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[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
lotsch:
--- Zitat von: websgeisti am 17.12.2023 15:55 ---
--- Zitat von: lotsch am 17.12.2023 15:45 ---Wahrscheinlich denkt Füracker, ist eh schon verfassungswidrig, dann kann man auch den Sockelbetrag übernehmen.
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Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass irgendwer dagegen klagen wird. Wäre was anderes wenn die Besoldung z.B. zu nah an der Grundsicherung wäre.
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Der bayer. Richterbund wird gegen dieses Besoldungsgesetz klagen - und gewinnen -. Höchst wahrscheinlich wird schon das Verw.Gericht eine Vorlage an das BVerfG beschließen. Alles andere wäre eine Überraschung. Wahrscheinlich wird man dann alle anderen Rechtsbehelfe ruhend stellen. Bevor über diese Klage dann entschieden wird, gibt es aber noch viele andere Entscheidungen des BVerfG zur Beamtenbesoldung und noch mehrere Besoldungsanpassungsgesetze.
websgeisti:
--- Zitat von: lotsch am 17.12.2023 18:41 ---
--- Zitat von: websgeisti am 17.12.2023 15:55 ---
--- Zitat von: lotsch am 17.12.2023 15:45 ---Wahrscheinlich denkt Füracker, ist eh schon verfassungswidrig, dann kann man auch den Sockelbetrag übernehmen.
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Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass irgendwer dagegen klagen wird. Wäre was anderes wenn die Besoldung z.B. zu nah an der Grundsicherung wäre.
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Der bayer. Richterbund wird gegen dieses Besoldungsgesetz klagen - und gewinnen -. Höchst wahrscheinlich wird schon das Verw.Gericht eine Vorlage an das BVerfG beschließen. Alles andere wäre eine Überraschung. Wahrscheinlich wird man dann alle anderen Rechtsbehelfe ruhend stellen. Bevor über diese Klage dann entschieden wird, gibt es aber noch viele andere Entscheidungen des BVerfG zur Beamtenbesoldung und noch mehrere Besoldungsanpassungsgesetze.
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Können sie ruhig machen, wenn die Änderung durch ist. Die werden dann sicher eine lineare Erhöhung oben drauf machen müssen und die BesGr näher zusammen bringen.
Aber im Umkehrschluss bedeutet dies ja, dass man dann die Besoldung in allen 16 Bundesländern, sowie dem Bund/Kommunen nochmal anpassen müsste.
derSchorsch:
--- Zitat von: lotsch am 17.12.2023 18:41 ---
--- Zitat von: websgeisti am 17.12.2023 15:55 ---
--- Zitat von: lotsch am 17.12.2023 15:45 ---Wahrscheinlich denkt Füracker, ist eh schon verfassungswidrig, dann kann man auch den Sockelbetrag übernehmen.
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Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass irgendwer dagegen klagen wird. Wäre was anderes wenn die Besoldung z.B. zu nah an der Grundsicherung wäre.
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Der bayer. Richterbund wird gegen dieses Besoldungsgesetz klagen - und gewinnen -. Höchst wahrscheinlich wird schon das Verw.Gericht eine Vorlage an das BVerfG beschließen. Alles andere wäre eine Überraschung. Wahrscheinlich wird man dann alle anderen Rechtsbehelfe ruhend stellen. Bevor über diese Klage dann entschieden wird, gibt es aber noch viele andere Entscheidungen des BVerfG zur Beamtenbesoldung und noch mehrere Besoldungsanpassungsgesetze.
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@lotsch:
Hast du konkrete Informationen, dass der Richterverein klagen wird? Oder ist das eine Vermutung?
websgeisti:
Laut dem Bayrischen Beamtenbund gab es eine Überprüfung (meine Vermutung: vom Finanzministerium), ob der Sockelbetrag noch mit dem Verfassungsrecht vereinbar ist (wegen der Verminderung der Abstände zwischen den Besoldungsgruppen). Dies ist noch der Fall gewesen. Daher übernimmt es Bayern 1:1. Das habe ich so per Email erhalten vom Beamtenbund:
„ Sehr geehrter Herr X,
der BBB-Vorstand hat sich am Freitag zu einem Gespräch mit dem Finanzminister getroffen. Der Sockelbetrag von 200 Euro wird eins-zu-eins übernommen! Es war tatsächlich die Frage, ob diese Verminderung der Abstände zwischen den einzelnen Besoldungsgruppen noch mit Verfassungsrecht vereinbar ist. Die Prüfungen haben ergeben, dass das (noch) der Fall ist.
Mit freundlichen Grüßen“
algo86:
--- Zitat von: websgeisti am 18.12.2023 08:38 ---Laut dem Bayrischen Beamtenbund gab es eine Überprüfung (meine Vermutung: vom Finanzministerium), ob der Sockelbetrag noch mit dem Verfassungsrecht vereinbar ist (wegen der Verminderung der Abstände zwischen den Besoldungsgruppen). Dies ist noch der Fall gewesen. Daher übernimmt es Bayern 1:1. Das habe ich so per Email erhalten vom Beamtenbund:
„ Sehr geehrter Herr X,
der BBB-Vorstand hat sich am Freitag zu einem Gespräch mit dem Finanzminister getroffen. Der Sockelbetrag von 200 Euro wird eins-zu-eins übernommen! Es war tatsächlich die Frage, ob diese Verminderung der Abstände zwischen den einzelnen Besoldungsgruppen noch mit Verfassungsrecht vereinbar ist. Die Prüfungen haben ergeben, dass das (noch) der Fall ist.
Mit freundlichen Grüßen“
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Danke für diese wertvolle Information!
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