Autor Thema: Inflationsausgleichsprämie  (Read 78541 times)

Wabi Sabi

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Antw:Nicht erhaltene IAP
« Antwort #120 am: 29.12.2023 11:34 »
Ja und dass die Bezügestellen bei der edv-technischen Umsetzung nunmal eine gewisse Zeit brauchen, ist ja nachzuvollziehen, insbesondere wenn externe Dienstleister beteiligt sind. Im Februar, spätestens März nächsten Jahres dürften dann wohl die Zahlungen erfolgen. Die gleiche Diskussion fand ja auch schon bei der Inflationausgleichsprämie im Bereich TVöD statt und auch zuvor bei der Corona-Sonderzahlung. Das erinnert mich irgendwie an den anstehenden TV-Sylvester-Klassiker: „Same procedure as every year?“.
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ungemein!

Melchen418

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Antw:TV-L angestellt seit Dezember - Inflationsausgleich
« Antwort #121 am: 29.12.2023 11:53 »
Ja, zum 1.12. bin ich angefangen und zuvor seit 12 Jahren in der freien Wirtschaft

Aber ausgezahlt wurde nur das normale Gehalt heut.

Na ich bin gespannt.

Danke

philosophos

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Antw:Inflationsausgleichsprämie bei Teilzeit
« Antwort #122 am: 29.12.2023 11:54 »
@cyrix42

Ich bin da leider rechtlich nicht wirklich firm, deshalb würde ich, was das rechtliche angeht, im Zweifel zustimmen. Darum ja auch die ursprüngliche Frage, ob es rechtlich haltbar ist.

Wo Du ggf. "Unrecht" hast, ist, ob die Frage im Tarif-Bereich berechtigt ist oder nicht. Ich würde sagen ja, ist sie, da es ja um die dortige Regelung geht und sich diese Frage sicher auch einige stellen, die direkt von Tarifvertrag betroffen sind.

Darüber hinaus geht es, zumindest aus meiner Perspektive, nicht immer nur um Recht und Unrecht, sondern auch um richtig und falsch im moralischen Sinne. Dürfen die Tarifparteien die von mir kritisierte Regelung treffen? Im Zweifel dann wohl ja. Sollten sie eine solche Regelung treffen? Aus meiner Sicht nein.

Frage beantwortet?

Wabi Sabi

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Melchen418

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Antw:TV-L angestellt seit Dezember - Inflationsausgleich
« Antwort #124 am: 29.12.2023 12:03 »
An anderer Stelle wurde bereits auf die Situation in Niedersachsen hingewiesen:

https://www.nlbv.niedersachsen.de/bezuege_versorgung/entgelt/tarifeinigung-vom-9-dezember-2023-inflationsausgleichs-einmalzahlung-nach-dem-tv-inflationsausgleich-227923.html

Ja, habs schon gelesen.
Hab eben was gefunden. Vielen lieben Dank

cyrix42

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Antw:Inflationsausgleichsprämie bei Teilzeit
« Antwort #125 am: 29.12.2023 12:07 »
Sorry, jetzt fängst du an zu labern. "Moral" ist ein sehr dehnbarer Begriff. Wahrscheinlich ist für dich "moralisch richtig", dass du mehr Geld bekommst. Für die meisten dürfte "moralisch richtig" sein, dass man entsprechend des Umfangs seiner Tätigkeit entlohnt wird, dass also jemand, der doppelt so viel arbeitet, auch doppelt so viel erhält. Aber das ist völlig irrelevant, weil es keine Kategorie ist, in der Arbeitsverträge geschlossen werden.

Wer wie stark von der Inflation betroffen ist, ist auch keine solche. Als Arbeitnehmer hat man mit seinem Arbeitgeber einen Vertrag geschlossen, in dem es um ein Tauschgeschäft Arbeit(szeit) gegen Entgelt geht. Was dann der Arbeitnehmer mit seinem ausgezahlten Entgelt anfängt, ist dessen Privatsache und hat den Arbeitgeber nicht zu interessieren. Entsprechend ist es aber auch irrelevant, was der Arbeitnehmer sich dann davon leisten kann, oder auch nicht.

Im Angestelltenverhältnis ist die Inflation also für den Arbeitgeber völlig unbedeutend. Für einen Dienstherrn gegenüber seinen Beamten sieht das anders aus, da es dort den Rechtsanspruch auf amtsangemessene Alimentation gibt. Dort ist zu prüfen, ob diese bei gestiegenen Preisen so noch gegeben ist -- weshalb der Vergleich der Beamtenbesoldungen u.a. mit der Entwicklung der Verbraucherpreise eines der Kriterien ist, was das Bundesverfassungsgericht dafür herangezogen hat. (Im Übrigen gibt es auch in der Beamtenwelt nicht die Verpflichtung, dass man auch bei einer Teilzeit-Tätigkeit davon schon auskömmlich besoldet sein muss; im Gegenteil ist eher die Vollzeit die vorgeschriebene Norm; aber das ist wieder ein anderes (Beamten)-Thema...)

Nur hat dies alles hier nichts zu suchen. Deine Moral-"Diskussion" ist in keinster Weise zielführend. Als Angestellter gilt: Wenn dir nicht passt, was dir dein Arbeitgeber zahlen will, dann suche dir eben einen anderen, der dir das zahlt. Wenn du entsprechenden Marktwert hast, dann wirst du auch einen finden. Arbeitnehmer und Arbeitgeber schließen den Vertrag auf Augenhöhe. "Moral" ist dabei keine Kategorie, in der dabei irgendjemand irgendwelche Schlüsse zieht, sondern einzig und allein welche Tätigkeit wie viel wert ist. Und dies handelt man aus und schließt bei Einigwerden einen entsprechenden Arbeitsvertrag. Nicht mehr und auch nicht weniger.

FearOfTheDuck

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Antw:TV-L angestellt seit Dezember - Inflationsausgleich
« Antwort #126 am: 29.12.2023 12:17 »
Noch ein Versuch  ;):

1.8.2023 bis 8.12.2023

Oder einfach nachlesen, § 2 Absatz 1:

https://www.tdl-online.de/tarifvertraege/inflationsausgleich-2023-/-2024#accordion-220-0

Richtig. Das meinte er. Elendige Endjahres-Tippfehler. ;)

philosophos

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Antw:Inflationsausgleichsprämie bei Teilzeit
« Antwort #127 am: 29.12.2023 12:34 »
Wer jetzt hier anfängt zu "labern", sei mal dahingestellt. Ich fühlte mich dazu verpflichtet, Dir Deine Frage zu beantworten. Aber anhand der Art und der Inhalte, wie Du argumentierst, lässt sich für mich auch einiges ablesen.

Nur noch abschließend zu einem Teil Deiner letzten Antwort.
Zitat: "Für die meisten dürfte "moralisch richtig" sein, dass man entsprechend des Umfangs seiner Tätigkeit entlohnt wird, dass also jemand, der doppelt so viel arbeitet, auch doppelt so viel erhält."

Auch wenn Du danach schreibst, dass es völlig irrelevant wäre, obwohl es, laut Deiner eigenen Aussage, sich wohl für die meisten so darstellt, ist das genau der Punkt, der einen Teil meiner Frage ja motiviert hat: Wenn jemand in Elternzeit ist und trotzdem 75 Prozent in Teilzeit arbeitet, und das bspw. über das ganze Jahr 2023, dann arbeitet(e) dieser doch mehr, als jemand, der vielleicht nur 1 oder 2 Tage von (vereinfacht) Anfang August bis Mitte Dezember, aber eben dafür Vollzeit tätig war. Und in diesen oder ähnlichen Fällen, die es sicher zur Genüge gibt, dürfte das moralische Empfinden doch ziemlich gestört sein. Meines ist es jedenfalls. Und da helfen mir auch keine Vorträge über Vertragsfreiheit oder gar ein "schließen der Verträge auf Augenhöhe".

Und ich denke schon, dass auch eine Moral-Diskussion zielführend ist. Die Begründung dafür spare ich Dir und mir, um den Thread nicht noch weiter zu verlängern.

cyrix42

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Antw:Inflationsausgleichsprämie bei Teilzeit
« Antwort #128 am: 29.12.2023 12:49 »
Wenn jemand in Elternzeit ist und trotzdem 75 Prozent in Teilzeit arbeitet, und das bspw. über das ganze Jahr 2023, dann arbeitet(e) dieser doch mehr, als jemand, der vielleicht nur 1 oder 2 Tage von (vereinfacht) Anfang August bis Mitte Dezember, aber eben dafür Vollzeit tätig war.

Der "TV Inflationsausgleich", den die TdL und die Gewerkschaften geschlossen haben, regelt eine freiwillige Zahlung der Arbeitgeber an alle diejenigen, die Ansprüche ggü. ihnen haben, also insbesondere in einem Arbeitsverhältnis zu ihnen stehen. Dies trifft z.B. auch auf Personen im Krankengeldbezug zu, sofern noch Anspruch auf Krankengeldzuschuss bestand. Die zustehenden Entgelte bemessen sich aber natürlich nur nach dem Antzeil der vereinbarten Arbeitszeit an der jeweiligen Vollzeittätigkeit, wie denn auch sonst?

Wenn du als Teilzeitkraft bei Arbeitgeber A die dir noch übrige zur Verfügung stehende Arbeitszeit bei einem anderen Arbeitgeber B investierst, warum sollte dann A dir eine Prämie dafür zahlen, dass du bei B arbeitest? Warum sollte dir A eine Prämie dafür zahlen, dass du dir Zeit nimmst, um dich um andere Dinge zu kümmern, die A dir gar nicht entlohnt?

Es ist ja eine gesellschaftlich wertvolle Aufgabe, sich um den Nachwuchs zu kümmern. Drum gibt es vom Bundesministerium für Familie eine Ausgleichszahlung, die den Verdienstausfall in den ersten Lebensjahren der Kinder für die Eltern etwas abfangen soll; das Elterngeld. Diese Sozialleistung ist aber gerade ein Ersatz für Arbeitsentgelt. Insofern gibt es keinen Grund jetzt aus dessen Bezug irgendeine Anspruchshaltung gegenüber dem Arbeitgeber, für den man jetzt nicht mehr -- oder nur noch in Teilzeit -- tätig ist, abzuleiten.

Wenn, dann müsstest du deine "moralische Frage" an das Bundesfamilienministerium richten: Warum gibt es keinen Zuschuss zum Elterngeld? Aber auch diese (dann durchaus berechtigte) Frage ist hier völlig falsch, weil es hier um die Beschäftigungsverhältnisse im TV-L geht...

FearOfTheDuck

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Antw:Inflationsausgleichsprämie bei Teilzeit
« Antwort #129 am: 29.12.2023 13:24 »
@ TE: Inhaltliche Fehler musst du den Verhandlungspartnern anlasten. Aber auch wenn vieles nicht durchdacht ist, ist es nun mal so verhandelt und damit so hinzunehmen. Eben weil es aus den von cyrix42 genannten Gründen rechtlich haltbar ist, auch wenn es sich ungerecht anfühlen mag. Der moralische Zeigefinger oder der Unmut gehört da aber nicht rein, sondern in Richtung der Gewerkschaften und AG-Vertreter gerichtet, die es ausbaldowert haben.

Zumal Ungerechtigkeit subjektiv ist. Manch ein Vollzeit-AN fände es womöglich unfair, dass alle das Gleiche bekämen. Manch einer findet die Stichtagsregelung nicht nachvollziehbar. Fakt ist aber nun mal, dass die Regelungen so getroffen wurden und daran ist formal nichts auszusetzen. Alles andere sind die berühmten "Gefühlchen", die ins berühmte entsprechende Forum gehören.


Tiffy

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Antw:TV-L angestellt seit Dezember - Inflationsausgleich
« Antwort #130 am: 29.12.2023 13:41 »
Vorher war ich in der freien Wirtschaft.
zuvor seit 12 Jahren in der freien Wirtschaft
Das hat übrigens konkret keinen Einfluss.

McOldie

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Antw:Inflationsausgleichsprämie bei Teilzeit
« Antwort #131 am: 29.12.2023 14:07 »
Bei dem Inflationsausgleich handelt es sich um keine "freiwillige Leistung" des Arbeitgebers sondern um einen Tarifvertrag, der im Rahmen der "Gehaltsverhandlungen" erreicht wurde. Der Name"Inflationsausgleich" ist allerdings ein Etikettenschwindel. Man hat diesen Namen gewählt, weil das Steuer- und Sozialversicherungsrecht dafür eine Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit ermöglicht. DieseZahlung ist nichts anderes als eine "verkappte" Entgelterhöhung der monatl. Tabellenentgelte, da der alte Tarifvertrag bereits Ende September ausgelaufen ist.
Hätte man die monatl. Entgelte erhöht, hätten die Teilzeitbeschäftigten (wie TE philosophos) auch nur anteilig davon profitiert und in Elternzeit befindliche Personen hätten auch nichts erhalten. Dieses sollte den Kritiker an diesen Vereinbarungen deutlich werden.

philosophos

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Antw:Inflationsausgleichsprämie bei Teilzeit
« Antwort #132 am: 29.12.2023 14:31 »
@McOldie

Ja, letztlich soll die Zahlung kaschieren, dass es mal wieder eine Nullrunde gab. Die Zahlung ist auch insofern schlechter als eine echte Erhöhung der Grundgehälter, als sie keine Auswirkungen auf spätere Renten- oder Pensionsansprüche hat.
(Ja, ich weiß, es müssen ja auch keine entsprechenden Abgaben dafür entrichtet werden.)

cyrix42

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Antw:Inflationsausgleichsprämie bei Teilzeit
« Antwort #133 am: 29.12.2023 14:32 »
Bei dem Inflationsausgleich handelt es sich um keine "freiwillige Leistung" des Arbeitgebers sondern um einen Tarifvertrag, der im Rahmen der "Gehaltsverhandlungen" erreicht wurde.

Das erste schließt das zweite nicht aus. §4 Absatz (1) TV Inflationsausgleich beschreibt es doch genau:

Zitat
Die Inflationsausgleichs-Einmalzahlung nach § 2 sowie die InflationsausgleichsMonatszahlungen nach § 3 werden jeweils zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Entgelt gewährt. 2Es handelt sich jeweils um einen Zuschuss des Arbeitgebers zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise im Sinne des § 3Nummer 11c des Einkommensteuergesetzes für die Jahre 2023 und 2024.

Die Zahlungen sind zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Entgelt zu zahlen. Wäre die Leistung nicht freiwillig, sondern Teil des geschuldeten Entgelts, dann dürfte die Zahlung nicht steuer- und abgabenfrei erfolgen.

Die Tarifparteien haben eine Nullrunde bis 01.11.2024 vereinbart. Dass haben die Gewerkschaften nur deshalb hingenommen, weil die AG zuvor freiwillig diese Inflationsausgleichszahlung durchführen. Sie ist aber explizit kein Lohnbestandteil.

Zitat
Diese Zahlung ist nichts anderes als eine "verkappte" Entgelterhöhung der monatl. Tabellenentgelte, da der alte Tarifvertrag bereits Ende September ausgelaufen ist.

Weder ist der Tarifvertrag abgelaufen (es wurden nur die Entgelttabellen zum 30.09.2023 gekündigt, der Rest des TV-L lief weiter; und in den Verhandlungen haben sich die Tarifparteien auf das Weitergelten der Entgelttabellen bis 31.10.2024 geeinigt), noch handelt es sich um eine "verkappte" Entgleterhöhung, da die Zahlungen aus dem TV Inflationsausgleich kein Entgelt sind...

Es wäre schon schön, wenn wir sauber argumentieren würden.

Marko

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Hatte bereits einen eigenes Thema hierzu gestartet, dass allerdings in ein anderes verschoben wurde. Deshalb nochmal, weils heute bestimmt alle interessiert und was ein anderer Nutzer bereits alles im Netz gefunden hat.
Wer noch Ergänzungen hat, gerne immer her damit

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« Last Edit: 29.12.2023 15:09 von Marko »