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[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
ChrBY:
In der hier auf der Seite zu findenden Prognose für Bayern befindet sich m. E. ein Fehler:
Laut dem hier zur Verfügung gestellten Rechner soll sich die Strukturzulage in Bayern von 101,20 Euro am 01. November 2024 auf 106,02 Euro erhöhen.
Geplant ist jedoch zu diesem Zeitpunkt lediglich eine pauschale Erhöhung der Besoldung um 200 Euro. Davon, daß zu diesem Zeitpunkt auch die Strukturzulage erhöht werden soll, ist nirgends die Rede.
Dadurch sind m. E. die Werte für 2024 und 2025 (da auf der 2024er-Tabelle basierend) falsch.
Ich bitte um Überprüfung.
Vielen Dank!
Nachtwache:
Fakt ist, dass eine Überleitung (systemgerecht) auf die Beamten noch aussteht! Hier muss daher noch abgewartet werden.
Wenn man aber den Tarifvertrag als Grundlage nimmt, sieht dieser eine Erhöhung der dynamischen Zulagen vor (Strukturzulage etc.). Siehe Punkt 4!
websgeisti:
Ich hoffe ja, dass der Beamtenbund hier gute Quellen hat. Wenn Bayern oben bleiben will, muss man das Ergebnis auch wirklich 1:1 übertragen.
Admin:
--- Zitat von: ChrBY am 15.12.2023 22:23 ---In der hier auf der Seite zu findenden Prognose für Bayern befindet sich m. E. ein Fehler:
Laut dem hier zur Verfügung gestellten Rechner soll sich die Strukturzulage in Bayern von 101,20 Euro am 01. November 2024 auf 106,02 Euro erhöhen.
Geplant ist jedoch zu diesem Zeitpunkt lediglich eine pauschale Erhöhung der Besoldung um 200 Euro. Davon, daß zu diesem Zeitpunkt auch die Strukturzulage erhöht werden soll, ist nirgends die Rede.
Dadurch sind m. E. die Werte für 2024 und 2025 (da auf der 2024er-Tabelle basierend) falsch.
--- End quote ---
Im Einigungspapier der Tarifrunde 2023 TV-L findet sich unter I.4. eine Regelung, wie der Sockelbetrag für Zulagen in einen linearen Wert umgerechnet werden soll: 4,76%
https://oeffentlicher-dienst.info/g/tv-l-tarifeinigung-2023
Unserer Interpretation nach bedeutet eine "inhaltsgleiche" oder "wirkungsgleiche" Übertragung oder auch eine "1:1-Übertragung" des Tarifergebnisses TV-L, eben diesen Wert für Zulagen heranzuziehen.
Natürlich ist das kein "gmade Wiesn" und der Gesetzgeber kann hier quasi beliebige Werte setzen, aber dann wäre es unseres Erachtens keine 1:1-Übertragung mehr.
wichtig auch: Unsere Tabellen 2024 und 2025 sind ohnehin nur Prognosen. Bei der Erstellung von Prognosen sind Annahmen nötig, und das ist eine davon. Siehe auch Fußnote unter den Tabellen auf
https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/land/tr/2023/
Admin:
Wir haben nun eine ausführliche Erklärung zur Annahme von +4,76% für Zulagen und Familienzuschläge ab 01.11.2024 erstellt:
https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/land/tr/2023/sockelbetrag-linear.html
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