[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern

Begonnen von InVinoVeritas, 09.12.2023 15:22

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Diederich Heßling

Forderung: 10,5% oder 500€ ab sofort und 12Monate Laufzeit.

Bekommen: 200€ in 11 Monaten und nochmal 140€plus zusätzlich in 16 Monaten, bei 25 Monaten Laufzeit.

Ein gopßer Haufen :-X ist das mehr nicht.

Wozu braucht man da noch Gewerkschaften?

Zum Glück habe ich meine Mitgliedschaft mit Wirkung zum Ende des nächsten Quartals gekündigt. Von mir bekommen die kein Geld mehr, die handeln aus meiner Sicht nicht in meinem Interesse. >:(

untersterDienst

Guten Morgen zusammen,
hat jemand eine Idee wie sich die Angelegenheit unter Beachtung des Mindestabstandsgebotes verhält?
Weiß jemand den auch, wie hoch dieser Mindestabstand zwischen den Ämter sein muss, in €, oder ist die ein unbestimmter Begriff?

VG und eine erfolgreiche Woche



Mingara

Guten Morgen!

Ist denn zu erwarten, dass das Ergebnis auch auf Kommunalbeamte, z.B. der Landeshauptstadt München, übertragen wird?


Kreuzschiene

Zitat von: Mingara in 11.12.2023 08:54
Guten Morgen!

Ist denn zu erwarten, dass das Ergebnis auch auf Kommunalbeamte, z.B. der Landeshauptstadt München, übertragen wird?

Ich dachte, die Kommunalbeamten sind beim Abschluss des TVÖD mit bedacht worden?

Zugroaster

Zitat von: Diederich Heßling in 10.12.2023 18:51Wozu braucht man da noch Gewerkschaften?

Auf irgendeine Art und Weise braucht man sie schon, sonst hättest du gar nichts bekommen. Die Frage ist, wozu man den ganzen Zirkus drumherum braucht. Es war doch vollkommen klar, dass eine Einigung knapp unter oder genau auf Höhe des Ergebnisses beim Bund herauskommt. Mehr zu bekommen stand doch niemals zur Debatte.

Zu mindestens 50% ist es eher so, dass die Gewerkschaft uns braucht, um die 100% Gewerkschaftsarbeit zu rechtfertigen. Stell dir vor man hätte einfach direkt gesagt man bekommt das gleiche wie der Bund?! Da wüsste ja keiner mehr, wozu man diese Leute alle von ihrer eigentlichen Arbeit freistellt. ;)

lotsch

In Bayern hat es 2022 ein Treffen zwischen dem Bayerischen Richterverein und dem Bayer. Beamtenbund gegeben. Ich denke mir, es hat dort folgende Absprachen gegeben:
Der Bayer. Richterverein wird Musterklagen durchführen. Der Bayer. Beamtenbund wird alles tun um Massenwidersprüche und Massenklagen der Beamtenschaft zu unterbinden. Wahrscheinlich hat der Bay. Beamtenbund die Zusage der Staatsregierung oder des Finanzministers, dass wenn sich bei den Klagen des Bayer. Richtervereins herausstellt, dass die Besoldung verfassungswidrig ist, für alle ein Korrekturgesetz rückwirkend beschlossen wird. Alle sind zufrieden, die Verfassungsmäßigkeit wird geprüft und es gibt keine hohe Belastung durch Widersprüche und Klagen für die Verwaltung und die Verwaltungsgerichte.

Nur, kann  man der Staatsregierung oder dem Finanzministerium vertrauen? Wird es ein Korrekturgesetz für alle geben, oder nur für jene die Widerspruch eingelegt haben? Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Deshalb Widerspruch einlegen für die Jahre 2020 bis 2023. Vom BVerfG werden wir diesbezüglich keine Unterstützung bekommen. Das BVerfG sagt ganz klar, es ist die Pflicht jedes Beamten zu prüfen, ob seine Besoldung den Vorgaben der verfassungsgemäßen Alimentation entspricht, und es ist ihm zuzumuten, dagegen Rechtsmittel einzulegen. Nur jene Beamte, die zeitnah Rechtsmittel eingelegt haben, haben Anspruch auf eine Nachzahlung ihrer Besoldung.

BerndStromberg

@ Zugroaster: Gute Antwort!  ;D Ist genauso mein Eindruck.

Was mich als Beamten ohne Streikrecht stört, ist, dass durch die wiederholten Sockelbeträge, die ihren Grund in der Mitgliederstruktur der Gewerkschaften haben, und deren 1:1- Übertragung auf die Beamtenschaft das dortige Abstandsgebot nach und nach ausgehöhlt wird. Da hilft leider wieder mal nur das BVerfG, die Frage ist nur, wann...

derSchorsch

Zitat von: untersterDienst in 11.12.2023 07:25
Hier noch der Link unseres FM
https://www.stmfh.bayern.de/internet/stmf/aktuelles/pressemitteilungen/25367/

Den letzten Absatz finde ich sehr spannend!

ZitatUm die angestrebte zeitgleiche und systemgerechte Übertragung der Ergebnisse des Tarifvertrages auf den Beamtenbereich zu gewährleisten, werden die Tarifergebnisse mit Blick auf die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Amtsangemessenheit der Alimentation nun zunächst intensiv geprüft. Da die Vorgaben im Bereich der Beamtenbesoldung zwingend durch Gesetz geregelt werden müssen, ist zur Übertragung im Anschluss noch ein Gesetzgebungsverfahren im Bayerischen Landtag erforderlich.

Ich dachte, mit dem neuen Gesetz in Bayern ist alles tutti frutti!? Was muss denn da in Bezug auf die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Amtsangemessenheit der Alimentation intensiv geprüft werden?
Ist der Abschluss etwa zu hoch für die Beamtinnen und Beamten? Oder brauchts womöglich noch einen Aufschlag?

Dokumentenfahrer

Zitat von: derSchorsch in 11.12.2023 11:51
Zitat von: untersterDienst in 11.12.2023 07:25
Hier noch der Link unseres FM
https://www.stmfh.bayern.de/internet/stmf/aktuelles/pressemitteilungen/25367/

Den letzten Absatz finde ich sehr spannend!

ZitatUm die angestrebte zeitgleiche und systemgerechte Übertragung der Ergebnisse des Tarifvertrages auf den Beamtenbereich zu gewährleisten, werden die Tarifergebnisse mit Blick auf die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Amtsangemessenheit der Alimentation nun zunächst intensiv geprüft. Da die Vorgaben im Bereich der Beamtenbesoldung zwingend durch Gesetz geregelt werden müssen, ist zur Übertragung im Anschluss noch ein Gesetzgebungsverfahren im Bayerischen Landtag erforderlich.

Ich dachte, mit dem neuen Gesetz in Bayern ist alles tutti frutti!? Was muss denn da in Bezug auf die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Amtsangemessenheit der Alimentation intensiv geprüft werden?
Ist der Abschluss etwa zu hoch für die Beamtinnen und Beamten? Oder brauchts womöglich noch einen Aufschlag?

Vermutlich gab es rechts und links vom BVerG schon den ein odere anderen Hinweis mit dem Zaunpfahl, wohin die Reise wohl gehen könnte. Daher halten sich alle bedeckt, bis die entgültige Entscheidung da ist.

Vorteil ist auch bei intensiver Prüfung erfolgt keine intensive Auszahlung.

BerndStromberg

Ja, der letzte Absatz hat mich auch hellhörig gemacht. Der Verhandlungsführer der TdL Dressel hat sich in seinem 1. Statement im NDR zwar auch auf Karlsruhe und dessen Rspr. zum Alimentationsprinzip bezogen, daraus aber ,,nur" den Schluss gezogen, dass eine 1:1-Übertragung auf die Beamten zwingend wäre.

Gemessen an der früheren Unart, nur zeitversetzt und mit Abstrichen zu übertragen, ist das schon viel, mit Blick auf die jüngeren und wohl auch zukünftigen Vorgaben des BVerfG aber wahrscheinlich zu wenig.

,,Bei Haushaltsnot und Rechtsgebot ist der Mittelweg der Tod" 😉

simon1979

Ich könnte mir vorstellen, dass die IAP in Raten ab 01/24 ein Problem für das Abstandsgebot ist, da es sich ja nicht tabellenwirksam niederschreibt.

Durch die Bürgergelderhöhung 2024 ist aber vermutlich eine tabellenwirksame Erhöhung ab 01/23 notwendig, da man ansonsten wieder gegen das Abstandsgebot verstößt.

Das heißt der Gesetzgeber muss jetzt irgendwie schauen, dass er die 180 € IAP tabellenwirksam in die Besoldung der Beamten integriert.

Dadurch erhalten Beamte aber keine 3000 € IAP, wie überall verkündet wird, sondern nur max. 1800 €.
Gleichzeitig würden sie aber dann ab 01/23 eine tabellenwirksame Erhöhung bekommen, was die Angestellten wiederum nicht erhalten.

Ich bin mir ziemlich sicher, das der Tarifabschluss noch für gehörig Kopfschmerzen in den Ministerien sorgen wird.

Kingrakadabra

Selbstverständlich gilt das auch für Kommunalbeamte. Im TVÖD wurde lediglich für die Bundesbeamten mit verhandelt.

Die IAP wird schon so kommen. Gut wäre, wenn auch die Strukturzulage erhöht werden würde.

BerndStromberg

@ simon1979: Das könnte in der Tat ein Problem sein. Mich wundert nur, dass das den Besoldungsgesetzgeber des Jahre 2023 interessiert. Bisher wurden doch auch alle Verstösse gegen das Alimentationsprinzip ignoriert und deren Beseitigung dem Besoldungsgesetzgeber in 8-10 Jahren überlassen. Vielleicht kommt ja doch bald etwas aus Karlsruhe  ;)

untersterDienst

Gibt es eine in % bezifferbare Angabe hinsichtlich auf das Abstandsgebot zwischen den Ämtern?