe von 42.733,32 €, was das bemessene Grundsicherungsniveau um 11,9 % unterschreitet. Die weiterhin gezielt aufrechterhaltene eklatante Verletzung des Mindestabstandsgebots erübrigt eine weitere Betrachtung des Gesetzentwurfs.

--- End quote ---

Allgemeine Frage.

Wie sieht es eigentlich bei Alleinerziehenden aus? Wessen Partnereinkommen kann da fiktiv angerechnet werden? Oder gibt es dafür einen hören Zuschlag?

Ich bin geschieden und seit Januar 2024 lebt mein 14 jähriger Sohn bei mir. Wahrscheinlich ist meine Exfrau unterhaltspflichtig, aber bei 15 Stunden die Woche könnte das schwierig werden.

Aber darum geht`s bei meiner Frage gar nicht. Es gibt doch immer mehr Alleinerziehende. Rechnet da der Dienstherr alle Transferleistungen mit ein oder wie ist es in diesen Fällen geregelt.

--- End quote ---

Diese Fragen interessieren den bayerischen Gesetzgeber am Ende nicht, weil er sich dann mit der sozialen Wirklichkeit im Freistaat beschäftigen müsste, wodurch der verfassungswidrige Gehalt der Regelung offensichtlich werden würde. Stattdessn geht es im Kern letztlich nur darum, einen willkürlich gefundenen Betrag von 20.000,- € brutto und 13.576,40 € netto ansetzen zu können, um damit im Sinne der Grundrechenarten einen Fehlbetrag auszugleichen, der sich im Gesetzgebungsverfahren auftut und der nicht wegzudiskutieren ist. Ein anderer Sinn ist nicht gegeben, sodass weitere Fragen offensichtlich am besten ausgeblendet bleiben sollten, da sie nur das Ergebnis der Addition stören könnten.

Bastel:

--- Zitat von: simon1979 am 22.02.2024 15:34 ---
--- Zitat von: SwenTanortsch am 21.02.2024 19:29 ---Man beachte die S. 60 f. (der Gesetzentwurf ist der Gesetzentwurf einer sparsamen Staatsregierung; sie ist so sparsam, dass sie sogar an Seitenzahlen spart). Hier wird zunächst bei der Bemessung der kalten Unterkunftskosten erneut nicht das 95 %-Perzentil herangezogen, sondern ein weiteres Mal das Wohngeldgesetz, das das Bundesverfassungsgericht in den Rn. 56 ff. als nicht hinreichend betrachtet hat.

Am Ende zeigt sich, dass ohne das willkürlich in Höhe von netto 13.576,40 € festgesetzte Partnereinkommen, für das es allein deshalb schon keine sachliche Rechtfertigung geben kann, da nicht geprüft wird, ob der Partner überhaupt zum Einkommen beiträgt und ggf. beitragsfähig ist, womit also in Bayern weiterhin einer in Deutschland nur während der NS-Zeit, in der unmittelbaren Nachkriegszeit und in der DDR angewandten Vorstellungswelt gefolgt wird, die dem Grundgesetz wesensfremd ist, eine Nettoalimentation von 37.647,14 € gewährt wird, der eine bemessene Mindestalimentation in Höhe von 49.143,32 € gegenübersteht.

Der Fehlbetrag beläuft sich also auf netto 11.496,18 €. Die Nettoalimentation unterschreitet damit die Mindestalimentation um 23,4 % und verbleibt um netto 5.086,18 € unterhalb des bemessenen Grundsicherungsniveaus in Höhe von 42.733,32 €, was das bemessene Grundsicherungsniveau um 11,9 % unterschreitet. Die weiterhin gezielt aufrechterhaltene eklatante Verletzung des Mindestabstandsgebots erübrigt eine weitere Betrachtung des Gesetzentwurfs.

--- End quote ---

Allgemeine Frage.

Wie sieht es eigentlich bei Alleinerziehenden aus? Wessen Partnereinkommen kann da fiktiv angerechnet werden? Oder gibt es dafür einen hören Zuschlag?

Ich bin geschieden und seit Januar 2024 lebt mein 14 jähriger Sohn bei mir. Wahrscheinlich ist meine Exfrau unterhaltspflichtig, aber bei 15 Stunden die Woche könnte das schwierig werden.

Aber darum geht`s bei meiner Frage gar nicht. Es gibt doch immer mehr Alleinerziehende. Rechnet da der Dienstherr alle Transferleistungen mit ein oder wie ist es in diesen Fällen geregelt.

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Lass dir am besten vom Freistaat eine Frau zuteilen, welche min. 20k jährlich verdient.

untersterDienst:
Abrechnung für März... keine IFA ... Abrechnungsstelle AKDB

Meierheim:

--- Zitat von: untersterDienst am 23.02.2024 06:58 ---Abrechnung für März... keine IFA ... Abrechnungsstelle AKDB

--- End quote ---
War zu erwarten, ich hoffe es funktioniert wenigstens für April. Gibt es eigentlich eine Aufstellung, welches Bundesland wann gezahlt hat?

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