Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen
[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
qou:
--- Zitat von: Meierheim am 22.02.2024 16:01 ---
--- Zitat von: lotsch am 22.02.2024 15:32 ---
--- Zitat von: Meierheim am 22.02.2024 12:10 ---
--- Zitat von: InVinoVeritas am 21.02.2024 21:36 ---Unglaublich in der Begründung ist wirklich ein Pauschalbetrag von 13.576,40 Euro als "zzgl. regelmäßig vom anderen Elternteil zu erwartenden Beitrag zum Familieneinkommen, Netto-Anteil" bei der Gegenüberstellung von Beamtenfamilie zur Grundsicherungsempfänger Familie. Siehe Seite 60/61 vom auf der stmfh Seite hochgeladenen Gesetzentwurf:
https://www.stmfh.bayern.de/service/gesetzentwuerfe/
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Bei einem angenommenen Bruttoeinkommen vom 20.878 € wird also vom anderen Elternteil z.B. mit einer Stelle im öffentlichen Dienst mit E3, erwartet, neben der Erziehung von zwei Kindern 27 Stunden pro Woche zu arbeiten.
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.... und die Vergleichsfamilie sitzt derweil gemütlich zuhause auf dem Sofa, macht sonst was, oder geht einem Hinzuverdienst nach.
https://www.buerger-geld.org/news/buergergeld-wie-viel-geld-darf-man-2024-hinzuverdienen-mit-hinzuverdienst-tabelle/#:~:text=Die%20Verdienstgrenze%20f%C3%BCr%20den%20Minijob,bleiben%2020%20%25%20des%20Verdienstes%20anrechnungsfrei.
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Nach der Berechnung des Ministriums hat die Familie mit 67 Wochenstunden Arbeit im Jahr 2090,22 € mehr zur Verfügung als die Bürgergeldbezieher, das dürfte einem "Stundenlohn" von weniger als 1 € entsprechen. Flaschenpfandsammeln ist sicher einträglicher.
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Menschen die arbeiten haben noch Ausgaben für den Arbeitsweg und müssen nicht selten mittags teuer essen gehen.
Also eher deutlich schlechter gestellt…
Meierheim:
--- Zitat von: InVinoVeritas am 21.02.2024 21:36 ---Unglaublich in der Begründung ist wirklich ein Pauschalbetrag von 13.576,40 Euro als "zzgl. regelmäßig vom anderen Elternteil zu erwartenden Beitrag zum Familieneinkommen, Netto-Anteil" bei der Gegenüberstellung von Beamtenfamilie zur Grundsicherungsempfänger Familie. Siehe Seite 60/61 vom auf der stmfh Seite hochgeladenen Gesetzentwurf:
https://www.stmfh.bayern.de/service/gesetzentwuerfe/
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Wenn man diese fiktive Partnereinkommen herausrechnet heißt das, dass in Bayern ein Beamter/eine Beamtin erst ab A11 eine 15% über dem Grundeinkommen liegende Besoldung erhält.
untersterDienst:
Bin sehr gespannt was das BVwG hierzu zu sagen hat. Mich ärgert auch so enorm der "Ortszuschlag" Münchenzulage- aber was will man machen? Dienst.
Muenchner82:
--- Zitat von: untersterDienst am 27.02.2024 15:32 ---Bin sehr gespannt was das BVwG hierzu zu sagen hat. Mich ärgert auch so enorm der "Ortszuschlag" Münchenzulage- aber was will man machen? Dienst.
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Also ich finde die Sache mit den Ortsklassen garnicht so schlecht, es bildet die Lebenswirklichkeit einfach besser ab. Über die Höhe und Abstufungen muss natürlich nochmal gesprochen werden, aber das System ansich ist in meinen Augen gerechter als das vorherige.
eros:
--- Zitat von: Muenchner82 am 28.02.2024 09:12 ---
--- Zitat von: untersterDienst am 27.02.2024 15:32 ---Bin sehr gespannt was das BVwG hierzu zu sagen hat. Mich ärgert auch so enorm der "Ortszuschlag" Münchenzulage- aber was will man machen? Dienst.
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Also ich finde die Sache mit den Ortsklassen garnicht so schlecht, es bildet die Lebenswirklichkeit einfach besser ab. Über die Höhe und Abstufungen muss natürlich nochmal gesprochen werden, aber das System ansich ist in meinen Augen gerechter als das vorherige.
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Gehört hier zwar nicht wirklich rein.....
Die Ortsklassen sind von Ansatz evtl richtig, die Umsetzung lässt mich allerdings stark zweifeln da wenn dann hätte das ganze vielleicht weiter als die paar jahre die angesetzt wurden. Zweiter Punkt ist das es evtl in Regionen unterteilt werden sollte.... ich wohne 500 meter (Ortschild) von der Ortsklasse 4 entfernt und zahle hier genauso meine hohe Miete und bin in der Ortsklasse 2.... gibt davon ja noch mehr beispiele rund um München...verstehen tut das keiner, ach wird hier stark mit der vergleichbarkeit gespielt so dass niemand mehr sich mit einem anderen vergleichen kann was nicht im Sinne einer starken gewerkschaft sein kann......von arbeitgeberseite her ja perfekt da es keine sammelklagen mehr geben kann...
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