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[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
eros:
--- Zitat von: algo86 am 04.03.2024 07:24 ---
--- Zitat von: Odin81 am 01.03.2024 17:35 ---Verstehe ich es richtig, dass ein Beamter, dessen Kinder von der Lohnsteuerkarte verschwinden, den neuen Familienzuschlag „V“ erhält, während kinderlose Verheiratete durch den Bestandsschutz weiterhin den alten Familienzuschlag erhalten?
--- End quote ---
Ich hätte auch eine Frage in diese Richtung, da mich das jetzt etwas verunsichert.
Aktuell erhalte ich Familienzuschlag Stufe 2 für 2 Kinder und verheiratet in Höhe von 446,07 €.
Wenn 1 Kind nun auszieht, welchen Familienzuschlag erhalte ich dann?
Müsste doch Stufe 1 in Höhe von 305,34 € oder?
Ich bin seit 2010 ohne Unterbrechung in Bayern Beamter.
--- End quote ---
2 Kinder bei Ortklasse II
1. Kind, Ortsklasse II: 305.34 €
2. Kind, Ortsklasse II: 140.73 €
Erh. 1. Kind, Ortsklasse II: 17.87 €
Erh. 2. Kind, Ortsklasse II: 17.87 €
Gesamt: 481,81 €
1 Kind
1. Kind, Ortsklasse II: 305.34 €
Erh. 1. Kind, Ortsklasse II: 17.87 €
Gesamt: 323,21 €
Das bedeutet hier an dem Beispiel mit Ortsklasse II das du 158,60 € weniger Brutto bekommst
lotsch:
Ich habe gerade mal auf der Homepage des BBB nachgesehen was es so neues gibt, vergiss es.
Unter Aktuelles: 1. Gewinnspiel zum Weltfrauentag 2. Neues Format: Monatsrückblick mit Rainer Nachtigall 3. Staatsekretär Tobias Gotthardt im Dialog mit Rainer Nachtigall
Unter Service Beamte: 1. VG Würzburg zur Anerkennung der COVID-19-Erkrankung eines Lehrers als Berufserkrankung – Dezember 2021 –
algo86:
Danke eros, so habe ich das auch gelesen und verstanden.
Dann bezieht sich die Besitzstandswahrung nur auf den Verheiratetenzuschalg vermute ich?
Das Problem trifft einen also erst, wenn man für keine Kinder mehr Familienzuschlag erhält.
--- Zitat ---Der neue Orts- und Familienzuschlag der Stufe V (bisheriger Familienzuschlag der Stufe 1) wird künftig mit abgestuften Beträgen gewährt, Bestandsbeamte erhalten über eine Besitzstandsregelung dieselben Beträge wie bisher.
--- End quote ---
Bis 11.2022
149,64 € für verheiratet
127,94 € für das 1. Kind
277,58 € GESAMT
Aktuell
77 € für verheiratet
228,34 € für das 1. Kind
305,34 GESAMT
+ 17,87 € Zuschlag für A9 OK II
Wenn aktuell 1 Kind entfällt, hat man keine Nachteile.
Erst ohne Kinder rutscht man dann von 149,64 € auf 77 € durch den Verlust der Besitzstandswahrung, da sich ja was am Familienzuschlag geändert hat.
websgeisti:
--- Zitat von: lotsch am 05.03.2024 08:58 ---Ich habe gerade mal auf der Homepage des BBB nachgesehen was es so neues gibt, vergiss es.
Unter Aktuelles: 1. Gewinnspiel zum Weltfrauentag 2. Neues Format: Monatsrückblick mit Rainer Nachtigall 3. Staatsekretär Tobias Gotthardt im Dialog mit Rainer Nachtigall
Unter Service Beamte: 1. VG Würzburg zur Anerkennung der COVID-19-Erkrankung eines Lehrers als Berufserkrankung – Dezember 2021 –
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Mal davon abgesehen, dass der Beamtenbund keine gute Gewerkschaft ist, was soll es neues geben? Die Inflationsausgleichprämie kommt mit den April Bezügen Ende März 2024. Der Gesetzentwurf geht bald in den Landtag.
simon1979:
--- Zitat von: lotsch am 05.03.2024 08:58 ---Ich habe gerade mal auf der Homepage des BBB nachgesehen was es so neues gibt, vergiss es.
Unter Aktuelles: 1. Gewinnspiel zum Weltfrauentag 2. Neues Format: Monatsrückblick mit Rainer Nachtigall 3. Staatsekretär Tobias Gotthardt im Dialog mit Rainer Nachtigall
Unter Service Beamte: 1. VG Würzburg zur Anerkennung der COVID-19-Erkrankung eines Lehrers als Berufserkrankung – Dezember 2021 –
--- End quote ---
Auf ihrer Instagram Seite haben sie gestern bestätigt, dass die Auszahlung IAP und die mtl. Raten Ende März mit der April Besoldung überwiesen werden soll.
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