Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen
[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
michaele12:
--- Zitat von: Löwenkind am 10.04.2024 19:36 ---
--- Zitat von: Versuch am 03.04.2024 10:40 ---
--- Zitat von: Löwenkind am 02.04.2024 18:27 ---
--- Zitat von: Sadiie am 26.03.2024 08:19 ---
--- Zitat von: Löwenkind am 23.03.2024 19:24 ---Vielen lieben Dank- und dafür extra angemelde! Wow!
Ich werde nochmal nachfragen, denn ich find die Begründung auch etwas seltsam
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Gerne. Mamas müssen doch zusammenhalten. ;)
Hast du noch etwas in Erfahrung bringen können?
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Leider bisher nicht! Bezügestelle bleibt dabei, dass es schon stimmt. Hab noch beim Beamtenbund nachgefragt. Hier kam als Antwort, dass sich die Kürzung auf den ersten Blick nicht erschließt, aber man mir mehr nicht sagen kann, da ich kein Mitglied bin! Da bei mir aber an sich bald eine Beförderung ansteht, halte ich die Füße still. Will nicht die falschen verärgern und am Ende kommt die Urkunde dann nicht. Da verzichte ich lieber auf die 300€. Von der Beförderung hab ich auf Dauer mehr ;)
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Das wäre nicht statthaft.
Dann könnte man ja alles mit uns machen.
Recht bekommt man nur, wenn man es einfordert, z.b. über die Personalvertretung deiner Dienststelle oder Widerspruch gegen die Besoldung
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Da bin ich bei dir. Hab's aber leider schon schmerzhaft lernen müssen, dass recht haben und recht bekommen zwei Paar Schuhe sind.
Mein Dienstherr bezieht sich hier auf Art. 4 Abs. 2 BayBesG. Da es ein großer Dienstherr ist, gehe ich davon aus, dass es einige Fälle wie den meinen gibt und auch, dass man sich bzgl.der Auslegung abgesichert hat.
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Vielleicht ist der Tarifbereich da auf einem guten Weg, der sich auf die Beamtinnen und Beamten "durchschlägt".
-->
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,123543.0.html
eros:
Hallo Liebe Forums Leser,
ich beschwöre mal die Schwarm-intelligenz und evtl kann mich jemand genau aufklären.
Es geht um die Infaltionsausgleichsprämie.
Wie ich es verstanden habe musste mann doch im Dezember oder November 1 Tag einen gültigen Arbeitsvertrag besitzen um Anspruch darauf zu haben. Nunja ich bin Beamter seit 15 Jahren mit 100% Arbeitszeit.
Nun kam die Juni Abrechung:
Ich bin seit 26 Mai in Elternzeit in Teilzeit und siehe da, die IAP wurde anteilig gekürzt!
Ist das jemandem bekannt und kann mich diesbezüglich aufklären? Ich dachte die gäbe es on Top ohne Kürzung da ich die Bedingungen erfüllt habe.
Anders gesagt. Hätte ich zum 1.1.24 gekündigt und wäre jetzt in der freien Wirtschaft unterwegs hätte ich doch die prämie voll erhalten, oder nicht?
websgeisti:
--- Zitat von: eros am 28.05.2024 08:31 ---Hallo Liebe Forums Leser,
ich beschwöre mal die Schwarm-intelligenz und evtl kann mich jemand genau aufklären.
Es geht um die Infaltionsausgleichsprämie.
Wie ich es verstanden habe musste mann doch im Dezember oder November 1 Tag einen gültigen Arbeitsvertrag besitzen um Anspruch darauf zu haben. Nunja ich bin Beamter seit 15 Jahren mit 100% Arbeitszeit.
Nun kam die Juni Abrechung:
Ich bin seit 26 Mai in Elternzeit in Teilzeit und siehe da, die IAP wurde anteilig gekürzt!
Ist das jemandem bekannt und kann mich diesbezüglich aufklären? Ich dachte die gäbe es on Top ohne Kürzung da ich die Bedingungen erfüllt habe.
Anders gesagt. Hätte ich zum 1.1.24 gekündigt und wäre jetzt in der freien Wirtschaft unterwegs hätte ich doch die prämie voll erhalten, oder nicht?
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Im Gesetzentwurf befindet sich im Art. 109a Abs. 2 Satz 1 BayBesG die Klausel: „1Berechtigte sowie Dienstanfänger und Dienstanfängerinnen erhalten für die Monate Januar 2024 bis Oktober 2024 (Bezugsmonate) monatliche Sonderzahlungen (Inflationsausgleichs-Monatszahlungen), wenn in dem jeweiligen Bezugsmonat ein Beamten-, Richter- oder Dienstanfängerverhältnis besteht und an mindestens einem Tag Anspruch auf Bezüge bestanden hat. Auf die Inflationsausgleichs-Monatszahlungen finden die Vorschriften des Teils 1 entsprechend Anwendung.
Mit dem letzten Satz ist u.a. die Teilzeitkürzung und Teilmonatskürzung gemeint meiner Auffassung nach. Daher hat SAP entsprechend ab 26.05. die IAP gekürzt.
Und zum letzten Satz. Wenn du ab 01.01.2024 nicht mehr in Beschäftigung bist, dann hättest du noch eine Abrechnung für April bekommen mit der IAP-Einmalzahlung in Höhe von 1.800,00€ (für Dezember).
InVinoVeritas:
Es liegt nun eine Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes vor. (Drucksache 19/2550). Wahrscheinlich wird damit der Gesetzentwurf zur Anpassung der Bezüge 2024/2025 am 03.07. mit Aussprache vom Landtag verabschiedet.
Ozymandias:
https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=VG%20Bayreuth&Datum=06.02.2024&Aktenzeichen=B%205%20K%2021%2E255
Hier beschwert sich jemand, der zusätzlich noch Unterhaltsforderungen hat.
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