Hinsichtlich der Nichterhöhung des Orts- und Familienzuschlags und der Zu-lagen entspricht Ihr Informationsstand nicht dem aktuellen Stand, da der Mi-nisterratsbeschluss zur Billigung des Gesetzentwurfs vom 6. Februar 2024die Erhöhung der dynamischen Besoldungsbestandteile um 4,76 % zum1. November 2024 umfasst.
https://www.bbb-bayern.de/kabinett-beschliesst-besoldungsanpassung/
Zitat von: Stefan35347 am 08.02.2024 14:56https://www.bbb-bayern.de/kabinett-beschliesst-besoldungsanpassung/ Jetzt wäre ich fast auf der Schleimspur des BBB ausgerutscht!
zur Ergänzung:https://www.bbb-bayern.de/wp-content/uploads/2021/04/Lebenslauf-Nachtigall.pdf