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[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern

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algo86:

--- Zitat von: websgeisti am 03.01.2024 11:20 ---Es wird auf der Februar-Abrechnung überrechnet. Dann stimmts

--- End quote ---

Ist das gesichert? Ich habe auch schon von April gehört?

websgeisti:
Der erhöhte Grundfreibetrag wird erstmalig mit den Februar-Bezügen berücksichtigt. Die Inflationsausgleichszahlung für Angestellte soll vrsl. mit den März-Bezügen erfolgen. Für Beamte gibt’s dazu noch keine Infos. Es ist aber davon auszugehen, dass die Auszahlung auch im März geschieht (April-Abrechnung). Hier haben wir aber erst Gewissheit wenn die Bayr. Staatsregierung ihre Kabinettssitzung mit diesem Tagesordnungspunkt hatte.

Bzgl. Grundfreibetrag habe ich kurz die Mitteilung von meiner Bezügeabrechnung 01/2024 reinkopiert:
„ Die Anpassung des Einkommensteuertarifs ab 01.01.2024 durch das Gesetz zum Ausgleich der Inflation durch einen fairen Einkommensteuertarif sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (Inflationsausgleichsgesetz - InflAusG), konnte bei der Bezügeabrechnung für den Monat Januar 2024 noch nicht berücksichtigt werden.
Im Abrechnungsmonat Februar 2024 erfolgt eine Überrechnung Ihrer Bezüge für den Monat Januar 2024 auf der Grundlage der vorgenannten steuerlichen Änderungen. Dadurch können sich Steuererstattungen ergeben.“

Stefan35347:
Aber die 120,- Euro IAP ab Januar monatlich und Die 1.800,- Euro ab Dezember einmalig werden noch ewig dauern.

muckI:
Ihr müsst hier bitte mal unterscheiden in Freistaat Bayern, kommunale Dienstherrn und Sonstige. Jeder verwendet andere Abrechnungsprogramme, folglich kann die Berücksichtigung des erhöhten Grundfreibetrags und die Auszahlung der IAP zu den unterschiedlichsten Zeitpunkten erfolgen.

Dude23:
Hat schon irgendjemand was läuten hören, bis wann man in etwa mit einem Gesetzentwurf rechnen kann?

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