Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen
[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
django333:
--- Zitat von: Ozymandias am 22.06.2024 13:19 ---https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=VG%20Bayreuth&Datum=06.02.2024&Aktenzeichen=B%205%20K%2021%2E255
Hier beschwert sich jemand, der zusätzlich noch Unterhaltsforderungen hat.
--- End quote ---
Dem Kläger gebührt mein voller Respekt.
Da könnten sich alle kinderlosen Beamten, die immer neidvoll auf die Familienzuschläge für Kinder blicken, einmal ihre Gedanken machen. Spätestens dann, wenn sie sich von diesen Kindern ihre Pensionen zahlen lassen ;)
Da verblieben also 2020 dem Kläger, einem Beamten mit 5 Kindern in Besoldungsgruppe A14, nach Abzug von Krankenversicherung (247 €) und Unterhalt ((1.914 €) 1.875,38 € zum Leben.
Einem kinderlosen Beamten standen 2020 in der niedrigsten Besoldungsgruppe A3, Stufe 2, lt. Rechner 1.772,24 € (2.019,24 - 247 €) zur Verfügung.
Und dem VG Bayreuth reicht das für eine amtsangemessene Alimentation, sogar den Binnenabstand zwischen den Besoldungsgruppen sehen sie gewahrt.
Dass das VG Bayreuth hier das Alimentationsprinzip aus Art. 33 Abs. 5 GG eingehalten sieht, das den Dienstherrn verpflichtet, Beamte, Beamtinnen, Richter und Richterinnen sowie ihre Familien lebenslang angemessen zu alimentieren und ihnen nach ihrem Dienstrang und nach der mit ihrem Amt verbundenen Verantwortung einen angemessenen Lebensunterhalt zu gewährleisten, ist aus meiner Sicht äußerst fragwürdig.
Aus meiner Sicht verkennt das VG Bayreuth hierbei vollständig, dass gem. Art. 6 Abs. 5 GG alle Kinder gleichgestellt sind, dies trifft sowohl für eheliche als auch für uneheliche Kinder zu und damit wohl auch für den geschiedenen Kläger.
Das bedeutet, dass die Kosten für die Kinder, die der Kläger in Form von Unterhalt aufbringt, genauso bei zusammenlebenden und verheirateten Eltern anfallen und deren verfügbares Netto im gleichen Maß senken.
InVinoVeritas:
Der "Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Anpassung der Bezüge 2024/2025" wurde am 3. Juli 2024 vom Bayerischen Landtag einstimmig in zweiter Lesung gänzlich ohne Aussprache, und das in beiden Lesungen, verabschiedet.
qou:
Damit wurde das (verfassungswidrige) Partnereinkommen ebenfalls von 20.000 € auf 20.878 € erhöht.
Bayern spart sich damit weitere 878 € jährlich. Ein Geniestreich wer sich das ausgedacht hat, man kann beliebig Geld einsparen.
Dogmatikus:
Wenn das erstmal richtig beim Finanzminister klickt, wird das Partnereinkommen auf 100k festgesetzt und alle Beamten arbeiten für lau. Der Freistaat weiß halt, wie man es macht. 8) *Ironie aus*
qou:
Um den Schlauen hier zuvor zu kommen:
Ja, es wird von den 20.878 € die Lohnsteuer und 20% Pauschal zur Abgeltung von Sozialabgaben abgezogen.
Trotzdem ist die Regelung ein Witz und bleibt falsch.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version